Neuer Trend: Jetzt Solarstrom mit dem Balkonkraftwerk erzeugen

Solarstrom aus dem Balkonkraftwerk wird immer beliebter. Klein, praktisch und nützlich. Doch wie funktionieren diese Anlagen?

Autor: Susanne Breuer

Strom selbst erzeugen und verbrauchen liegt im Trend. Allerdings kann nicht jede:r eine große Solaranlage aufs Dach setzen. Eine Alternative für Mieter:innen und Wohnungseigentümer:innen sind Stecker-Solargeräte für den Balkon oder die Terrasse. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg erläutert Funktion und Nutzen.

Die DIY-Lösung: Balkonkraftwerk an der Steckdose

Stecker-Solargeräte wandeln Sonnenlicht in elektrische Energie um und sind damit Strom erzeugende Haushaltsgeräte für den Eigenbedarf. Sie können von Privatpersonen selbst an Balkonbrüstungen, Außenwände, Dächer, Terrassen und Gärten angebaut, angeschlossen und genutzt werden.

Für Miet- und Eigentumswohnungen bedarf es vor Anbringen an der Balkonbrüstung oder der Hauswand der Zustimmung der Vermieter:innen oder der Eigentümergemeinschaft. Auf dem Balkon kann ein Modul aber ohne Zustimmung aufgestellt werden.

Wie funktionieren die Balkonkraftwerke?

Stecker-Solargeräte setzen sich aus Standard-Solarmodulen und einem Wechselrichter zusammen, der den Gleichstrom der Solaranlage in 230-Volt-Wechselstrom für den Haushalt umwandelt. Der selbsterzeugte Strom fließt so in die Steckdose am Balkon und versorgt von dort Fernseher, Kühlschrank oder Waschmaschine, die an anderen Steckdosen in der Wohnung angeschlossen sind.

Nicht vergessen!
Achten Sie beim Kauf auf steckerfertige Geräte und auf die Einhaltung des Sicherheitsstandards der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS 0001:2019-10).
Melden Sie Balkonkraftwerke bei der Bundesnetzagentur, dem örtlichen Netzbetreiber und bei Ihrer Hausverwaltung an.

Stecker-Solargeräte bestehen in der Regel aus ein oder zwei Solarmodulen. Ein typisches Stecker-Solar-Modul ist 1,00 Meter mal 1,70 Meter groß und hat eine Leistung von circa 300 Watt. Ein 300-Watt-Modul kostet mit Wechselrichter etwa 500 Euro und erzeugt je nach Standort 200 bis 300 Kilowattstunden Strom im Jahr. Möglicherweise sind weitere Kosten für die Montagevorrichtung zu kalkulieren.

  • Den besten Ertrag liefern Module, die unverschattet zur Südseite ausgerichtet sind.
  • Die Geräte müssen sturmfest montiert sein.
  • Eventuell ist ein Zählertausch notwendig: Wenn das steckbare Solar-Gerät weniger als 800 Watt leistet und die Netzrückspeisung des Solar-Gerätes geringer als vier Prozent des Jahresstrombezugs ausfällt, ist jeder Zähler geeignet. Bei einer höheren Netzrückspeisung ist jedoch ein Zähler mit Rücklaufsperre für den rechtssicheren Betrieb nötig.

Kleiner Exkurs: Solartische – ein weiterer Trend für Balkon und Terrasse?

Wie kann man ein Photovoltaik-Modul noch verwenden, um die Energiewende auch mit kleinen Bausteinen zu fördern? Neue oder gebrauchte Solarmodule als Tischplatte bieten sich geradezu an. Denn sie halten auf Dächern Hagel und großer Schneelast Stand, und sind damit unempfindlich. Lediglich Tischbeine müssen noch angebracht werden. Ebenso ist ein Wechselrichter notwendig, der den erzeugten Strom zur Einspeisung über die Steckdose in dasu hauseigene Stromnetz aufbereitet.

Vertiefende Informationen rund ums Thema Stecker-Solargeräte finden Sie bei der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie e.V. und in den FAQ unter https://www.pvplug.de/faq/.

Bei Fragen zum Thema Photovoltaik hilft die Energieberatung der Verbraucherzentralen mit ihrem umfangreichen Angebot weiter. Die Beratung findet online, telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch statt. Unsere Energie-Fachleute beraten anbieterunabhängig und individuell. Mehr Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder bundesweit kostenfrei unter 0800 – 809 802 400. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.

Informationen zum Thema finden sich bei unseren kostenfreien Onlinevorträgen unter: https://verbraucherzentrale-energieberatung.de/veranstaltungen/.

Quelle: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg

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