Faktencheck: Liegen die Bildrechte deiner Fotos bei WhatsApp?
Erschleicht sich WhatsApp still und heimlich mit “neuen” AGB alle Text- und Bildrechte?
Erneut bekommen wir Anfragen zu einem Beitrag, der ein Video von “N24.de” zeigt. Der Titel: “Neue AGB: WhatsApp erschleicht sich Text- und Bildrechte”. Was wir sofort erkannt haben, war, dass dieses Video bereits vor über zwei Jahren veröffentlicht wurde. Genauer gesagt am 29.1.2015. Fakt ist, dass es im Moment keine neuen AGB von WhatsApp gibt und dass es sich hierbei um ein altes Video handelt. Dieses entwickelt sich zu einem Kettenbrief auf Facebook, da es u.a. bereits über 4 Millionen Mal wiedergegeben und über 90.000 Mal geteilt wurde.
Darf WhatsApp wirklich alle meine veröffentlichten Bilder für Werbung nutzen? Auf WhatsApp unud Facebook geistert immer wieder diese Meldung umher:
[vc_message message_box_color=“grey“ icon_fontawesome=“fa fa-info“]Bei WhatsApp werden ab sofort sämtliche Rechte an versendeten Bildern an WhatsApp abgetreten, so dass Whatsapp eure Bilder weiterverkaufen kann. Im schlimmsten Fall findet ihr dann ein Foto eures Kindes auf irgendeinem Werbeplakat und könnt nichts dagegen machen (siehe aktualisierte AGB). Auch das Weiterversenden von Fotos/Bildern von anderen Leuten könnte Gefahren bergen, nämlich dann, wenn der Urheber des Bildes auf seine Rechte pocht und euch eine teure Abmahnung schickt[/mk_info]
Stimmt das?
Aber auch diese Lizenzen erlöschen, sobald der Nutzer das Profilbild und/oder den Status löscht. Zwischen Personen gesendete Nachrichten (Text, Video, Bild, Sprachnachricht) sind hiervon ausdrücklich ausgenommen.
Whatsapp selbst schreibt unter Punkt 5 der AGB folgendes dazu:
Hinweis: Dieser Inhalt gibt den Stand der Dinge wieder, der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell
war. Die Wiedergabe einzelner Bilder, Screenshots, Einbettungen oder Videosequenzen dient zur
Auseinandersetzung der Sache mit dem Thema.