Betrug: Bestellung in Ihrem Namen

Erhalten Sie Rechnungen, Mahnungen, ja vielleicht sogar Inkasso-Schreiben für Bestellungen, die Sie nie getätigt haben? Dann kann es sein, dass Verbrecher:innen Ihre Daten für Bestellbetrug missbrauchen.

Autor: Claudia Spiess

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Natürlich sind Sie nicht dazu verpflichtet, die Forderungen zu bezahlen, dennoch bedeuten sie oft großen Ärger und Aufwand, weiß unser Kooperationspartner Watchlist Internet.

Sie haben nichts bestellt. Trotzdem erhalten Sie plötzlich ein Paket oder eine Rechnung für eine Online-Bestellung. Der Kauf auf Rechnung ist an Sie adressiert und ein Online-Shop, ein Zahlungsdienstleister wie Klarna oder ein Inkasso-Büro verlangt eine Zahlung.

Wenn Ihnen dieses Szenario bekannt vorkommt, dann wurden Sie höchstwahrscheinlich Opfer eines Bestellbetrugs. Dabei missbrauchen Kriminelle Ihre Daten, um Käufe auf Rechnung in Ihrem Namen abzuschließen. Die Pakete leiten die Kriminellen um oder greifen sie vor Zustellung ab. Die Rechnung hingegen landet bei Ihnen.

Es droht großer Aufwand!

Sollten Sie Opfer einer solchen Betrugsmasche geworden sein, dann müssen Sie die Bestellungen natürlich nicht bezahlen. Die Online-Shops sind allerdings im Glauben, dass Sie tatsächlich die Käuferin oder der Käufer sind und fordern deshalb das Geld für die Bestellungen ein. Einige Händler:innen akzeptieren eine einfache Erklärung dazu, dass Sie die Bestellungen nie getätigt haben und stornieren die Rechnungen. Andere verlangen polizeiliche Anzeigen, eidesstattliche Erklärungen oder senden trotz Ihrer Nachrichten weiterhin automatisiert Zahlungsaufforderungen aus.

Sie haben ein Paket erhalten?

Wenn Sie ein Paket erhalten haben, das Sie nie bestellt haben, dann ist der Betrug schiefgelaufen. Den Kriminellen ist es nicht gelungen, das Paket vor der Zustellung abzugreifen.
Gehen Sie in diesem Fall folgendermaßen vor:

  • Benachrichtigen Sie das Unternehmen und teilen Sie diesem mit, dass Sie nichts bestellt haben, sondern Opfer eines Identitätsmissbrauchs geworden sind.
  • Halten Sie das Paket zur Abholung bereit oder lassen Sie sich ein Retouren-Formular zustellen. Bezahlen Sie jedenfalls nichts selbst für den Rückversand.
  • Bezahlen Sie die Rechnung nicht, sondern widersprechen Sie jeglichen Forderungen in dem Fall. Womöglich bittet man Sie darum, polizeiliche Anzeige zu erstatten.

Sie haben eine Rechnung erhalten?

Wenn Sie ausschließlich eine Rechnung, aber kein Produkt erhalten haben, dann hat der Betrug aus Sicht der Kriminellen funktioniert. Diese haben das Paket abgegriffen oder umgeleitet und Sie erhalten lediglich die Rechnung auf Ihren Namen.
Gehen Sie in diesem Fall folgendermaßen vor:

  • Benachrichtigen Sie das Unternehmen und teilen Sie diesem mit, dass Sie nichts bestellt haben, sondern Opfer eines Identitätsmissbrauchs geworden sind.
  • Teilen Sie dem Unternehmen mit, dass Sie kein Paket erhalten haben und deshalb auch nichts zurückschicken können.
  • Bezahlen Sie die Rechnung nicht, sondern widersprechen Sie jeglichen Forderungen in dem Fall. Womöglich bittet man Sie darum, polizeiliche Anzeige zu erstatten.
  • Trudeln trotz Ihres Widerspruches gegen jegliche weiteren Forderungen weiterhin Rechnungen bei Ihnen ein, können Sie diese ignorieren.

Sie haben ein Inkasso-Schreiben erhalten?

Einige Unternehmen und Zahlungsdienstleister wie Klarna leiten offene Forderungen (teils automatisiert) an Inkasso-Unternehmen weiter. Auch dann besteht kein Grund zur Sorge.
Gehen Sie wie folgt vor:

  • Teilen Sie dem Inkasso-Unternehmen mit, dass Sie dem Unternehmen gegenüber bereits mitgeteilt haben, dass es sich um einen Betrug gehandelt hat und Sie jeglichen Forderungen widersprochen haben.
  • Widersprechen Sie auch gegenüber dem Inkasso-Unternehmen nochmals jeglichen Forderungen.
  • Ignorieren Sie alle weiteren Forderungen in dieser Sache.

Kommt es immer wieder zu neuen Bestellungen in Ihrem Namen?

Wenn ständig neue betrügerische Bestellungen in Ihrem Namen aufgegeben werden, dann kann das eine große Belastung und großen Arbeitsaufwand bedeuten. Womöglich verlangen die Unternehmen oder Zahlungsdienstleister bei jeder betrügerischen Bestellung eine neuerliche Anzeige, um die Forderungen gegen Sie fallenzulassen. Dies ist weder für Sie noch für die Polizei sinnvoll, da es nichts außer unnötigem Arbeitsaufwand mit sich bringt. Wir raten daher dazu, Anzeige gegen Unbekannt aufgrund ständiger Bestellungen in Ihrem Namen zu erstatten.

Diese Anzeige sollte anschließend ausreichen, um Sie an jene Unternehmen weiterzuleiten, die auf die Erstattung einer Anzeige bestehen, um die Forderungen gegen Sie fallenzulassen.

Beratung & Hilfe: Für konkrete Beratungsanfragen wenden Sie sich bitte an die entsprechenden Stellen, die Watchlist Internet auf der Seite „Beratung & Hilfe“ für Sie aufgelistet hat.

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Quelle: Watchlist Internet

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