Clickjacking – Vorsicht vor Smartphone-Kostenfallen

Autor: Ralf Nowotny

Ein nettes, kostenloses Spiel auf dem Smartphone, oben oder unten eine harmlos wirkende Werbung: Das kennen viele Nutzer. Doch manchmal kann ein (versehentliches) Antippen teuer werden!

Nutzer bekommen oftmals gar nicht mit, dass sie in eine Kostenfalle tappten, bis sie einen Blick auf íhre Handyrechnung werfen, auf der plötzlich „Leistungen Dritter“ auftauchen.
So berichtet das Online-Jugendmagazin der Verbraucherzentrale NRW „checked4you„, dass sich solche Kostenfallen immer öfter in harmlosen Apps und Spielen verbergen. Doch kann man als Nutzer solche Fallen leicht umgehen, wie die Seiter weiter berichtet: durch die Drittanbietersperre.

Zwar versprechen Netzanbieter durch „Redirect“ Schutz vor solchen Abofallen, doch ist dies nicht der Weisheit letzter Schluss. Durch „Redirect“ soll man vor dem Abschluss eines Abos auf die Seite des Mobilfunkanbieters kommen, der einen vor den Kosten warnt, doch in der Praxis zeigt sich, dass dieser Schutz leicht umgangen werden kann.

So kann man sich vorstellen, wie das Clickjacking funktioniert:

Grafik: Marktwächter Digitale Welt
Grafik: Marktwächter Digitale Welt

Buttons in einer App, die eher harmlos aussehen, sind in Wahrheit versteckte „Kaufen“-Buttons, bei denen also der Kauf eines Abos sofort und ohne weitere Rückfragen ausgeführt wird.

Ist das legal?

Nein, ist es nicht! Denn bei einer Bestellung im Internet muss auf den Preis deutlich und verständlich in der Nähe des Bestellbuttons hingewiesen werden. Außerdem muss der Bestellbutton durch seine Beschriftung eindeutig klar machen, dass es sich um ein kostenpflichtiges Angebot handelt (z.B. „jetzt kaufen“ oder „zahlungspflichtig bestellen“). Ist diese Anforderung nicht erfüllt, müsst ihr nichts bezahlen. Und: Bei Minderjährigen kommt sowieso kein Abovertrag zustande, da hierzu eine Genehmigung der Eltern notwendig wäre!

Vertragskunden können den Rechnungsbetrag kürzen und nur das zahlen, was sie sowieso zahlen würden. Darüber sollte man den Mobilfunkanbieter auf jeden Fall schriftlich informieren, dass man das gemacht hat und warum! Auf keinen Fall aber sollte man auf die Idee kommen, seine komplette Rechnung nicht zu bezahlen. Für eine Beanstandung der Telefonrechnung bietet „checked4you“ einen entsprechenden Musterbrief.
Aber Achtung: Das heißt noch lange nicht, dass die Sache damit ausgestanden ist, denn zum einen akzeptiert der Mobilfunkbetreiber das vielleicht nicht, und selbst wenn, muss man sich danach möglicherweise noch mit dem Abo-Anbieter herumschlagen. Insofern rät „checked4you“ Betroffenen, mit der Angelegenheit am besten gleich in eine Beratungsstellen zu gehen und sich helfen zu lassen.

Prävention Drittanbietersperre

Kunden können bei ihrem Mobilfunkanbieter beantragen, dass solche Dienste nicht mehr über die Mobilfunkrechnung abgerechnet werden können. Das besagt das „Telekommunikationsgesetz“. Antragssprachlich heißt das dann „Sperre der Identifizierung des Mobilfunkanschlusses für neben der Verbindung erbrachte Leistungen„. Damit werden im Grunde alle auf „WAP-Billing“ basierende Dienste gesperrt.
Einziger Nachteil: Wer z.B. gerne mit Hilfe genau dieser Technik per Handy in der Bahn bezahlt, kann das dann nicht mehr, weil auch dieser Dienst mit gesperrt wäre. Das Bezahlen der Tickets per Kreditkarte, Lastschrift usw. ist natürlich weiter möglich, wenn die App das anbietet. Oder man sagt beim Einrichten der Drittanbietersperre, dass genau dieser App-Anbieter doch über die Telefonrechnung abbuchen darf. Auskünfte darüber, wie das genau funktioniert, gibt jeder Mobilfunkanbieter.

Einen Musterbrief zur Drittanbietersperre könnt ihr von der Website der Verbraucherzentrale NRW herunterladen, damit die Formulierung beim Sperren-lassen auch stimmt. Viele Anbieter machen das alternativ auch telefonisch, und bei einigen kann man die Einrichtung der Drittanbietersperre auch über das Online-Kundenportal vornehmen.

Fazit

Es ist leider viel zu einfach, in eine Kostenfalle zu tappen. Viele vermeintlich kostenlose Buttons mit Beschriftungen wie „Coole Klingeltöne“ oder „Animierte Hintergründe“ verführen gerade Kinder und Jugendliche zu einem schnellen Tippser, der aber schon ein versteckter Kauf sein kann.
Durch eine Drittanbietersperre seid ihr aber auf der sicheren Seite!

Artikelbild: Shutterstock / Antonio Guillem
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