Bist Du sexy? Über das Lesen von Datenschutzerklärungen …

Autor: Andre Wolf

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Gestern Abend bin ich bei Facebook über einen Post eines Freundes gestolpert, welcher mich zum Schmunzeln, aber auch zu nachdenken brachte.

Mimikama: Information

Seine Statusmeldung hat mich dahingehend beeinflusst, dass ich nicht einfach weitergescrollt habe, sondern genauer geschaut habe, was er mit seinen Sätzen ausdrücken möchte.

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(Screenshot mit freundlicher Genehmigung von Mario)

Diese zwei Bilder und sein Hinweis sind jetzt nicht weiter ungewöhnlich, doch der Hinweis, ob sich die Meisten bewusst sind, was passiert, stimmte mich nachdenklich.

BEISPIELBILDER!

Wie kann man sich nur für so einen geistigen Dünnschiss hingeben ?!
Ich dachte immer, 100 Prozent sind 100 Prozent …

Und dafür bekommen sie auch noch Zugriff auf euren Facebook Account und eure eMail Adresse. Na dann noch viel Spaß mit dem ganzen Werbemüll, der bald euer Postfach füllen wird.

[…]

Hat sich einer von euch jemals deren AGB’s durchgelesen?
Ich glaube: 0 %

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Zunächst: Nein, illegal sind diese kleinen Spiele nicht. Sie dienen dem Amüsement auf Facebook und richten in erster Linie auch keinen Schaden an. Daher gibt es von uns auch keinerlei Warnung in dem Sinne, sondern wir schauen einfach wirklich mal in die ABG und Datenschutzerklärungen hinein.

AGB & Datenschutzerklärung

Mario hat Recht: diese Erklärungen sind schon umfassend. Und auch nicht immer ganz leicht zu lesen. Es lohnt sich jedoch. Was man sagen muss: diese AGB und Datenschutzerklärungen sind schon in Ordnung und umfassend, sie sagen auch klar, was passiert und worauf man achten muss.

Ich habe mir die AGB und Datenschutzerklärungen der Seite angeschaut, welche Mario hier als Beispiel anführt. Ja, rechtlich ist da alles in Ordnung. Es gibt ein sauberes Impressum, es gibt umfangreiche AGB und Datenschutzerklärungen.

Und wenn man sich diese durchliest, dann weiß man auch, worauf man sich einlässt So taucht unter Vertragsschluss und Vertragsinhalt sogar dick und deutlich geschrieben auf:.

Sofern der Zweck des Dienstes darin besteht die Nutzer mit Informationen zu bestimmten Themen oder Ereignissen zu versorgen (z.B. Geburtstage, Gutscheine, Produktproben, etc.) erklären sich die Nutzer damit einverstanden, diese per E-Mail oder vergleichbaren elektronischen Nachrichten sowie Hinweisfunktionen und Wallpostings innerhalb der Plattformen auf denen der Dienst ausgeführt wird, zu empfangen. Die Art und Umfang der Informationen ergeben sich aus der Beschreibung des Dienstes. Die Nutzer können dem Versand der Nachrichten entsprechend dem Abschnitt „Kündigung“ dieser AGB jederzeit widersprechen.

Also man erlaubt dem Dienst nicht nur, per Mail jederzeit angeschrieben zu werden, sondern gibt auch die Möglichkeit, dass der Dienst auf der Plattform, auf der er ausgeführt wird, auch Wallpostings zu hinterlassen. Im Klartext: man legitimiert den Betreiber dazu, Posts in Bezug auf z.B. Gutscheine oder Produktproben hinterlassen. Wie auch immer dieses aussehen wird.

Also Werbung per Mail sowieso, wie das genau auf Facebook aussieht, wird nicht weiter beschrieben. Der Vertragsabschluss kommt laut AGB automatisch mit der Nutzung des Dienstes zustande. man stimmt also zu.

Pflege der eigenen Daten

Laut AGB ist man zu wahrheitsgemäßen Angaben verpflichtet. Ebenso muss man Rechteinhaber sein. Klingt zunächst unproblematisch, ist es im Grunde auch. Der Dienstbetreiber sichert sich hier ab, so dass er selbst nicht die Verantwortung bei Urheberrechtsverstößen trägt, sondern der Nutzer.

Die Inhalte, die man dem Dienst nun freigibt, darf der Dienst nutzen. Sowohl in dem Scherzbeitrag, den man eigentlich gerade machen will, als auch an anderer Stelle. Heute – morgen und vielleicht auch nächstes Jahr.  So steht es in den AGB:

Die Nutzer räumen dem Veranstalter unentgeltlich, sachlich und örtlich unbeschränkt das einfache Recht ein, die von ihnen im Rahmen des Dienstes an den Anbieter überlassenen Inhalte zu vervielfältigen, zu verbreiten, öffentlich zugänglich zu machen, zu bearbeiten (z.B. zu übersetzen, als Grundlage anderer Werke zu nutzen) sowie diese Rechte auf Dritte, wie technische Dienstleister oder andere Nutzer (z.B. in Verbindung mit Einbettung oder Bearbeitung von nutzergenerierten Inhalten) weiter zu übertragen.

Und was die Facebooknutzer bereitstellen, sieht man in der Freigabe für die Anwendung: In den Datenschutzerklärungen des Dienstes wird darauf hingewiesen, dass man dem Betreiber auch alle Daten zur Verfügung stellt.

Sofern der Dienst als eine Facebookapplikation ausgeführt wird, bedarf dies einer Erlaubnis der Nutzer, damit der Anbieter auf die bei Facebook gespeicherte Daten der Nutzer zugreifen kann. Die Nutzer werden ausdrücklich auf diese Datenerhebung und die durch Facebook an den Anbieter mitgeteilten Daten (öffentliches Profil, Freundesliste, E-Mail-Adresse und „Gefällt mir“-Angaben) durch die Applikation im Rahmen des Zustimmungsdialogs von Facebook hingewiesen. Weitere Informationen zu dem Einwilligungsvorgang, Informationen über erteilte Einwilligungen sowie Möglichkeiten diese innerhalb Ihres Facebookprofils zu widerrufen, können die Nutzer Facebooks Datenschutzerklärung entnehmen: https://www.facebook.com/about/privacy/your-info-on-other. Die Nutzer haben die Möglichkeit ihre Nutzung des Dienstes jederzeit mit den Applikationseinstellungen von Facebook zu beenden.

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Hui … wenn man sich das so alles anschaut …auf diese Info darf der Dienst zugreifen. Was man als Nutzer machen kann, wenn man diese Angaben einschränken möchte: man kann die Häkchen abwählen, zumindest alle bis auf die blasse Angabe. Dabei handelt es sich um eine Pflichtangabe, welche die Anwendung benötigt, um überhaupt zu funktionieren.

Wir könnten jetzt die AGB und Datenschutzerklärungen des Anbieters weiter vertiefen, aber das führt zu nichts. Außer …. wenn man in den Datenschutzerklärungen gaaaanz weit nach unten scrollt, also so richtig weit, kann man noch Folgendes lesen:

WERBEEINVERSTÄNDNIS

25.1
Du erklärst dich damit einverstanden, über elektronische Kanäle wie z.B. e-Mail und/oder Notifications und/oder mobile push Benachrichtigungen von uns Nachrichten mit informativen und/oder werblichen Angeboten und Inhalten zu erhalten, z.B. aus diesen Themen-Bereichen: Informationen über weitere Applikationen, Apps, Web-Seiten, Newsletters, Spiele, Marktforschung sowie z.B. Angebote aus diesen weiteren Themenbereichen: Probefahrten, Autos, kostenlose Gutscheine, Rabatt-Angebote, Reiseschnäppchen, Gewinnspiele, Produktproben, Kredite, Finanzen, Versicherungen, Geldanlage, Mobilkommunikation, Freikarten, Onlinespiele, Reisen, Gewinnspiele, Probefahrten, Applikationen, Computerspiele, Skillgames, Sonderangebote, SIM-Karten, Strom, Gas, Energie, Telekommunikation, Versandhandel, Produktproben, Banken, Finanzen, Kredite, Fotoprodukte etc.

Aber wer liest schon bis so weit nach unten ….

Was ich nun für mich resümiere …

Ich werde diesen Artikel gleich beim Mario unter seinen Statusbeitrag posten. Ich werde ein Smiley hinzufügen und mich dafür bedanken, dass er mir den Gedankenanstoss geliefert hat. Ich werde auch weiterhin mit einem Lächeln hinschauen, wenn jemand freiwillig seine Daten in für Facebook-Fun-Anwendungen zur Verfügung stellt.

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