Bei illegalem Arbeitnehmerverleih drohen hohe Nachzahlungen

Autor: Janine Moorees

Frankfurt (Oder) – Ermittlungen des Hauptzollamts Frankfurt (Oder) – Finanzkontrolle Schwarzarbeit gegen eine bundesweit tätige Personalvermittlungsfirma mit Zweigniederlassung im östlichen Brandenburg hat erhebliche Konsequenzen.

Die Personalvermittlungsfirma hatte über vier Jahre 83 Arbeitnehmer an eine „Bauservicefirma“ vermittelt. Dort wurden die Arbeitnehmer als Bauhelfer zur Erbringung von Bauleistungen eingesetzt.
Der Verleih von Arbeitnehmern in das Baugewerbe ist verboten. Die Umgehung der gesetzlichen Bestimmungen wurde durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit aufgedeckt und geahndet.



Die Personalvermittlungsfirma musste nunmehr für Nichtzahlung des Mindestlohns im Baugewerbe ein Bußgeld von 24.000 EUR sowie 5.000 EUR Sozialversicherungsbeiträge zahlen.
Der „Entleiher“ zahlte 46.000 EUR Beiträge an die Sozialkasse des Baugewerbes sowie im Wege der Einstellung des Verfahrens durch die zuständige Staatsanwaltschaft eine Geldauflage in Höhe von insgesamt 2.000 EUR an die Staatskasse.
Quelle:Hauptzollamt Frankfurt (Oder)

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