Warnung vor betrügerischer Rechnung: „Deutschen Patent- und Markenamt“

Das DPMA warnt vor aktueller betrügerischer Rechnung, die angeblich vom „Deutschen Patent- und Markenamt, Informations- und Dienstleistungszentrum Berlin“ versendet worden sei

Autor: Tom Wannenmacher

Betrügerischer Rechnung des „Deutschen Patent- und Markenamt, Informations- und Dienstleistungszentrum Berlin“ in Umlauf!

Betrüger fordern Markeninhaberinnen und Markeninhaber vorgeblich im Namen einer hochrangigen DPMA-Mitarbeiterin massenhaft zu Überweisungen auf – DPMA hat strafrechtliche Ermittlungen veranlasst.

Im aktuellen Fall geht es um gefälschte Rechnungen an Inhaberinnen und Inhaber eingetragener Marken, die unerlaubterweise das Logo des DPMA und die Adresse des Informations- und Dienstleistungszentrums des DPMA in Berlin enthalten. Sie sind angeblich im Namen einer hochrangigen Mitarbeiterin der oberen Bundesbehörde verfasst und fordern zur Zahlung bestimmter Summen auf ausländische Konten auf.

Gefälschte Rechnungen des „Deutschen Patent- und Markenamt, Informations- und Dienstleistungszentrum Berlin“

Die gefälschten Rechnungen, die dem DPMA bisher vorliegen, wurden allem Anschein nach per frankiertem Brief verschickt. Sie verweisen auf polnische Bankverbindungen. Die Schreiben sind nach bisherigen Erkenntnissen an Markeninhaberinnen und Markeninhaber gerichtet, deren Anmeldungen 2020 oder früher eingegangen waren und die ihre Markenurkunde bereits erhalten haben.

Seit Dienstag gingen deswegen beim Zentralen Kundenservice des Amtes in München zahlreiche Anfragen alarmierter Bürgerinnen und Bürger ein. Bis Dienstagnachmittag erhielt das DPMA dazu mehr als 200 E-Mails und Anrufe. „Es handelt sich offensichtlich abermals um einen besonders dreisten Betrugsfall“, sagte DPMA-Präsidentin Cornelia Rudloff-Schäffer. „Wir haben wieder umgehend Anzeige erstattet, damit die Angelegenheit strafrechtlich verfolgt wird.“

Betrügerischer Rechnung des "Deutschen Patent- und Markenamt, Informations- und Dienstleistungszentrum Berlin" in Umlauf!
Betrügerischer Rechnung des „Deutschen Patent- und Markenamt, Informations- und Dienstleistungszentrum Berlin“ in Umlauf!

Einen ähnlichen Betrugsfall hatte das DPMA im Juli registriert. Damals richteten sich die Aufforderungen an Personen und Unternehmen, deren angemeldete Marken noch nicht eingetragen waren. Die Rechnungen wurden seinerzeit vorgeblich im Namen eines hochrangigen DPMA-Mitarbeiters gestellt.

DPMA stellt keine Rechnungen!

Das Deutschen Patent- und Markenamt ruft dazu auf, keineswegs auf derartige Zahlungsaufforderungen einzugehen. Die Behörde weist nachdrücklich darauf hin, dass von offizieller Seite für Anmelde-, Jahres- und Verlängerungsgebühren weder Rechnungen noch Zahlungsaufforderungen versendet werden. In Empfangsbestätigungen, die das Amt im Nachgang zu einer Markenanmeldung verschickt, werden lediglich Gebühreninformationen gegeben. Für die fristgerechte Überweisung der Gebühren ist jeder Anmelder selbst verantwortlich. Für die Veröffentlichung der Schutzrechte in den amtlichen Registern werden keine zusätzlichen Gebühren erhoben. An das DPMA gerichtete Überweisungen sollten ausschließlich auf das Konto der Bundeskasse mit der IBAN DE84 7000 0000 0070 0010 54 überwiesen werden.

Allen Betroffenen, die auf solche Zahlungsaufforderungen hin bereits Geld überwiesen haben, rät das DPMA, unbedingt selbst Anzeige zu erstatten. Wer solche Schreiben erhalten hat, kann sie dem Amt schicken, damit sie dessen Anzeige beigefügt werden können.

Woran man zweifelhafte Schreiben erkennt

Über den aktuellen Fall hinaus werden Bürger immer wieder in illegaler oder irreführenderweise zur Zahlung vermeintlicher Gebühren aufgefordert oder mit zweifelhaften Angeboten konfrontiert. Der Angebotscharakter der Schreiben ist häufig nicht auf den ersten Blick erkennbar und ergibt sich oft erst bei genauer Lektüre eines klein gedruckten Textes oder der teilweise rückseitig abgedruckten allgemeinen Geschäftsbedingungen. Wer derartige Schreiben mit Zahlungsaufforderungen für Schutzrechte erhält, sollte diese daher immer genau prüfen. Hinweise darauf, dass es sich nicht um ein amtliches Schreiben handelt, sind zum Beispiel eine Kontoverbindung der Firma im Ausland, etwa in Polen (PL), Zypern (ZY), Tunesien (TN) oder Bulgarien (BG) oder ein vorausgefüllter Überweisungsträger.

Weitere Informationen zu irreführenden Zahlungsaufforderungen und zu den amtlichen Gebühren erhalten Sie auf den Internetseiten des DPMA.

Das Deutsche Patent- und Markenamt: Erfindergeist und Kreativität brauchen wirksamen Schutz. Das DPMA ist das deutsche Kompetenzzentrum für alle Schutzrechte des geistigen Eigentums – für Patente, Gebrauchsmuster, Marken und Designs. Als größtes nationales Patentamt in Europa und fünftgrößtes nationales Patentamt der Welt steht es für die Zukunft des Erfinderlandes Deutschland in einer globalisierten Wirtschaft. Seine knapp 2.800 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an drei Standorten – München, Jena und Berlin – sind Dienstleister für Erfinder und Unternehmen. Sie setzen Innovationsstrategien des Bundes um und entwickeln die nationalen, europäischen und internationalen Schutzsysteme weiter.

Quelle: Deutsches Patent- und Marktamt

Lesen Sie auch: Huhn in Hustensaft kochen: gefährlicher TikTok-Trend


Unterstützen 🤍

FAKE NEWS BEKÄMPFEN

Unterstützen Sie Mimikama, um gemeinsam gegen Fake News vorzugehen und die Demokratie zu stärken. Helfen Sie mit, Fake News zu stoppen!

Mit Deiner Unterstützung via PayPal, Banküberweisung, Steady oder Patreon ermöglichst Du es uns, Falschmeldungen zu entlarven und klare Fakten zu präsentieren. Jeder Beitrag, groß oder klein, macht einen Unterschied. Vielen Dank für Deine Hilfe! ❤️

Mimikama-Webshop

Unser Ziel bei Mimikama ist einfach: Wir kämpfen mit Humor und Scharfsinn gegen Desinformation und Verschwörungstheorien.

Abonniere unseren WhatsApp-Kanal per Link- oder QR-Scan! Aktiviere die kleine 🔔 und erhalte eine aktuelle News-Übersicht sowie spannende Faktenchecks.

Link: Mimikamas WhatsApp-Kanal

Mimikama WhatsApp-Kanal

Hinweise: 1) Dieser Inhalt gibt den Stand der Dinge wieder, der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell
war. Die Wiedergabe einzelner Bilder, Screenshots, Einbettungen oder Videosequenzen dient zur
Auseinandersetzung der Sache mit dem Thema.


2) Einzelne Beiträge (keine Faktenchecks) entstanden durch den Einsatz von maschineller Hilfe und
wurde vor der Publikation gewissenhaft von der Mimikama-Redaktion kontrolliert. (Begründung)


Mit deiner Hilfe unterstützt du eine der wichtigsten unabhängigen Informationsquellen zum Thema Fake News und Verbraucherschutz im deutschsprachigen Raum

INSERT_STEADY_CHECKOUT_HERE

Kämpfe mit uns für ein echtes, faktenbasiertes Internet! Besorgt über Falschmeldungen? Unterstütze Mimikama und hilf uns, Qualität und Vertrauen im digitalen Raum zu fördern. Dein Beitrag, egal in welcher Höhe, hilft uns, weiterhin für eine wahrheitsgetreue Online-Welt zu arbeiten. Unterstütze jetzt und mach einen echten Unterschied! Werde auch Du ein jetzt ein Botschafter von Mimikama

Mehr von Mimikama

Mimikama Workshops & Vorträge: Stark gegen Fake News!

Mit unseren Workshops erleben Sie ein Feuerwerk an Impulsen mit echtem Mehrwert in Medienkompetenz, lernen Fake News und deren Manipulation zu erkennen, schützen sich vor Falschmeldungen und deren Auswirkungen und fördern dabei einen informierten, kritischen und transparenten Umgang mit Informationen.