Corona-Impfungen: Keine Ermittlungen am Internationalen Gerichtshof

Autor: Ralf Nowotny

Falsch
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Angeblich laufe bereits eine Klage gegen die Corona-Impfungen am Internationalen Gerichtshof in Den Haag wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit.

Stellt euch vor, ihr schreibt einen Brief an eine Polizeibehörde, in dem ihr die jetzige Bundesregierung anklagt. Könnt ihr dann behaupten, dass eine Klage und Ermittlungen gegen die Bundesregierung laufen? Sicher nicht, denn ihr habt nur einen Brief geschrieben, das ist alles.
Genauso verhält es sich mit einer angeblichen Klage und Ermittlungen am Internationalen Gerichtshof wegen der Corona-Impfungen: Es ist nur ein Brief von Aktivisten – der zudem nur so von Falschbehauptungen strotzt!

Die vorgebliche Klage

Ein deutschsprachiger Blog (archiviert HIER) schreibt, dass in einer Klageschrift gegen die Coroa-Impfungen als „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ geklagt werde. Verklagt werden sollen u.a. Boris Johnson, Bill und Melinda Gates und Klaus Schwab.
Als Begründung werden Verstöße gegen den Nürnberger Kodex und Verstöße gegen die Artikel 6 bis 8 des Römischen Statuts genannt. Zudem seien die Impfungen schädlich, PCR-Tests nicht aussagekräftig, SARS-CoV-2 eine biologische Waffe, Graphenhydroxid in den Impfungen enthalten, Schutzmasken schädlich und „alternative Heilmethoden“ wie Hydroxychloroquin und Ivermectin werden unterdrückt.
Um das Bingo vollzumachen, werden die Impfungen auch noch mit dem Genozid im Dritten Reich gleichgesetzt und das Coronavirus sowie die Impfungen als Kriegs- und Gewaltverbrechen gewertet.
Das komplette Schriftstück ist auf den Seiten der Anwältin Hannah Rose herunterladbar (siehe HIER oder direkt als Word-Dokument HIER).

Die Begründungen

Auf einige der Hauptbegründungen möchten wir hier in Kurzform eingehen, unsere Artikel diesbezüglich sind verlinkt.
„Verstoß gegen den Nürnberger Kodex“
Aus dem Nürnberger Prozess von 1947 erwuchsen 10 medizinethische Grundsätze (der Nürnberger Kodex, siehe HIER), welche global von Ärzten befolgt werden sollten.

Der Nürnberger Kodex bezieht sich samt und sonders auf medizinische Versuche an Menschen, nicht auf getestete und autorisierte Impfstoffe, die dazu da sind, Menschenleben zu retten. Insofern ist das Heranziehen des Kodex schon mal unpassend.

Unser ausführlicher Artikel dazu HIER.
„SARS-CoV-2 ist eine biologische Waffe“
Mitte 2021 schlossen sich mehrere US-Geheimdienste im Auftrag von US-Präsident Joe Biden zu einer Analyse zusammen, um die Ursprünge des SARS-CoV-2 Virus aufzuklären.
Man ist sich weiterhin uneins über den wahrscheinlichsten Ursprung von SARS-CoV-2, Einigkeit herrscht jedoch darüber, dass es sich um keine biologische Waffe handelt.

Unser ausführlicher Artikel dazu HIER.
„Graphenhydroxid in den Impfungen“
Wahlweise soll sich Graphenoxid oder Graphenhydroxid in den Impfstoffen befinden. Als Begründung wird die Studie von spanischen Forschern genannt.
Die angebliche Studie stammt jedoch nur von einer einzigen Person, die Universität distanziert sich, der angebliche Foto-Beweis ist unstimmig, der Auftraggeber ein bekannter Verbreiter von Falschinformationen.

Unsere Artikel dazu HIER und HIER.
„Hydroxychloroquin und Ivermectin wirken gegen COVID-19“
Tatsächlich gab es Mitte 2020 mehrere Studien, ob Hydroxychloroquin nicht möglicherweise zur Behandlung von COVID-19 geeignet sei, doch haben sich die Hoffnungen nicht bestätigt.
Ende 2020 kursierte die Behauptung, das Entwurmungsmittel Ivermectin würde gegen COVID-19 helfen, die Hauptstudie wurde jedoch grob gefälscht und zurückgezogen, Folgestudien wiesen ebenfalls teilweise massive Fehler auf. Zwar werden in Brasilien tatsächlich COVID-19 Patienten mit Ivermectin behandelt, jedoch nicht gegen COVID-19, sondern gegen Spulwurminfektionen, bevor sie mit beispielsweise Steroiden gegen COVID-19 behandelt werden.
Beide Mittel helfen nicht effektiv bzw. gar nicht gegen COVID-19.

Unsere Artikel dazu HIER und HIER.
Gleich mehrere Begründungen in dem Schreiben erweisen sich somit als völlig haltlos und beruhen auf Falschmeldungen.

Klage und Ermittlungen? Fehlanzeige!

Auf der Seite der Anwältin Hannah Rose befinden sich nur das Schreiben und eine Antwort des Internationalen Gerichtshofs, dass das Schreiben angekommen sei. In diesem Schreiben wird jedoch auch betont, dass dies keine Bestätigung für eine Untersuchung sei:

Die Eingangsbestätigung des Internationalen Gerichtshofs
Die Eingangsbestätigung des Internationalen Gerichtshofs, Quelle: Hannah Rose Law

Werfen wir nun also einen Blick auf die Seiten des Internationalen Gerichtshofs selbst:

Weder bei Untersuchte Sachverhalte (Situations under investigation), noch bei Vorläufige Prüfungen (Preliminary examinations) oder bei der Übersicht aller Anklagen (Filter by defendant) ist die Klage wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit aufgrund der Impfungen zu finden.

Zusammenfassung

  • Das Schreiben der Anwältin und Aktivistin Hannah Rose enthält als Begründung für ihre Klageschrift mehrere, eindeutige Falschmeldungen
  • Beim Schreiben des Internationalen Gerichtshofs handelt es sich nur um eine Bestätigung des Eingangs ihres Schreibens
  • Auf den Seiten des Internationalen Gerichtshofs ist an keiner Stelle erwähnt, dass die Klage durchgeführt wird, geschweige denn, dass Voruntersuchungen laufen

Somit ist die Behauptung, dass eine Klage am Internationalen Gerichtshof wegen der Corona-Impfungen laufen würde, falsch.


Weitere Quelle: dpa

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