“Sprachlos–und wütend”. Der Antrag auf Leistung nach dem Asylbewerbergesetzt
Autor: Tom Wannenmacher
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Ein Facebook-Nutzer hat am 17. Mai 2017 mit den Worten: “Sprachlos- und Wütende” einen Statusbeitrag geteilt, auf den man einen ominöse Leistungsbescheid des Landkreises Rostock erkennen kann.
In diesem steht u.a.: “Asylant bekommt 1004,50€ steuerfrei im Monat vom Staat! Was bekommt eine deutsche Rentnerin im Monat vom Staat? Was bekommt ein deutscher Obdachloser im Monat vom Staat? Was bekommt eine deutsche Rentnerin im Monat vom Staat? Was bekommt ein deutscher Obdachloser vom Staat? Wie viele Deutsche haben im Monat 1004,50€ steuerfrei trotzt harter Arbeit? Wer das auch ungerecht findet, dann bitte TEILEN”
Es handelt sich um diesen, am 17.5.2017 und über 7.800 Mal geteilten Statusbeitrag auf Facebook:
Auch wir sind sprachlos, denn wir selbst berichten immer wieder genau über diesen Bescheid!
Wir haben damals bereits mit dem Sozialamt des Landkreises Rostock Kontakt gehabt und folgende Information erhalten:
IM DETAIL!
Was sehen wir hier?
In erster Linie handelt es sich hierbei um ein Foto eines Bescheides, welcher gemäß des eigenen Inhaltes vom Sozialamt des Kreises Rostock ausgestellt wurde. Der Bescheid geht zurück auf den 20. Oktober 2015 und kündigt die Bewilligung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz an. Hier wird nun eine Summe für den Zeitraum 01.11.2015 – 30.11.2015 von 1004,50 € genannt.
Foto wurde bearbeitet
Grundsätzlich hat das Foto zumindest eine Bearbeitung erfahren, und zwar die Markierung des Betrages. Dem Uploader schien an dieser Stelle die Hervorhebung der 1004,50 € sehr wichtig zu sein. Zusätzlich ist in der Version auf Facebook noch der Nachname des Empfängers unkenntlich gemacht, wir haben darüber hinaus alle Adressangaben (auch die Behördlichen) unkenntlich gemacht.
Ob nun zusätzlich weitere Inhalte bearbeitet wurden, ist nicht deutlich zu sagen. Es gibt keine offensichtlichen Anzeichen, ob die Höhe der Summe bearbeitet wurde oder Teile des Textes bearbeitet wurden.
Kernpunkt 1004,50 €
Was hier vorliegt ist jedoch, dass es sich bei dieser Summe um die Summe einzelner Posten handelt. Unter Punkt 3 des Schreibens erfährt man, dass auch Familienmitglieder inbegriffen sind und somit diese Höhe eine Addition aus den Leistungen verschiedener Familienmitglieder sind. Die folgende Aussage des Leiters des Presse- und Kulturamtes im Landratsamt, Peter Lahann, in der Ostthüringer Zeitung, Saalfeld gilt auch für diesen Fall:
„Die Auszahlung erfolgt aber gebündelt, zum Beispiel für Familien mit Kindern. Deshalb ergeben sich im Einzelfall selbstverständlich höhere Beträge als bei einer Einzelperson”
Da also in den meisten Fällen ein Bescheid nur an eine Person eines Haushaltes geht, sollte man hier die Auflistung Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz § 3 Abs. 1 und 2 anschauen.
Rechenkonstellationen
Hierbei gibt es Aufrechnungskonstellationen, welche sich dem Wert von 1004,50 € nähern. Wenn man bei diesem Gesamtpaket von 1004.50 € von einer Familie ausgeht, kann diese sich aus verschiedenen Personen zusammensetzen:
Regelbedarfsstufen (RBS):
RBS 1: Alleinstehende
RBS 2: Volljährige, die als Partner einen gemeinsamen Haushalt führen
RBS 3: Haushaltsangehörige ab Beginn des 19. Lebensjahres
RBS 4: Haushaltsangehörige ab Beginn des 15. bis Vollendung des 18. Lebensjahres
RBS 5: Haushaltsangehörige ab Beginn des 7. bis Vollendung des 14. Lebensjahres
RBS 6: Haushaltsangehörige bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres
An dieser Stelle dürfen nun die Rechenspielereien beginnen, man muss jedoch berücksichtigen, dass die Regelleistungen je nach Behörde leicht variieren. So gibt es anhand dieser Tabelle die Möglichkeit, dass es sich um eine Familie mit 2 kleinen Kindern handelt, aber auch eine Familie mit einem jugendlichen Kind. Das müssen wir an dieser Stelle offen lassen.
Wichtig hierbei ist jedoch zu wissen: der Betrag wird nicht komplett in bar ausgezahlt, sondern beinhaltet bereits Leistungen, welche damit abgedeckt wurden oder wird als teilweise als Gutschein ausgezahlt. Das ist abhängig von der Gemeinde und kann nicht pauschalisiert werden.
Fakt ist, das Bargeld, was pro Person als so genanntes „Taschengeld“ ausgezahlt wird, liegt je nach Altersklasse und Einordnung in Regelsatz bei maximal 143 €.
Stichwort „Arbeiten“
Diese Leistungen bekommen Asylbewerber, da sie nach dem Gesetz nicht arbeiten gehen dürfen. So entnimmt man den Angaben von „Pro Asyl“:
Ohne Arbeitserlaubnis dürfen Flüchtlinge nicht arbeiten und keine Ausbildung machen. Für Asylsuchende und Geduldete ist die Arbeit in den ersten drei Monaten ihres Aufenthalts ganz verboten. Auch danach haben sie nur schlechte Chancen auf einen Job, weil es „bevorrechtigte Arbeitnehmer“ gibt. Dies sind Deutsche, aber auch EU-Ausländer oder anerkannte Flüchtlinge.
Nach 15 Monaten Aufenthalt in Deutschland dürfen Asylbewerber und geduldete Flüchtlinge – ohne die oben beschriebenen Einschränkungen – arbeiten.
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