Zwei Brötchen gestohlen: die Gründe für das Strafmaß

Autor: Andre Wolf

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Lediglich 5 Minuten Recherche hat es uns gekostet um zu erfahren, warum dieser Mann die Strafe bekommen hat, wann er diese Strafe bekommen hat und auch wo dieser Urteilsspruch ergangen ist. Vielleicht waren es auch nur 4 Minuten 37 Sekunden, aber das hört sich zu krumm an … daher 5 Minuten.


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Und da hilft auch kein EMPÖREN!!elf1!! in Großbuchstaben oder ein Schimpfen auf die Justiz: wenn man genauer schaut, warum und wie das Urteil ergangen ist, kann man durchaus damit einverstanden sein.

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Beginnen wir mit den Rahmenbedingungen. Wir predigen ja immer wieder, dass man auf die Ursprünge schauen soll. Dabei spielt auch das “wann” eine wichtige Rolle: dieses Urteil wurde bereits im Jahre 2007 ausgesprochen. Der Diebstahl fand dahingegen im Jahre 2006 statt.

Stark verkürzter Zeitungsartikel

An dieser Stelle geht aber auch eine kleine Rüge an den Redakteur der Zeitung, welcher diesen dpa Artikel so stark verkürzt hat, dass er nahezu irritierend wirkt. Vor allem, weil in diesem kurzen Text zwei völlig verschiedene Prozesse angeführt sind (der Betrunkene hat nichts mit dem Brötchendiebstahl zu tun). Denn auf der Suche nach Informationen zu diesem urteil findet man mehrere Webseiten, auf denen dieser dpa-Artikel in einer längeren und auch verständlicheren Version widergegeben wird.

Zunächst: er wurde NICHT zu 6 Monaten Haft verurteilt. Das ist eine verkürzte Darstellung, welche das Urteil verfälscht. Eine bessere Darstellung hat da zum Beispiel die Aachener Zeitung am 14. Februar 2007 gewählt [1]:

Brötchen und Butter gestohlen: Sechs Monate Haft auf Bewährung

Also eine Bewährungsstrafe. So ganz nebenbei: die Aachener Zeitung beruft sich ebenso auf den dpa-Artikel, verkürzt jedoch bei Weitem nicht so stark. Denn sowohl hier, als auch bei N-TV [2] gibt es eine weitere Information, welche sehr wichtig für das Verständnis des Haftmaßes ist: der Brötchendiebstahl an sich ist nicht das Problem, das Problem ist seine gewaltsame Reaktion gegenüber dem Angestellten des Marktes gewesen:

Weil sich der 41-Jährige gewaltsam gegen die Festnahme durch den Marktleiter gewehrt habe, handele es sich um einen räuberischen Diebstahl mit einer Mindeststrafe von einem Jahr Haft, sagte der Richter.

Es geht hier am Ende also gar nicht um diese zwei Brötchen, sondern darum, dass hier Gewalt angewendet wurde. Da liegt es allein schon im Interesse eine jeden Opfers, dass ein Täter entsprechend verurteilt wird. Zudem wurde sogar das Mindestmaß des Strafmaßes unterschritten: er hätte für diese Art des Überfalls 1 Jahr auf Bewährung kriegen müssen, der Richter hat mit dem Urteil von 6 Monaten dieses bereits deutlich unterschritten. [2]

Im vorliegenden Fall ging das Gericht aber von einer minderschweren Tat aus und verringerte das Strafmaß auf sechs Monate.

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