Bekämpfung der Kinderpornographie

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Autor: Tom Wannenmacher

Bekämpfung der Kinderpornografie
Bekämpfung der Kinderpornografie

Deliktsfeld Kinderpornographie

Die Verbreitung von Kinderpornographie im Internet ist ein Delikt von internationaler Dimension. Mit dem Internet haben nationale Grenzen ihre Bedeutung verloren. Der Austausch von Daten über große Distanzen ist problemlos und in Sekundenschnelle möglich – ein Umstand, der Strafverfolgungsbehörden in Deutschland und weltweit vor enorme Herausforderungen stellt.

Kinderpornographie ist die Abbildung des realen Missbrauchs eines Kindes, der in einigen Fällen noch andauern kann. Das Bundeskriminalamt (BKA) räumt daher der Bekämpfung der Kinderpornographie einen hohen Stellenwert ein. Die Funktion des BKA als Nationales Zentralbüro der Internationalen Kriminalpolizeilichen Organisation (Interpol) und des Europäischen Kriminalpolizeiamtes (Europol) erlangt vor diesem Hintergrund besondere Bedeutung.

In der Abteilung Schwere und Organisierte Kriminalität (SO) nimmt die „Zentralstelle Sexualdelikte zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen“ die Aufgaben eines Bindeglieds zwischen in- und ausländischen Strafverfolgungsbehörden sowie die einer nationalen zentralen Auswerte- und Koordinierungsstelle für diese Behörden wahr.

Die meisten Hinweise zu Dateien mit kinderpornografischen Inhalten erhält das BKA aktuell von der US-amerikanischen Nichtregierungsorganisation National Centre for Missing and Exploited Children (NCMEC). Im Jahr 2018 übermittelte das NCMEC dem Bundeskriminalamt (BKA) rund 70.000 Hinweise auf Kinderpornografie bzw. Missbrauchsabbildungen im Netz, die Deutschlandbezüge aufwiesen. Das bedeutete eine Verdopplung der Hinweiszahlen im Vergleich zu 2017 und zugleich einen seit nunmehr sechs Jahre andauernden rapiden Anstieg der Hinweiszahlen. Für 2019 wird eine ähnlich hohe Zahl erwartet.

Bei den meisten Hinweisen des NCMEC wird wegen des Verdachts der Besitzverschaffung und Verbreitung kinderpornografischer Schriften gegen den Täter ermittelt. Darüber hinaus gibt es immer wieder herausragende Fälle, bei denen im Rahmen der Ermittlungen auch ein andauernder sexueller Missbrauch eines Kindes aufgedeckt und aufgeklärt werden kann.

Vermehrte unreflektierte Verbreitung durch Jugendliche.

Insbesondere in sozialen Netzwerken wie Facebook, Instagram und Snapchat können Videos, Bilder oder Links einfach und exponentiell vervielfacht weitergeleitet werden. Dabei ist immer häufiger zu beobachten, dass Dateien vermutlich nicht aus pädosexuellen Motiven weitergeleitet werden, sondern dass vor allem Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in einer Vielzahl von Fällen Videos an ihre Kontakte und Kontaktgruppen weiterleiten, ohne sich offenbar ausreichende Gedanken über den kinderpornographischen Charakter der geteilten Dateien zu machen.

Häufig sind in diesen Videos Handlungen von Kindern zu sehen, die objektiv dem Bereich der Kinderpornographie zuzurechnen sind, jedoch den Eindruck erwecken, als seien die Kinder in ihrer sexuellen Experimentier- und Entdeckungsphase gefilmt worden. Hierunter befinden sich allerdings auch Videodateien, in denen sich Kinder augenscheinlich selbst bei gegenseitigen Sexualpraktiken filmen.

Die gezeigten Personen werden durch die Verbreitung – aus welchen Motiven sie erfolgt, ist dabei unerheblich – immer wieder Opfer von Verbreitung von Kinderpornographie. Im schlimmsten Fall handelt es sich um Missbrauchsopfer, die durch die Weiterleitung wieder und wieder viktimisiert werden.

Die Verbreitung dieser Dateien erfolgt oft unreflektiert, weil die Verteiler die Darstellungen, die häufig nachträglich mit Musik oder Geräuschen unterlegt wurden, lustig finden. Dabei spielen auch WhatsApp-Gruppen mit vielen Gruppenteilnehmern und einem hohen Aufkommen an ausgetauschten Dateien eine große Rolle. Gemeinsam ist diesen Fällen, dass sich die Versender – zumeist Kinder, Jugendliche, aber auch junge Erwachsene – über die Folgen für sich selbst oder die Empfänger mehrheitlich nicht im Klaren sind. Die Tatverdächtigen in diesen Fällen unterscheiden sich deshalb grundsätzlich von solchen mit pädosexueller Motivation. Präventionsarbeit zu diesem Thema und die Aufklärung von jungen Menschen sind deshalb besonders wichtig.

Dr. Sabine Vogt, Leiterin der Abteilung „Schwere und Organisierte Kriminalität“ im BKA: 

„Die Bekämpfung des zu Grunde liegenden Delikts des sexuellen Missbrauchs von Kindern ist dem BKA ein besonderes Anliegen. Allein durch die simple Weiterleitung von kinderpornographischen Bildern und Filmen in sozialen Netzwerken, vervielfacht sich die Menge des im Umlauf befindlichen Materials im Internet exponentiell. Es handelt sich beim Weiterleiten solcher Bilder und Filme nicht um Bagatelldelikte. Daher unsere eindringliche Bitte: Löschen Sie diese Dateien umgehend und leiten Sie sie in keinem Fall weiter!! Und ganz grundsätzlich gilt: Keine Weiterleitung von Nacktbildern Minderjähriger! Die Polizei geht solchen Fällen konsequent nach. Jugendlichen und jungen Erwachsenen muss besonders durch ihre Erziehungsberechtigten, aber auch durch Präventionsarbeit bewusst gemacht werden, dass sie sich mit diesen Handlungen einer Strafverfolgung aussetzen. Auch die Anbieter von Apps und Chatforen sind aufgerufen, beim Schutz der bereits einmal zum Opfer gewordenen Kinder aktiv mitzuwirken.“

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Stoppt die Verbreitung von Kinderpornografie!

Quelle: BKA pm191028_HandoutPK.pdf
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