Bürgerwehr: Segen oder Fluch?

Autor: Andre Wolf

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Auf Facebook sind mittlerweile eine Statusmeldung aufgetaucht, welche von dem Köln 50667 Darsteller Ingo Kantorek stammen und davon berichten, dass er Zusammenstöße mit Teilnehmern einer Bürgerwehr hatte.

Hier berichtet Kantorek davon, dass es zu Handgreiflichkeiten gekommen sei. Bereits am 21. Januar konnte man davon lesen, dass er und 2 Teilnehmer einer Bürgerwehr in Köln unerfreulich aufeinander trafen:

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(Screenshot: Facebook, öffentlicher Status)

Dieser Vorfall scheint bereits stark diskutiert worden zu sein, so dass Kantorek auf seiner offiziellen Facebookseite am gestrigen Tage (24.01.2016) erneut darauf hinwies.

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(Screenshot: Facebook, öffentlicher Status)

Zum Thema Bürgerwehren fallen häufig Schlagworte wie Jedermannsrecht, Eigentumsrecht, aber auch Selbstjustiz. In diesem Kontext ist es vielleicht gar nicht verkehrt, die Möglichkeiten – aber auch die Grenzen einer Bürgerwehr aufzuzeigen.

Ist eine Bürgerwehr legal?

Grundsätzlich ja! Eine Bürgerwehr im legal möglichen Rahmen in Deutschland ist eine Art unbewaffnete Schutzpatrouille. Jeder darf diese Art von Gruppe bilden. Sinn und Zweck dieser Gruppen kann unterschiedlich sein: angefangen von der harmlosen Überwachung des Nachbarhauses bei Abwesenheit der Nachbarn bis hin zu innerstädtischen Patrouillengängen gibt es eine Vielzahl von Möglichkeiten.


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Insofern ist eine Bürgerwehr in diesem Aufgabenfall einem Sicherheitsdienst recht ähnlich, jedoch agiert eine Bürgerwehr auf bürgerlichem Level. Eine Bürgerwehr hat nicht mehr und auch nicht weniger Rechte als ein Sicherheitsdienst.

Was darf eine Bürgerwehr?

Bürgerwehren dürfen, so wie Sicherheitsdienste auch, gemäß § 127 StPO eine vorläufige Festnahme durchführen. Dieser Paragraph wird im Volksmund auch “Jedermannsrecht” genannt. Der genaue Gesetzestext dazu lautet:

§ 127 StPO Vorläufige Festnahme

(1) Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen. Die Feststellung der Identität einer Person durch die Staatsanwaltschaft oder die Beamten des Polizeidienstes bestimmt sich nach § 163b Abs. 1.

(Quelle: dejure)

Dies berechtigt im Grunde jeden dazu, einen Straftäter bei frischer Tat festhalten und festsetzen zu dürfen. Wer also auf seiner “Patrouille” oder seinem Spaziergang eine Straftat beobachtet, kann an dieser Stelle eingreifen und dieses Recht ausüben. Gleichzeitig sind damit jedoch auch die Grenzen festgesetzt.

Was darf eine Bürgerwehr nicht?

Grundsätzlich darf man nicht vergessen: das Gewaltmonopol liegt beim Staat! Gefahrenabwehr und Schutz der Bevölkerung obliegt der Polizei und Bürgerwehren dürfen keinerlei Justiz ausüben. Eine Festnahme durch Private gilt nur im Falle einer frischen Tat. Vorbeugende Festnahmen oder das unter Druck Setzen potentiell verdächtiger Personen ist nicht erlaubt. Selbst die Polizei warnt, dass man in einer Bürgerwehr schnell dem Risiko ausgesetzt ist, sich selbst in Gefahr zu begeben, selbst verletzt zu werden oder illegalerweise andere zu verletzen – oder sich sogar wegen Nötigung oder Freiheitsberaubung strafbar macht.

Ebenso ist auch das Feststellen der Identität oder Durchsuchen einer Person nicht erlaubt. Da Bürgerwehren keine Hoheitsrechte tragen, sind sie auch nicht dazu befugt, andere Menschen anzuhalten oder gar zu kontrollieren.

Der Diskussionspunkt

Die Bildung von Bürgerwehren oder privaten Sicherheitsdiensten entsteht zumeist aus der Lage, sich nicht mehr genug geschützt zu sehen. Dies ist nicht zuletzt in den letzten Wochen immer wieder thematisiert worden. Grundsätzlich ist es nie verkehrt, ein Blick auf das Geschehen und die Sicherheit anderer zu werfen. In der Vergangenheit nannte man das oft Zivilcourage und wurde nur von wenigen Menschen ausgeübt, die teilweise sogar dafür den Tod fanden. Zum einen kann man hier an Tuğçe Albayrak erinnern, die den Tod fand, nachdem sie zwei Mädchen in der Disco vor Belästigungen schützen wollte, zum anderen aber auch an Dominik Brunner, der sich 2009 schützend vor Jugendliche stellte, die durch Ältere bedrängt wurden und er dann selbst durch diese brutal erschlagen wurde. In Fällen wie diesen wäre der aufmerksame Blick und das Eingreifen von mehreren Personen sicher nicht falsch gewesen.

Problematisch wird es jedoch, wenn Bürgerwehren zu einer Art Rassismuspolizei werden, in denen nach Hautfarbe und Kleidungsstil präventiv geurteilt und geahndet wird.

Weiterführende Informationen:

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