Warum ich WhatsApp wohl den Laufpass geben werde …

Autor: Andre Wolf

WhatsApp war lange Jahre mein Begleiter auf dem Smartphone, ich glaube, ich gehöre sogar zu den 7 Leuten, die sich mal ein “Abo” für ein paar Cent gekauft haben.

WhatsApp war ja auch immer so bequem: “alle” sind bei WhatsApp, die Übertragung ist schnell, die Features eigentlich ganz toll.  Neben Texten kann man auch Videos, Dateien, Textnachrichten und Standorte senden. Alles irgendwie klasse.

ZDDK / Mimikama Kommentar: Dieser folgende Kommentar ist kein „ZDDK“, sondern spiegelt die subjektive Sichtweise des Autors wieder. Wer also KEIN Interesse daran hat, einen Kommentar zu lesen, darf an dieser Stelle die Seite schließen.

Doch jetzt macht WhatsApp etwas mit mir, dass ich absolut nicht möchte: WhatsApp zwingt mich dazu, eine illegale Handlung vorzunehmen. Darauf habe ich nun wirklich keine Lust. Worum es geht? Das erfährt man, wenn man die neuen AGB von WhatsApp durchliest [1]:

Adressbuch. Du stellst uns regelmäßig die Telefonnummern von WhatsApp-Nutzern und deinen sonstigen Kontakten in deinem Mobiltelefon-Adressbuch zur Verfügung. Du bestätigst, dass du autorisiert bist, uns solche Telefonnummern zur Verfügung zu stellen, damit wir unsere Dienste anbieten können.

Bitch, please?

Ich habe mir den (von mir) rot markierten Satz sehr oft über die Zunge gehen lassen. Das, was WhatsApp dort seinen Nutzern aufbürdet, macht die legale Nutzung von WhatsApp nahezu unmöglich. Oder vielleicht gar sehr teuer.

Nochmal gaaaanz langsam und ein wenig einfacher dargestellt: WhatsApp legt einfach mal so fest, dass jeder WhatsApp Nutzer mal eben ein Telefonbuchanbieter ist – und legt gleichzeitig dem Nutzer die Pflicht und die Verantwortung auf.

Schlimmer noch: WhatsApp greift nicht einfach nur die Rufnummern derer ab, die sowieso WhatsApp schon nutzen, sondern ALLE gespeicherten Rufnummern (“und deinen sonstigen Kontakten “). Leute, das ist mal eine Riesen Sauerei, speziell gegenüber denjenigen, die sich immer bewusst gegen Datenabriffe gewehrt haben.

Omas Telefonnummer? ZACK, bei WhatsApp. Die Privatnummer des Arbeitgebers? ZACK, bei WhatsApp. Die geheime Rufnummer der Freundin, die gestalked wird? ZACK, bei WhatsApp.

Das ist gelinde gesagt zum KOTZEN.


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“Du hast gerade von “teuer” geschrieben?”

Ja, ganz richtig, Teuer. Kann juristisch gesehen tatsächlich teuer werden. Ich habe mir mal so meine Gedanken gemacht … was ist, wenn ich nicht will, dass meine Rufnummer an WhatsApp weitergegeben wird? Die Leute, welche meine Rufnummer gespeichert haben, müssen mich doch zumindest fragen, ob sie das dürfen. Machen die das, wenn sie den neuen AGB zustimmen? Hat überhaupt jemand alle Personen in dem eigenen Smartphone-Telefonbuch gefragt, ob sie das wollen?

Rein theoretisch müsste ich doch sogar das Recht haben, all diese Menschen teuer Abmahnen zu können, sollte ich nicht wollen, dass sie meine Rufnummer einfach so weitergeben. Hmmm, ich bin kein Jurist, aber … ich kenne da zumindest einen Juristen. Und der hat seinen Schwerpunkt sogar im Medienrecht! Daher habe ich Karsten Gulden (wie gesagt, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht), einfach mal gefragt, ob das wirklich denkbar wäre …. die eigenen Freunde abmahnen.

UPS!

Damit bestätigt Karsten Gulden von Gulden Röttger Rechtsanwälte mir gerade dieses fiese Bauchgefühl: es ist tatsächlich möglich, die eigenen Freunde, Verwandten, ja quasi JEDEN, der meine Rufnummer gespeichert hat und WhatsApp nutzt, in Zukunft möglicherweise teuer abmahnen zu können.

MIMIKAMADas deutsche Datenschutzgesetz gilt in erster Linie für öffentliche Stellen wie Behörden, die sich an den Datenschutz halten sollen. Aber auch nicht-öffentliche Stellen können darunter fallen, wie Diensteanbieter. aber auch der Privatmann kann hierunter fallen, wenn die Nutzung der Daten nicht ausschließlich für private Zwecke erfolgt.

Nun sagt der WhatsApp Nutzer natürlich, dass er WhatsApp nur privat nutze. ABER: Er gibt die Telefonnummern seiner Freunde weiter und zwar an ein privates Unternehmen, die damit Geld scheffeln. In jedem Fall müssen sich Unternehmen an die datenschutzrechtlichen Bestimmungen halten. Stimmen diese den neuen AGB zu und geben WhatsApp oder FB damit Zugriff auf die hinterlegten Telefonnummern liegt ein klarer Verstoß vor.

So oder so liegt aber auf jeden Fall ein Verstoß gegen die informationelle Selbstbestimmung der Inhaber der Telefonnummern vor. Im Ergebnis ist es jedenfalls denkbar, dass die Personen, die den AGB zustimmen, abgemahnt werden können von den Telefonnummerinhabern.

Mein Tipp: Wer nicht möchte, dass seine Nummer in die Fänge von FB oder WhatsApp gerät sollte dies den Freunden mitteilen, die WhatsApp nutzen und diesen auch den Hinweis geben, dass sie gegen geltendes Recht verstoßen. Ob man dann seine Freunde über einen Anwalt abmahnen lässt, ist Geschmackssache.

Ob das nun wirklich zur Praxis wird, bleibt ehrlich gesagt abzuwarten. Hat Karsten selbst ja auch angemerkt. Dennoch habe ich gelernt: es gibt immer irgendwo jemanden, der einen Strick aus der Sache drehen wird.

Liebe eigene Freunde, liebe Familie …

Keine Angst, ich werde es NICHT an Euch testen. Ich hoffe generell, dass niemand überhaupt mal testen wird, ob man WhatsApp-Nutzer aufgrund dieser Zustimmung abmahnen kann.

stifi

Ich für meinen Teil haben jedoch einen Entschluss gefasst: ich werde den neuen AGB NICHT zustimmen und die Abfrage so lange hinauszögern, bis WhatsApp mich vor die Türe setzt.

Schade eigentlich um einen sehr benutzerfreundlichen Messenger. Ich werde mich jetzt ernsthaft mit den Alternativen auseinandersetzen.

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