Anwesenheit in Schule bedeutet Zustimmung zur Impfung?

Autor: Andre Wolf

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Symbolbild Impfung / Artikelbild: Shutterstock / Von Anucha Naisuntorn
Symbolbild Impfung / Artikelbild: Shutterstock / Von Anucha Naisuntorn

Bekommen Kinder in Deutschland demnächst einfach so eine Impfung, ohne dass die Eltern informiert werden?

Das Internet und Messenger als schier unendliche Informationsquelle! Nun ist ein Webartikel aufgetaucht, in dem behauptet wird, dass Kinder jederzeit ohne weitere Zustimmung der Eltern eine Impfung bekommen können.

Diese Impfung sei aus dem Grunde berechtigt, da die Anwesenheit in der Schule bereits eine Zustimmung darstellen würde. So geht es aus dem Artikel hervor, der seine Aussagen auf ein Papier der Weltgesundheitsorganisation WHO stützt. Man liest hier unter anderem:

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In der Folge gilt die physische Anwesenheit des Kindes oder Jugendlichen, mit oder ohne begleitenden Elternteil bei der Impfsitzung, als Einverständniserklärung. Diese Praxis basiert auf dem Opt-out-Prinzip, und von Eltern, die nicht in die Impfung einwilligen, wird implizit erwartet, dass sie Schritte unternehmen, um sicherzustellen, dass ihr Kind oder Jugendlicher nicht an der Impfsitzung teilnimmt.

Wenn man das auf Deutschland oder Österreich bezieht, beißt sich hier die Katze wohl in den Schwanz, da eine Schulpflicht besteht. Dementsprechend würde es keine Freiwilligkeit mehr geben und man könnte der Impfung nur widersprechen, indem man das eigene Kind nicht mehr zur Schule schicken würde.

Faktencheck Anwesenheit und Impfung

Dieses Papier, auf dass sich die Aussage stützt, wurde tatsächlich von der WHO veröffentlicht. Darin liest man in Punkt 3 „ Subsequently, the physical presence of the child or adolescent, with or without an accompanying parent at the vaccination session, is considered to imply consent.“. Übersetzt steht dort also, dass die die physische Anwesenheit des Kindes oder Jugendlichen, mit oder ohne begleitenden Elternteil bei der Impfsitzung, als Zustimmung gilt.

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Ist dieser Punkt 3 des Papiers bereits allgemeingültig und kann man damit in Mitteleuropa ohne jede Ankündigung Impfungen in Massen an den Schulen durchführen? Dieser Frage haben sich bereits die Faktenprüfer der dpa angenommen und sind zu folgendem Ergebnis gekommen:

Die Erläuterungen aus dem WHO-Papier sind aus dem Kontext gerissen. In Ländern mit niedriger Alphabetisierungsrate gilt – nach vorangehender Aufklärung – die Anwesenheit eines Kindes in der Schule als «konkludente Zustimmung» zu einer angekündigten Impfung. In Deutschland ist diese Vorgehensweise jedoch höchst unwahrscheinlich.

Nach Angaben der dpa (Faktencheck hier) wird die Praxis der konkludenten Zustimmung, so wie unter Punkt 3 beschrieben, in Deutschland so nicht angewendet. Laut dem WHO-Papier gibt es drei Möglichkeiten, eine Zustimmung zur Impfung einzuholen, neben der konkludenten Zustimmung findet man noch die schriftliche und die mündliche Zustimmung. Und genau das verschweigt der Artikel, welcher derzeit teils panisch auf Social Media und Messenger verbreitet wird.

Für Deutschland gilt, so laut dpa Faktencheck, dass bei Minderjährigen unter 14 Jahren ist regelmäßig die Einwilligung der Eltern bzw. Sorgeberechtigten einzuholen. Es ist also nicht davon auszugehen, dass Eltern nicht informiert werden.

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