Erlässt die Bundesregierung ein Strafgesetz gegen Corona-Leugner?

Autor: Tom Wannenmacher

Erlässt die Bundesregierung ein Strafgesetz gegen Corona-Leugner?
Erlässt die Bundesregierung ein Strafgesetz gegen Corona-Leugner?

Nach wie vor erhalten wir sehr viele Anfragen zu Inhalten rund um den Coronavirus. Dieses mal geht es jedoch nicht um den gesundheitlichen Aspekt, sondern um eine rechtliche Frage.

So kursiert derzeit ein Artikel auf Facebook laut dem das Leugnen von Corona strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen soll.

https://www.facebook.com/noktara.de/posts/2698730057122491

So wird in dem Artikel berichtet, dass es ein neues Gesetz gäbe, gemäß dem man mit einer hohen Geldstrafe oder gar einer mehrjährigen Haftstrafe rechnen müsse, wenn man man die Existenz von COVID-19 öffentlich leugnet. Als Rechtsgrundlage wird dafür § 130b aus dem deutschen Strafgesetzbesuch genannt. Bereits eine kurze Suche nach diesem Paragraph führt jedoch ins Leere.

Wer behauptet, dass Corona-Leugner in den Knast kommen?

Wie so oft, ist es für die Ermittlung des Wahrheitsgehalts ratsam auf den Urheber zu schauen. So stammt diese Aussage nämlich von Noktara.de, einer mit dem Postillon vergleichbaren Satire-Seite, die gemäß dem eigenem Slogan mit einem Augenzwinkern „Nachrichten aus dem Morgenland, schon heute!“ präsentiert.

Noktara.de - Nachrichten aus dem Morgenland, schon heute!
Erlässt die Bundesregierung ein Strafgesetz gegen Corona-Leugner?

Im offiziellen FAQ von Noktara sagen die Macher der Satireseite weiterhin:

„Im Gegensatz zur restlichen Lügenpresse, geben wir wenigstens zu, dass unsere Meldungen frei erfunden sind und aus Tausendundeiner

Nacht stammen. Oftmals haben unsere Nachrichten jedoch einen realen oder tagesaktuellen Bezug.“

Weiterhin wird in dem Artikel auch gedanklich an den realen §130 StGB angeknüpft, der an Holocaustleugner gerichtet ist, weil insbesondere unter Verschwörungsschwurblern oftmals antisemtische Aussagen getätigt werden.

Fazit

Es handelt sich hierbei also um Satire, die sich über Corona-Leugner und lustig macht. Es ist folglich nicht strafbar Corona zu leugnen, sondern angesichts der medizinischen Tatsachen und der Corona-Toten lediglich dumm. Holocaustleugnungen sind hingegen strafbar gemäß §130 StGB bzw. in Österreich nach § 3h in Verbindung mit §3g VerbotsG.

Noktara veröffentlichte übrigens auch eine ganze Reihe von satirischen Beiträgen zum Coronavirus. Beispielsweise, dass Sangria-Strohhalme wegen der Ansteckungsgefahr mindestens 1,5 Meter lang sein müssen, um den nötigen Sicherheitsabstand einzuhalten, dass die Maskenpflicht jetzt auch für Passbilder gilt und ganz Deutschland als Risikogebiet eingestuft wurde. Wer Spaß an solchen Satire-Nachrichten hat, kann Noktara auch gerne auf Facebook liken und dort als Kommentar einen Gruß von Mimikama hinterlassen.
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