Zivilcourage war gefragt! Schlägerei vor einer Gaststätte.

Autor: Tom Wannenmacher

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Heute, 1.6.2015 erreichten uns mehrere Anfragen zu einem Statusbeitrag auf Facebook.

Der Statusbeitrag selbst wurde gesondert als Screenshot veröffentlicht.

Was war passiert?

Ein User hat einen Statusbeitrag auf Facebook gesehen, diesen “abfotografiert” und dann in seinem eigenen Profil erneut hochgeladen. Einfacher wäre es gewesen, die “TEILEN” Funktion von Facebook zu verwenden.

Dazu möchten wir folgende Punkte erwähnen:

1. Für den User wäre es weniger Arbeit gewesen, wenn er “GETEILT” hätte und

2. (Ein sehr wichtiger Punkt, denn wir so nicht verstehen können): WARUM macht man von einem Statusbeitrag einen Screenshot und erstellt dann wiederum einen neuen Statusbeitrag auf seiner eigenen Pinnwand?!

Warum nicht gleich den Statusbeitrag teilen?

Genau wegen solchen unüberlegten Aktionen entstehen dann Kettenbriefe. Würde man allerdings den Ursprungsstatusbeitrag teilen- und der Ersteller löscht diesen wieder, dann wäre der ganze Original-Statusbeitrag verschwunden.
So jedoch kann es sein, dass der Screenshot dann noch Jahrelang im Netz herumgeistert und zu einem dieser typischen Kettenbrief wird.

Um diesen Statusbeitrag geht es:

image

Userin A schreibt (sic!)

Wir brauchen Eure Hilfe !!!!! Bitte Teilen !!!! Zivilcourage !!!!!

Am Sonntag dem 31.05 um 2:30 Uhr wurde mein Sohn (Soldat) von 4 Männern in Lindlar (Oberbergischen Kreis) zusammengeschlagen/ getreten. Mein Sohn hatte zuvor ZIVILCOURAGE gezeigt, und eine junge Frau vor Übergriffen und sex. Belästigung durch einen der Täter schützen wollte. ALLE 4 TÄTER und die junge Frau sind flüchtig. Mein Sohn liegt schwer verletzt im Krankenhaus wird gerade operiert, und es ist fraglich wie sein weiteres Leben aussehen wird. Auch wenn Ihr alle in vielen Städten verteilt seid ist unsere Hoffnung, durch das Teilen, dass wir die TÄTER FINDEN.

Aus allen Auslandseinsätzen kam er Gott sei Dank gesund wieder nach Hause, und wird nun um jemanden helfen vor der “Haustür” fast getötet….!!!!!

Userin B erstellt davon einen Screenshot!

Userin B erstellt von dem Original – Statusbeitrag einen Screenshot und lädt diesen als Grafik wiederum erneut (am 1.6.2015 / 12:57 Uhr) auf Facebook hoch (?) Siehe Bild oben.

Solche von Usern selbst erstellten Fahndungsaufrufe sind nur schwer zu prüfen und können auch strafbar sein.

Polizei veröffentlicht eine Pressemeldung!

Allerdings gab die Polizei am 1.6.2015 um 16:57 Uhr dazu einen Pressemeldung heraus. Und nun ist dieser auch für uns prüfbar.

Pressemitteilung: Kreispolizeibehörde Oberbergischer Kreis

“Schlägerei vor einer Gaststätte“

01.06.2015 – 16:57

Lindlar (ots) – In der Nacht zu Sonntag (31.5.) kam es auf der Hauptstraße in Lindlar zu einer Schlägerei, bei der ein 31-jähriger Mann aus Engelskirchen schwer verletzt wurde.

Nach bisherigen Ermittlungen wollte der 31-Jährige um 2:30 Uhr vor einer Gaststätte einen Streit zwischen einer Frau und einem Mann schlichten.

Offenbar belästigte der Mann die unbekannte Frau. Als der 31-Jährige der Frau zu Hilfe kam, flüchtete diese in unbekannte Richtung.

Nun wandte sich der fremde Mann dem 31-Jährigen zu und versuchte erfolglos diesen zu schlagen. Nacheinander kamen vier weitere Personen hinzu, die den 31-Jährigen schließlich zu Fall brachten.

Die Unbekannten schlugen und traten nach ihm und flüchteten danach in unbekannte Richtung. Der 31-Jährige begab sich anschließend in ärztliche Behandlung.

Den ersten Angreifer beschreibt er wie folgt: 20 Jahre alt, stämmig, deutsch

Die Polizei sucht nun Zeugen, die zur Tatzeit (Sonntag, 2:30 Uhr) auf der Hauptstraße etwas beobachtet haben, das zur Aufklärung der Tat beitragen könnte. Insbesondere wird die unbekannte Frau gebeten, sich bei der Kriminalpolizei in Wipperfürth zu melden.

Hinweise bitte an das zuständige Kriminalkommissariat Wipperfürth unter 02261 81990.

Quelle: http://www.presseportal.de/blaulicht/pm/65843/3036233

Fazit:

Durch die offizielle Polizei-Pressemeldung können wir nun bestätigen, dass es sich hierbei um keinen Fake handelt.

Von Nutzern selbst erstellte private Fahndungsaufrufe können strafbar sein. Das selbe gilt auch für das TEILEN solcher Aufrufe.

Wenn man schon etwas TEILT, dann bitte auch die davor von Facebook zur Verfügung gestellte “TEILEN”-FUNKTION nutzen. Ansonsten besteht die Gefahr, wie in diesem Falle, dass sich solche Beiträge zu Kettenbriefe entwickeln.

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