BKA stellt Bundeslagebild Cybercrime vor

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Autor: Tom Wannenmacher

Cybercrime stellt die Strafverfolgungsbehörden vor große Herausforderungen, kennt keine Landesgrenzen, Mauern oder abgeschlossene Türen: Sie findet dort statt, wo Menschen Computer und Smartphones nutzen. 2015 wurden über 45.000 Cybercrime-Fälle von der Polizei erfasst.

Der hieraus entstandene Schaden beläuft sich auf über 40 Millionen Euro.

Das Dunkelfeld ist groß: Polizeiliche Statistiken bilden nur einen kleinen Ausschnitt der tatsächlichen Dimension von Cybercrime ab. Die Täter gehen dabei dezentral vor, kommen in kleinen Gruppen online zusammen, begehen Straftaten und trennen sich wieder.

Aber auch längerfristige Zusammenschlüsse im Sinne klassischer Organisierter Kriminalität nehmen zu. Wurde in Deutschland im Jahr 2013 noch gegen sechs OK-Gruppierungen ermittelt, waren es in 2015 schon 22.

Unter dem Schlagwort „Crime-as-a-service“ bieten die Täter zwischenzeitlich ihr Know-how auch anderen Kriminellen an, quasi Kriminalität auf Bestellung. Personen ohne technische Kenntnisse können auf diese Weise Cybercrimedelikte, wie DDos-Attacken, Datendiebstähle oder Ransomware-Infektionen begehen.

Besonders perfide ist die Variante der Krypto-Ransomware.

Die Dateien der Opfer werden dabei verschlüsselt, der Rechner ist nicht mehr nutzbar und ein Countdown auf dem Computerbildschirm zeigt an, wann Dateien – beispielsweise Fotos und Musik – gelöscht werden, sollte das Opfer kein Lösegeld zahlen.

Auf den digitalen Schwarzmärkten (Underground Economy) werden aber nicht nur kriminelle Dienstleistungen angeboten.


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Aufgrund der Anonymisierungsmöglichkeiten und der Zugangsmöglichkeiten mit ausschließlich spezieller Software, sind diese Online-Marktplätze bei Kriminellen immer beliebter. Neben Rauschgift und Falschgeld werden auch gestohlene Kreditkartendaten oder Waffen gehandelt und verkauft.

Die digitale Identität ist immer noch ein begehrtes Diebesgut.

An die Internet-Nutzerdaten gelangen die Täter über Trojaner oder Phishing Attacken. Die gestohlenen Daten werden über illegale Verkaufsplattformen veräußert oder für die eigenen kriminellen Zwecke genutzt. Haben die Täter beispielsweise Kontoanmeldeinformationen – E-Mail-Adresse und Passwort – erhalten, können sie Waren im Internet kaufen oder Überweisungen tätigen.

„Bei der Bekämpfung der Cybercrime kombinieren wir Ermittlungsansätze der digitalen und der analogen Welt“, so BKA-Präsident Münch.

„Verdeckte Ermittler gewinnen auch im Netz Informationen. Immer wieder identifizieren wir illegale Online-Marktplätze im Darknet und überführen deren Betreiber. Das Internet ist kein strafverfolgungsfreier Raum. Für eine effektive Bekämpfung der Cybercrime ist es wichtig, dass jede Straftat angezeigt wird. Die Analyse der Straftaten liefert uns weitere Ermittlungsansätze und hilft, die Präventionsarbeit zu verbessern. Bei unserer Arbeit setzen wir auf ein starkes nationales und internationales Netzwerk zwischen Behörden, Wirtschaft und Wissenschaft.“

DOWNLOAD: Bundeslagebild Cybercrime 2015

Quelle: BKA.de

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