Wurde dieser Mutter ihr Neugeborenes aus dem Wochenbett vom Jugendamt “geklaut”?

Ein Moment Ihrer Zeit für die Wahrheit.

In einer Welt voller Fehlinformationen und Fake News ist es unser Auftrag bei Mimikama.org, Ihnen zuverlässige und geprüfte Informationen zu liefern. Tag für Tag arbeiten wir daran, die Flut an Desinformation einzudämmen und Aufklärung zu betreiben. Doch dieser Einsatz für die Wahrheit benötigt nicht nur Hingabe, sondern auch Ressourcen. Heute wenden wir uns an Sie: Wenn Sie die Arbeit schätzen, die wir leisten, und glauben, dass eine gut informierte Gesellschaft für die Demokratie essentiell ist, bitten wir Sie, über eine kleine Unterstützung nachzudenken. Schon mit wenigen Euro können Sie einen Unterschied machen.

Stellen Sie sich vor, jeder, der diese Zeilen liest, würde sich mit einem kleinen Beitrag beteiligen – gemeinsam könnten wir unsere Unabhängigkeit sichern und weiterhin gegen Fehlinformationen ankämpfen.

So kannst Du unterstützen:

PayPal: Für schnelle und einfache Online-Zahlungen.
Steady oder Patreon: für regelmäßige Unterstützung.

Autor: Tom Wannenmacher

“Heute Mittag: Jugendamt klaut Neugeborenen aus Wochenbett-Die Verfassungsfreunde”. Klar ist, dass man bei solchen Behauptungen und Statusbeiträgen Anfragen bekommt:

image

Wer schreibt dies?

Klickt man auf den Beitrag, dann landet man bei “Die Verfassungsfreunde. Die Wahrheit über Politik, Gesellschaft und Gesundheit” Hier wiederum bekommt der Leser folgendes präsentiert:

image

Jugendamt klaut Neugeborenen aus Wochenbett.

In Saarbrücken haben heute, am 28.04.2016, zwei Mitarbeiterinnen des Jugendamtes Dudenweiler, xxxxxx und xxxxxx , eine für Mütter unvorstellbare Tat begangen. Sie erschienen um 13 Uhr am Wochenbett der jungen Mutter Andrea S. um sie und ihren Sohn Ben-Luca zu trennen, der erst am frühen Morgen um 4:41 Uhr das Licht der Welt erblickt hatte. Ein kerngesundes kräftiges Kind.

Woher diese Information stammte kann man nicht sagen. Der Autor nannte leider keine Quelle.

Wir haben mit dem Jugendamt Kontakt aufgenommen!


SPONSORED AD


Das Jugendamt war besagter Artikel bereits bekannt. Das Jugendamt selbst darf sich, zum Schutz des Kindes sowie aus datenschutzrechtlichen Gründen, zum vorliegenden Fall nicht äußern.

Was wir aber ehrhalten haben sind folgende Informationen

Die Inobhutnahme gem. § 42 SGB VIII gehört zu den sog. „Anderen Aufgaben der Jugendhilfe“ (in Abgrenzung zu Leistungen, die nur auf Antrag gewährt werden können. Sie ist eine „Vorläufige Maßnahme zum Schutz von Kindern und Jugendlichen“, die in der hoheitlichen Verantwortung des Trägers der Jugendhilfe liegt. Das Jugendamt ist dabei berechtigt und verpflichtet, ein Kind in seine Obhut zu nehmen, wenn (und nur diese Tatbestandsvoraussetzung kann hier vorliegen) eine dringende Gefahr für das Wohl des Kindes oder Jugendlichen dies erfordert.

Eine dringende Gefahr ist die Möglichkeit eines erheblichen Schadenseintritts bei einem ungehinderten Geschehensablauf. Das Bejahen einer dringenden Gefahr hängt dabei von objektiven Umständen des Einzelfalles ab, d.h. es geht um die Art und Umfang der Gefahr, zeitlich zu erwartender Abstand des Eintritts der Gefahr, Schutzbedürftigkeit des Kindes (z.b. auch abhängig vom Alter).

Diese Tatbestandsvoraussetzungen müssen vom Jugendamt „subsumiert“ werden, d.h. den jeweiligen Bewertungen müssen objektiv feststellbare Sachverhalte zugrunde liegen, die zudem auch noch im Rahmen eines „Zusammenwirkens mehrerer Fachkräfte“ verpflichtend beraten werden müssen.

Widersprechen Eltern einer Inobhutnahme und kann das Kind nicht an die übergeben werden, muss das Jugendamt „unverzüglich“ (binnen 3

Werktagen) eine Entscheidung des Familiengerichts herbeizuführen. Die Inobhutnahme hat immer (neben dem vorrangigen Schutzaspekt) eine Vorläufigkeitscharakter, d.h. eine Perspektivklärung steht im Vordergrund.

Die Inobhutnahme endet mit der Übergabe an die Personensorgeberechtigten (wenn die Gefahr nicht mehr besteht) oder der Entscheidung über die Gewährung von Leistungen nach den Sozialgesetzbüchern (also wenn die Gefährdung durch Hilfen abgewendet werden kann).

Leitprinzipien im Kinderschutz:

  • „Vier-Augen-Prinzip“ (Sachverhaltsermittlungen insbesondere in der Lebenswelt der Betroffenen werden nicht alleine vorgenommen, Beispiel: „Hausbesuch zu zweit“)
  • „Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte“ (Risikoeinschätzung wird nicht alleine getroffen)
  • „Adressatenbeteiligung“ (Bei der Risikoeinschätzung sind die Eltern und das Kind mit einzubeziehen)
  • „Schutz durch Hilfe“ (Verpflichtung des Jugendamtes zur Abwendung der Gefährdung der Familie Unterstützung anzubieten)
  • Notwendigkeit, Geeignetheit und Verhältnismäßigkeit (Anwendung des mildesten Mittels zur Abwendung einer Gefährdung)
  • „Ultima Ratio“ (Inobhutnahme als nachrangig zu ergreifende Maßnahme im Rahmen einer sozialpädagogische Krisenintervention)
  • „Richtervorbehalt“ (Einbindung des Gerichtes bei Widerspruch der Eltern)
  • „Verantwortungsgemeinschaft“ (Mitwirkung im familiengerichtlichen Verfahren durch sozialpädagogische Diagnostik und Expertise, Unterstützung bei der Umsetzung von Auflagen des Gerichtes)

Fazit:

Nur das Jugendamt kennt den Fall genau.

Als Außenstehender darf man sich also kein Urteil darüber erlauben. So ein Fall füllt ganze Akten, da kann man nicht einfach einen einzelnen Statusbeitrag auf Facebook hernehmen und meinen, man kenne den Fall und könne definitiv sagen: Das ist grausam / ungerecht / willkürlich. Nur jene Personen, die das letztendlich entscheiden, haben den Überblick.

Mit Sicherheit wird hier jedoch nicht leichtfertig so eine Anordnung ausgesprochen.

Wir behalten den Fall im Auge und werden diesen Bericht ggf. ergänzen!

Unterstützen 🤍

FAKE NEWS BEKÄMPFEN

Unterstützen Sie Mimikama, um gemeinsam gegen Fake News vorzugehen und die Demokratie zu stärken. Helfen Sie mit, Fake News zu stoppen!

Mit Deiner Unterstützung via PayPal, Banküberweisung, Steady oder Patreon ermöglichst Du es uns, Falschmeldungen zu entlarven und klare Fakten zu präsentieren. Jeder Beitrag, groß oder klein, macht einen Unterschied. Vielen Dank für Deine Hilfe! ❤️

Mimikama-Webshop

Unser Ziel bei Mimikama ist einfach: Wir kämpfen mit Humor und Scharfsinn gegen Desinformation und Verschwörungstheorien.

Abonniere unseren WhatsApp-Kanal per Link- oder QR-Scan! Aktiviere die kleine 🔔 und erhalte eine aktuelle News-Übersicht sowie spannende Faktenchecks.

Link: Mimikamas WhatsApp-Kanal

Mimikama WhatsApp-Kanal

Hinweise: 1) Dieser Inhalt gibt den Stand der Dinge wieder, der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell
war. Die Wiedergabe einzelner Bilder, Screenshots, Einbettungen oder Videosequenzen dient zur
Auseinandersetzung der Sache mit dem Thema.


2) Einzelne Beiträge (keine Faktenchecks) entstanden durch den Einsatz von maschineller Hilfe und
wurde vor der Publikation gewissenhaft von der Mimikama-Redaktion kontrolliert. (Begründung)


Mit deiner Hilfe unterstützt du eine der wichtigsten unabhängigen Informationsquellen zum Thema Fake News und Verbraucherschutz im deutschsprachigen Raum

INSERT_STEADY_CHECKOUT_HERE

Kämpfe mit uns für ein echtes, faktenbasiertes Internet! Besorgt über Falschmeldungen? Unterstütze Mimikama und hilf uns, Qualität und Vertrauen im digitalen Raum zu fördern. Dein Beitrag, egal in welcher Höhe, hilft uns, weiterhin für eine wahrheitsgetreue Online-Welt zu arbeiten. Unterstütze jetzt und mach einen echten Unterschied! Werde auch Du ein jetzt ein Botschafter von Mimikama

Mehr von Mimikama

Mimikama Workshops & Vorträge: Stark gegen Fake News!

Mit unseren Workshops erleben Sie ein Feuerwerk an Impulsen mit echtem Mehrwert in Medienkompetenz, lernen Fake News und deren Manipulation zu erkennen, schützen sich vor Falschmeldungen und deren Auswirkungen und fördern dabei einen informierten, kritischen und transparenten Umgang mit Informationen.