Bundeskartellamt erhöht Druck auf Google

Bundeskartellamt vermutet Wettbewerbsbeschränkungen bei Kartendiensten zulasten alternativer Dienste.

Autor: Susanne Breuer

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Das Bundeskartellamt hat ein Verfahren gegen die Google Germany GmbH, Hamburg, und Alphabet Inc., Mountain View, USA, eingeleitet. Das Verfahren betrifft mögliche Wettbewerbsbeschränkungen zulasten alternativer Kartendienste bei der Google Maps Plattform.

Neue Befugnisse für Bundeskartellamt

Hintergrund des eingeleiteten Verfahrens sind neue Befugnisse im Rahmen der erweiterten Missbrauchsaufsicht über große Digitalkonzerne Anfang 2021. Die Behörde kann nun in einem zweistufigen Verfahren Unternehmen, die eine überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb haben, wettbewerbsgefährdende Praktiken untersagen.

Für den Internetriesen Google, bzw. die Mutter Alphabet, hatte das Bundeskartellamt diese Bedeutung bereits Ende letzten Jahres bei festgestellt. Parallel laufen schon Verfahren zur Prüfung von Googles Konditionen zur Datenverarbeitung und dem Nachrichtenangebot Google News Showcase (Pressemitteilungen vom 4. Juni 2021 und 12. Januar 2022).

Verschärfte Marktaufsicht für Google

Google unterliegt als Unternehmen mit überragender marktübergreifender Bedeutung einer verschärften Missbrauchsaufsicht. Wir gehen Hinweisen nach, wonach Google die Kombination seiner Kartendienste mit Kartendiensten Dritter einschränkt. Das betrifft etwa die Möglichkeit, Standortdaten von Google Maps, die Suchfunktion oder Google Street View auf Nicht-Google Karten einzubinden.

Wir werden jetzt u.a. prüfen, ob Google seine Machtstellung bei bestimmten Kartendiensten durch diese Praxis weiter ausdehnen könnte. Die Prüfung erstreckt sich parallel auf Lizenzbedingungen für die Verwendung von Googles Kartendiensten in Fahrzeugen. Das Verfahren steht in einer Reihe weiterer Verfahren, die wir gegen Google und andere Digitalkonzerne wie Apple, Amazon und Meta/Facebook auf der Basis des § 19a GWB führen oder bereits abgeschlossen haben.“, erläutert Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes:

Bundeskartellamt

Werden Dienste andere Anbieter eingeschränkt?

Die Google Maps Plattform bietet Zugang zu verschiedenen Kartendiensten. Diese dienen beispielsweise dazu, Karten auf Drittseiten einzubinden, um etwa Standorte von Geschäften oder Hotels darzustellen. Es wird Google vorgeworfen, andere Anbieter an verschiedenen Stellen im Wettbewerb zu behindern.

So beschränkt Google nach vorläufigem Stand insbesondere die Möglichkeit, Kartendienste von Google mit Karten von Dritten zu kombinieren. Dadurch wird möglicherweise der Wettbewerb im Bereich von Kartendienstleistungen behindert.

Eine weitere Einschränkung könnte darin liegen, dass Google die Verwendung seiner Dienste mit dem Angebot „Google Automotive Services“ in Infotainment-Systemen in Fahrzeugen stark reglementiert.

In den nächsten Wochen werden Kunden und Wettbewerber der Google Maps Plattform im Rahmen der Ermittlungen befragt werden.

Google sichert volle Kooperation zu

Google teilte auf Anfrage mit, mit den Regulierungsbehörden zusammenzuarbeiten und alle Fragen zu beantworten. Zugleich wies ein Sprecher darauf hin, dass Nutzer auch andere Kartendienste verwenden könnten, viele würden dies tun.

Die Bonner Regulierer werden in den kommenden Wochen Kunden und Wettbewerber von Googles Kartenangebot befragen.

Rechtlicher Hintergrund: Novelle des GWB

Die Kontrollmöglichkeiten und Rechte des Bundeskartellamtes auch gegenüber den ganz großen Internetkonzernen sind erst im letzten Jahr ausgeweitet worden. Im Januar 2021 ist die 10. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB-Digitalisierungsgesetz) in Kraft getreten. Eine zentrale neue Vorschrift (§ 19a GWB) erlaubt dem Bundeskartellamt ein früheres und effektiveres Eingreifen, insbesondere gegen Verhaltensweisen großer Digitalkonzerne. Neben den Verfahren gegen Google / Alphabet wurden mit dem neuen Instrument in den vergangenen Monaten bereits gegen Facebook/Meta (siehe Pressemitteilung vom 28. Januar 2021 und 4. Mai 2022), gegen Amazon (siehe Pressemitteilung vom 18. Mai 2021) und gegen Apple (siehe Pressemitteilung vom 14. Juni 2022) Verfahren eingeleitet und erste Entscheidungen getroffen.

In dem vergangene Woche eingeleiteten Verfahren gegen Apple geht es beispielsweise um neue Funktionen zum Schutz der Privatsphäre, mit denen Nutzer verhindern können, dass Entwickler ihre Aktivitäten quer über verschiedene Apps und Websites nachverfolgen können. Die Behörde will prüfen, ob Apple sich damit Vorteile verschaffen könnte.

Quelle: Bundeskartellamt

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