CEO-Fraud: Achtung wenn du eine E-Mail von deinem Chef bekommst!

Autor: Janine Moorees

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CEO-Fraud: Achtung wenn du eine E-Mail von deinem Chef bekommst!
Artikelbild: Shutterstock / Von fizkes

Mitarbeiter von Unternehmen bekommen immer öfter angebliche Mails von ihren Chefs mit Überweisungsanforderungen – CEO-Fraud heißt diese Masche.

Mehrere tausend Euro Schaden entstanden durch eine betrügerische E-Mail von der angeblichen Geschäftsführerin bei der Mitarbeiterin des Unternehmens. Die Polizei warnt vor dieser Betrugsmasche.

Eine Überweisung

Am 25.05.2021 erhielt eine Mitarbeiterin eines Unternehmens im Kreis Dithmarschen eine angeblich von der Geschäftsführerin stammende E-Mail. In der Mail wird sie von dieser aufgefordert, eine Überweisung in einer fünfstelligen Höhe vorzunehmen. Da der Angestellten diese Vorgehensweise nicht komisch vorkam, fragte sie nach dem Bankkonto und dem Kontonamen. Im Anschluss nahm sie die Überweisung vor. Einen Tag später flog jedoch die Betrugsmasche auf, da die Mitarbeiterin die Geschäftsführerin noch einmal auf die Überweisung ansprach. Die Bank konnte das Geld jedoch nicht mehr zurückbuchen.

Da bereits im Mai zwei weitere Versuchstaten im Kreis Dithmarschen zur Anzeige gebracht wurden, möchte die Polizei vor dieser Betrugsmasche CEO-Fraud warnen.

Was ist „CEO-Fraud“?

Bei der Betrugsmasche „CEO-Fraud“ (Chief executive Officer), auch Chef-Betrug genannt, gibt sich der Täter in den meisten Fällen als Chef, Geschäftsführer oder leitender Angestellter einer Firma aus und fordert Mitarbeiter dazu auf, Geld auf ein bestimmtes Konto zu überweisen. Der Täter nimmt in der Regel per E-Mail oder per Telefon Kontakt zu den Opfern auf, wobei die E-Mail-Adressen verfälscht und die Telefonnummern verschleiert werden.

Ihre Opfer sind in der Regel Mitarbeiter in der Buchhaltung oder dem Rechnungswesen, die für Überweisungen berechtigt sind.

Sprechen Sie für Zahlungsaufträge interne Kontrollmechanismen ab. In Zweifelsfällen sollte auf jeden Fall eine Kontaktaufnahme mit dem vermeintlichen Auftraggeber erfolgen, dieses jedoch nicht als Antwort auf die eingegangene, sondern in einer separaten E-Mail.

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Quelle: PP/Polizeidirektion Itzehoe
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