Corona-Quarantäne-Regelungen 2022: Wer muss wie lange?

Autor: Tom Wannenmacher

Seit Mitte Januar 2022 treten in den Bundesländern in Deutschland die neuen Quarantäne-Regelungen in Kraft, die im Angesicht der Omikron-Variante den Zusammenbruch der kritischen Infrastruktur verhindern sollen.


Die Redaktion des Verbraucherportals Vergleich.org hat ein praktisches Flow-Chart erstellt, aus dem ersichtlich wird, wer wie lange in Quarantäne bzw. Isolation muss.
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  • Quarantäne entfällt für folgende Gruppen: Geboosterte, frisch doppelt geimpfte, geimpfte genesene sowie frisch genesene Kontaktpersonen müssen nicht in Quarantäne.
  • Freitestung nach 7 Tagen möglich: Allgemein gilt: Nach 7 Tagen ist eine Freitestung aus Isolation oder Quarantäne per PCR- oder Schnelltest möglich.
  • Freitestung bei Schüler:innen und Kita-Kindern: Kontaktpersonen, die in die Schule oder Kita gehen, können nach 5 Tagen durch einen negativen PCR-Test oder Schnelltest aus der Quarantäne befreit werden.
  • Sonderregelung für Beschäftigte in Medizin und Pflege: Wer im Krankenhaus oder in der Pflege arbeitet, kann sich nach 7 Tagen nur dann per verpflichtendem PCR-Test aus der Quarantäne freitesten, wenn zuvor für mindestens 48 Stunden keine Symptome mehr vorlagen.
  • Entlassung ohne Test nach 10 Tagen: Wer sich nicht freitestet, kann nach 10 Tagen aus der Quarantäne oder Isolation entlassen werden.

Am 7. Januar beschlossen Bund und Länder die neuen Quarantäne-Regelungen, die nun nach und nach von den Ländern umgesetzt werden. Die Vergleich.org-Redaktion hat die Regelungen in einem Flow-Chart zusammengefasst.

Allgemeine Regelungen

Allgemein gilt für Infizierte wie Kontaktpersonen, dass eine Entlassung aus der Isolation (bei Infizierten) bzw. aus der Quarantäne (bei Kontaktpersonen) nach 7 Tagen erfolgen kann, sofern ein negativer PCR- oder Schnelltest vorliegt. Ohne Test beträgt die Zeit der Quarantäne bzw. Isolation 10 Tage.

Für diese Gruppen entfällt die Quarantäne

Für geboosterte, frisch doppelt geimpfte, geimpfte genesene und frisch genesene Kontaktpersonen gilt: Keine Quarantäne wird nötig. Dabei gelten all jene als frisch doppelt geimpft oder frisch genesen, bei denen die Impfung bzw. Erkrankung weniger als 3 Monate zurückliegt.

Regelung für Beschäftigte in Krankenhäusern oder der Pflege

Infizierte Beschäftigte in Medizin und Pflege müssen verpflichtend nach 7 Tagen einen negativen PCR-Test vorlegen, um aus der Isolation entlassen zu werden. Zudem müssen diese zuvor mindestens 48 Stunden symptomfrei gewesen sein. Als Kontaktpersonen gilt auch für diese Gruppe die Freitestung per PCR- oder Schnelltest nach 7 Tagen.

Regelung für Kinder und Jugendliche in Schule oder Kita

Kinder und Jugendliche, die eine Kita oder Schule besuchen, können als Kontaktperson bereits nach 5 Tagen aus der Quarantäne per PCR- oder Schnelltest entlassen werden. Bei einer Infektion gilt hier ebenfalls die Freitestung aus der Isolation nach 7 Tagen mit PCR- oder Schnelltest.
Wann genau die neuen Quarantäne-Regeln in Kraft treten, ist von Bundesland zu Bundesland verschieden. So gelten die Regeln bspw. in Berlin bereits seit dem 14. Januar, in Sachsen treten sie erst ab dem 23. Januar in Kraft.


Alle Infos zur Auswertung finden Sie unter https://www.vergleich.org/corona-selbsttest/#Corona_Quarantaene_Regelungen_2022_Wer_muss_wie_lange

 
 
 

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