Wurde eine schwangere Frau von ihrem Liebhaber ermordet?

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Autor: Tom Wannenmacher

Im Moment bekommen wir etliche Anfragen zu einem Bild bzw. einem Statusbeitrag auf Facebook, auf dem man einen bis zur Unkenntlichkeit verbrannten Menschen erkennen kann. Darunter der Titel: “Deutsche Frau von türkischem Liebhaber bestialisch ermordet. Medien-Echo gleich null”

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Screenshot: Nutzeranfrage / mimikama

Vorweg: Nach unserer Recherche haben wir herausgefunden, dass es sich bei der “Person” im Vorschaubild um eine LATEX-PUPPE handelt!

Folgt man dem Verweis, dann landet man auf der Seite eines gewissen Michael Mannheimer.

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Auszug der ersten Zeilen des Inhaltes (sic!)

Türke verbrannte seine deutsche Frendin lebendigen Leibes

Der Täter ist wieder einmal ein türkische Migrant, der in Deutschland dank Claudia Roths, Volker Becks und Angela Merkels Narrenfreiheit genießt. Und er nutzte seinen Türkenbonus dazu, um seine schwangere Ex-Freundin zu entsorgen, indem er sie lebendig verbrannte. Er goß Benzin über die Frau und zündete sie lebendigen Leibes an – nachdem er mehrfach ein Messer in den Unterleib der junen Frau stieß, um das gemeinsame Baby (kurz vor dessen Geburt) zu töten. Dass die Medien darüber schwiegen, zeigt ihre ganze Verachtung für das eigene Volk…

Wir haben recherchiert! Was kann man zu dem Verfasser, dem Inhalt und dem Bild sagen?


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Der Verfasser

Veröffentlicht wurde der Artikel von Michael Mannheimer. STERN.de schrieb zu M. Mannheimer folgendes:

Michael Mannheimer kann man nur mit zwei Worten zusammenfassen: hochgradig unangenehm. Seine hasserfüllte, propagandistisch-verdrehte Sicht auf den Islam, die stierenden blauen Augen mit den winzigen Pupillen, sein wulstiger Hals unter dem haarlosen Kopf, seine aggressiven Handbewegungen, all das ruft tiefe Abneigung hervor, als zwei stern-Mitarbeiter ihn für den Artikel „Die offene Gesellschaft und ihre Feinde“ (32/2011) in einem Flughafencafé treffen. (Quelle: http://blogs.stern.de/der-investigativ-blog/islam-hasser-mit-geldsorgen/)


Der Inhalt

Diese Tat fand wirklich statt. Und zwar im Januar 2015, also vor über einem Jahr. Unzählige Medien haben damals berichtet:

Eine 19-jährige hochschwangere Frau ist in Berlin bei lebendigem Leib verbrannt. Ein Tatverdächtiger sei festgenommen worden und werde verhört, teilte die Polizei am Abend mit. Weitere Details nannte sie zunächst nicht.
Die Leiche der Frau war am Morgen in einem Waldin Berlin-Adlershof gefunden worden. Spaziergänger hatten die Tote entdeckt, weil ihr Hund gebellt hatte und sich auffällig benahm.
Kriminaltechniker untersuchten die Umgebung des Fundortes an der Bärenlauchstraße. Eine Mordkommission übernahm die Ermittlungen.

Quellen:
B.Z. Schwangere (19) verbrannt: 19-Jähriger gesteht!
Augsburger Allgemeine: Berlin: 19-jährige Schwangere verbrannt


Das Bild:

Bei der Person auf dem abgebildeten Foto handelt es sich NICHT um die 19-jährige schwangere Frau aus Berlin. Es handelt sich dabei nicht mal um einen Menschen.

Es handelt sich hierbei um eine PUPPE! Wir haben das dazugehörige Bild in einem Forum gefunden, welches bereits 2004 veröffentlicht wurde.

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Hier steht unter dem Bild:

Hier seht Ihr einen Ausschnitt einer Vier-Tagesarbeit, eine Brandleiche gefertigt aus Latx2Foam und Gelskin. Die „Leiche“ ist zu 95% Körperoberfläche verbrannt. Demnächst kommt ein Bilderupdate, da wird es eine komplette Serie über Lillis Entstehungsprozess geben.
Quelle: http://www.plaudern.de/rud—sgm-3078/brandleiche–lilli–436.htm

Fazit

Ja den Vorfall hat es gegeben und zwar vor einem Jahr (Januar 2015). Diverse Presseagenturen und Medien haben darüber berichtet. Der Artikel bei Mannheimer wurde tendenziell geschrieben und Aspekte wurden nur einseitig dargestellt, dies wiederum löst bei Lesern eine bestimmte Reaktion hervor.

An dieser Stelle verweisen wir auf die Ziffer 12 des Pressecodex

Niemand darf wegen seines Geschlechts, einer Behinderung oder seiner Zugehörigkeit zu einer ethnischen, religiösen, sozialen oder nationalen Gruppe diskriminiert werden.

Richtlinie 12.1 – Berichterstattung über Straftaten

In der Berichterstattung über Straftaten wird die Zugehörigkeit der Verdächtigen oder Täter zu religiösen, ethnischen oder anderen Minderheiten nur dann erwähnt, wenn für das Verständnis des berichteten Vorgangs ein begründbarer Sachbezug besteht.
Besonders ist zu beachten, dass die Erwähnung Vorurteile gegenüber Minderheiten schüren könnte. (Quelle)

Das in dem Artikel verwendete Bild, welches dem Leser die ermordete Person vermittelt soll, ist KEIN MENSCH. Hierbei handelt es sich um einen Puppe, welche aus Latexschaum im Jahre 2004 erstellt wurde.

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