Vorsicht vor Betrug mit Pfändungsschreiben

Ein 66-jähriger Deutscher ist auf eine vermeintliche Anruferin einer Verbraucherzentrale hereingefallen.

Autor: Tom Wannenmacher

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Die Frau, die sich als Dr. Richter vorgestellt hat, gab an, dass für den Bruder des Mannes ein offener Pfändungsbescheid bestehe. Da der Mann das derzeit nicht für seinen Bruder nachprüfen kann, glaubte er der Frau. Der Mann hat bei dieser Aktion in mehreren Schritten etwa 17.400 Euro auf verschiedene deutsche Konten überwiesen. Mit der Zeit und nach mehreren Telefonaten mit den Betrügern, die sich über mehrere Tage erstreckten, wurde der 66-Jährige stutzig, hat die richtige Verbraucherzentrale angerufen und sich nach der Echtheit der Forderungen erkundigt. So fiel ihm der Betrug schließlich auf. Die Kripo ermittelt.

Letztlich hat das Betrugsopfer zum Schluss genau richtig gehandelt, indem er die echte Verbraucherzentrale angerufen hat. Das empfiehlt die Polizei grundsätzlich in Fällen, in denen man mit Geldforderungen von Organisationen oder Behörden kontaktiert wird. Zudem würden Institutionen wie die Verbraucherschutzzentrale nicht telefonisch Geld eintreiben. Doch selbst wenn schriftliche Forderungen eingehen, rät die Polizei zu Wachsamkeit, Kontrollanrufen und im Zweifel sollte die Polizei zurate gezogen werden.

Quelle:

Falschen Pfändungsschreiben / Polizeipräsidium Neubrandenburg

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