Wenn ein Anwalt 300.000 € spenden möchte…

Autor: Andre Wolf

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Artikelbild Anwalt: Shutterstock / Von seamind224
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Eine 79-jährige Frau hat „Gebühren“ gezahlt, um eine „Spende“ über 300.000 Euro zu bekommen. Auf die „Spende“ wartet sie allerdings immer noch.

Im April landete eine E-Mail im elektronischen Postfach der Seniorin. Darin kündigte angeblich ein französischer Anwalt an, ihr eine „Spende“ über 300.000 Euro zu schicken. Die Empfängerin müsse lediglich eine vierstellige „Gebühr“ bezahlen. Die Seniorin handelte diese Kosten auf eine dreistellige Summe herunter und überwies zweimal Geld. Doch von der hohen Geldspende hörte sie fortan nichts mehr. Als sie den angeblichen Anwalt anschrieb, kamen nur noch Beleidigungen zurück. Die Seniorin versuchte vergeblich, ihre Überweisung rückgängig zu machen. Die Bank riet ihr zu einer Anzeige bei der Polizei.

Leider kommt es immer wieder zu solchen „Gebührenzahlungen“. Meist überraschen Betrüger ihre Opfer mit der Mitteilung über einen hohen Geldgewinn bei irgendeinem Gewinnspiel. Die Opfer sollen vorab die Gebühr für den Notar zahlen, der dann mit einem Geldkoffer vorbei komme.

Die Polizei warnt: Wer an keinem Gewinnspiel teilgenommen hat, der kann auch nichts gewinnen. Seriöse Gewinnspielanbieter verlangen keine Gebühren. Und sie handeln die Auszahlung auch nicht am Telefon oder per E-Mail aus. Deshalb: Besser gar nicht auf solche Anrufe oder Mails eingehen!

Ob Anwalt oder Prinz aus Nigeria …

Wir haben es hier mit dem sogenannten Scamming zu tun. Scamming (dt. Vorschussbetrug) beschreibt eine beliebte Betrugsform im Internet, die Kriminelle nutzen, um an schnelles Geld zu gelangen. Kriminelle versprechen ihren Opfern Erbschaften, Millionengewinne, günstige Kredite oder Wohnungen, spielen ihnen eine Notlage oder Liebe vor und drängen sie zu einer Überweisung. Ausnahmslos handelt es sich dabei jedoch um leere Versprechen.

Scamming-Betrugsmaschen erfolgen meist in einem ähnlichen Schema:

  • Opfer werden auf höchst emotionaler Weise um Geld gebeten oder erpresst.
  • Opfer werden unerwartet per E-Mail oder Chat kontaktiert. Ihnen wird unter einem Vorwand eine hohe Geldsumme versprochen. Um diese in Anspruch zu nehmen, muss jedoch vorab für diverse Leistungen bezahlt werden.
  • Opfer geraten über (seriöse) Plattformen auf BetrügerInnen und werden verleitet, für eine bestimmte Leistung vorab etwas zu bezahlen.

Im Grunde können fünf Scamming-Arten, die in abgewandelter Form immer wieder auftreten, unterschieden werden:

  • Erpressungs-E-Mails
  • Erbschafts- oder Gewinnversprechen
  • Love-Scamming
  • Scamming auf dem Wohnungsmarkt
  • betrügerische Kreditplattformen

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So schützen Sie sich vor Vorschussbetrug:

  • Überweisen Sie niemals Geld an fremde Personen – vor allem nicht, wenn Sie sie im Internet kennengelernt haben. Egal als was sie sich ausgeben: Polizei, Anwalt oder Prinz.
  • Seien Sie bei einer Vorabzahlung grundsätzlich immer vorsichtig!
  • Hinterfragen Sie Angebote, die eigentlich zu schön sind, um wahr zu sein. Gibt es von anderen AnbieterInnen kein vergleichbares Angebot, handelt es sich höchstwahrscheinlich um Betrug.
  • Bewahren Sie E-Mails, Chatverläufe und dergleichen auf. Im Betrugsfall können Sie diese der Polizei vorlegen.
  • Vertrauen Sie fremden Personen nicht blind! Versuchen Sie mehr über die Person oder das Angebot herauszufinden oder lassen Sie sich die Identität bestätigen. Vorsicht: Oftmals werden jedoch gestohlene Ausweiskopien übermittelt.

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via Pressemeldung Polizei
Artikelbild: Shutterstock / Von seamind224
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