Fake-Shops: Damit die „Black-Week“ nicht zum Reinfall wird

Autor: Claudia Spiess

Augen auf beim Onlinekauf - Warnung vor Fakeshops
Artikelbild: Shutterstock / Von Andrew Angelov

Achtung vor Fake-Shops! Beim Onlinekauf (auch zu Weihnachten) vor allem bei Schnäppchen immer misstrauisch sein!

Gerade in der Vorweihnachtszeit und auch mit dem Blick auf den „Black Friday“ warnt die Polizei vor unseriösen und betrügerischen Plattformen sowie Fake-Shops im Internet.

Aktuell gehen wieder vermehrt Anzeigen von geschädigten Kunden sogenannter Fake-Shops ein, die auf gefälschte Internet-Plattformen hereingefallen sind.

Fake-Shops – Keine Waren von unechten Shops

Die Polizei mahnt in diesem Zusammenhang insbesondere bei vermeintlichen „Schnäppchen-Angeboten“ um sensiblen Umgang und Vorsicht!

Neben den seriösen Web-Shops gibt es auch unseriöse Angebote, sogenannte „Fake-Shops“. Beim Betrug mit Fake-Shops handelt es sich um das Abändern einer bekannten real existierenden Domain eines Webshops sowie dem Einstellen ins Web unter ähnlicher Aufmachung (zum Beispiel bei Amazon-Marketplace).

Es werden z.B. hochwertige Elektroartikel günstiger offeriert und potenzielle Käufer können Ware gegen Vorkasse bestellen. Das Produkt wird aber nicht geliefert.

Fake-Shops – So funktionieren sie

Gefälschte/imitierte Internetshops (sog. Fake-Shops) von Tätern sollen den Schnäppchenjäger dazu bringen, das gewünschte Produkt günstig einzukaufen. Hierfür werden von den Tätern Onlineshops namhafter Markenhersteller (z.B. von Bekleidung, Schmuck, Unterhaltungselektronik bis hin zu Haushaltsgeräten aller Art), kopiert und ins Internet gestellt.

Beschreibungen und Bilder sind schnell kopiert. Ein Domainname ist ebenfalls schnell und einfach durch die Täter eingerichtet. Dieser ähnelt dem Originalnamen der Firma so sehr, dass ggf. nur ein Sonderzeichen oder die Endung z.B. „.info“ statt „.de“ den Unterschied ausmacht. Gern werden auch Outletshops dem Kunden vorgegaukelt.

Verwendung gekündigter Domains

Vermehrt werden von den Tätern auch bereits gekündigte Webseiten reaktiviert. Im Anschluss wird dann auf der Webseite der Fake-Shop eingerichtet. So können dies Webseiten ehemaliger Apotheken, Sportvereine, Restaurants, Architekten, Anwälte usw. sein, die dann plötzlich Luxusmarkentaschen oder andere Artikel verkaufen.

Sogar noch aktive Webseiten werden von Cyberkriminellen in Unterverzeichnissen übernommen und dort werden dann eigene Fake-Shopseiten abgespeichert. Nur über den bekannten Link, der z.B. per Mail oder über Suchmaschinen verteilt wird, kommt man dann in den „Verkaufsbereich“.

Die eigentlichen Betreiber bemerken diese Umstände ggf. nicht, da z.B. kleine Vereinswebseiten oder private Homepages nicht immer durch die Betreiber ausreichend mit Sicherheitsupdates versorgt, mit sicheren Passwörtern abgesichert und regelmäßig kontrolliert werden.

Keine Ware nach Bezahlung

Die Jagd nach dem Schnäppchen, das Verlangen, ein hochwertiges In-Markenprodukt endlich sein Eigen nennen zu dürfen oder einfach nur eine ungeschickte Internetrecherche führen dazu, dass der Verbraucher, statt auf einer renommierten Internetseite, auf der Seite der Täter landet. Der gewünschte Artikel wird in den Warenkorb gelegt, die weiteren Adressdaten und Zahlungsdaten eingetippt und auf Bestellung geklickt.

Ein Blick auf die Abrechnung der Kreditkarte zeigt, dass der Betrag auch korrekt abgebucht wurde. Jedoch kommt keine oder minderwertige/gefälschte Ware beim Käufer an. Oft schaltet sich auch der Zoll dazwischen, der eine Auslieferung an den Kunden verhindert. In einem solchen Fall ist der Verbraucher auf einen Fake-Shop hereingefallen.

Wie man Fake-Shops erkennen und wie man sich davor schützen kann, findet man unter anderem auf der Präventionsseite der Polizei Niedersachsen und auf der Internetseite der Verbraucherzentrale.

Anzeige erstatten!

Sollten Sie auf einen solchen Fake-Shop hereingefallen sein, so erstatten Sie Anzeige bei ihrer örtlichen Polizeidienststelle oder über die Onlinewache der Polizei Niedersachsen. Setzen Sie sich auch schnellstmöglich mit Ihrer Bank in Verbindung und versuchen Sie, eine getätigte Zahlung rückgängig zu machen. Ggf. lässt sich die Überweisung noch aufhalten. In der heutigen Zeit kann diese Zeitspanne jedoch sehr kurz und somit erfolglos sein.

Für die Polizei ist es wichtig, dass Anzeige erstattet wird, wenn Sie geschädigt wurden. Nur so können wir konkret gegen Fake-Shops vorgehen.

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Quelle: Presseportal

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