Bist auch du in die Falle diverser WhatsApp-Gutscheine getappt?
Seit Tagen sind etliche dubiose Gutscheine in Umlauf wie von H&M, C&A, Rewe, Netto, Lidl und Aral.
Diese erreichen den Nutzer via einer WhatsApp-Nachricht, die wiederum von einem bestehenden und bekannten Kontakt aus seiner Liste versendet wurde. Hier ein Beispiel:
Nach nun 24 Stunden erreichen uns die ersten Anfrage zu diesem Thema. Und zwar von Nutzern, die Opfer dieser fiesen Masche wurden.
Etliche Nutzer haben bei den vermeintlichen Gewinnspielen Ihre kompletten privaten Daten angegeben und wollen nun von uns wissen, was man dagegen machen kann.
Vorweg: In diesen Fällen kann man kein direktes Schreiben an ein Unternehmen senden, da es in diesem Falle keine Kontaktmöglichkeit gegeben hat. Auch nach einem Impressum sucht man vergebens.
Wir haben u.a. mit der Verbraucherzentrale Rücksprache gehalten.
Mit hoher Wahrscheinlichkeit werden Teilnehmer, die Ihre Daten in das Gewinnspielformular eingetragen haben mit Werbemails und Anrufen überschüttet werden.
Wir empfehlen daher…
- Sollten sie per E-Mail ungewollte Werbung bekommen, dann ignorieren sie diese und markieren diese E-Mail als sogenannten “Junk E-Mail” Was sie auf keinen Fall tun sollten ist, auf solche E-Mails zu antworten. Durch dies würde sie sonst bestätigen, dass diese E-Mailadresse aktiv genutzt wird.
- Sollten die Werbemails zu viel werden, dann denken sie generell über eine neue E-Mail-Adresse nach.
- Zum Schutz vor unerwünschter Werbung per E-Mail kann man sich in die sogenannte Robinson-Liste eintragen lassen. (für Deutschland, für Österreich, für die Schweiz) Hinweis! Allerdings wird die nur von seriösen Anbietern beachtet und mit solchen dürften wir es in diesem Fall nicht zu tun haben. Aber es kann auch nicht schaden, wenn man hier seine E-Mailadresse hinterlegt.
- Gleiches gilt, wenn Werbung per Post kommt. Am besten ignorieren und auf nichts in den Schreiben eingehen.
- Reagieren sollte man aber auf jeden Fall, sobald irgendwelche Forderungen per Post kommen! Dann könnten die Daten z.B. für Identitätsdiebstahl missbraucht worden sein. Die eingegebenen Daten könnten von Betrügern genutzt werden, um Verträge abzuschließen oder Waren zu bestellen. Allerdings zahlen die Betrüger nie, die Rechnungen, Mahnungen etc bekommen die Opfer, deren Daten genutzt wurden. Oder die Daten werden auf irgendwelchen dubiosen Seiten wie z.B. Fake-Shops als Impressum angegeben und die Opfer bekommen dann die wütenden Schreiben und Anwaltsschreiben geprellter Kunden. Dann ist es unabdingbar, Anzeige gegen Unbekannt zu stellen, um darzulegen, dass man selbst mit den Seiten gar nichts zu tun hat.
Hinweis: Dieser Inhalt gibt den Stand der Dinge wieder, der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell
war. Die Wiedergabe einzelner Bilder, Screenshots, Einbettungen oder Videosequenzen dient zur
Auseinandersetzung der Sache mit dem Thema.