WhatsApp und die “de facto” Rechtsverletzung

Autor: Andre Wolf

Da kreist gerade (zumindest juristisch) der Hammer: alle WhatsApp-Nutzer machen sich strafbar. Hat ein Rechtsexperte gesagt. Muss also Stimmen. Muss also auch jeden treffen. Oder vielleicht etwa nicht?


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“Die egale Nutzung von WhatsApp ist in der EU de facto unmöglich.” [1] . An dieser Stelle stört, bzw. macht mich eine Formulierung ein wenig stutzig: “de facto”. Die legale Nutzung ist de facto unmöglich. Was bedeutet das?

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Der Der Rechtsexperte Peter Burgstaller sorgt derzeit für großes Aufsehen, indem er verdeutlicht, dass WhatsApp-Nutzer den Messengerdienst gar nicht legal nutzen können.  Er gibt zwei Problemstellungen an:

Problem 1 sind die die WhatsApp-AGB. Laut diesen hat das Unternehmen nur einen Sitz in den USA, verfügt jedoch über keine Niederlassung in Europa. Demnach gilt das US-Vertragsrecht, aber europäisches Datenschutzrecht. Bei der Verwendung von WhatsApp müssen die Nutzer aber stimmen, dass der Messenger, also das Unternehmen, auch auf Daten Dritter zugreifen darf, was mit dem Europäischen Recht nicht ohne weiteres vereinbar ist. Da WhatsApp auf unser Adressbuch  zugreifen kann, wir jedoch nicht die Erlaubnis der IN  DIESEN Adressbüchern gespeicherten Kontakte haben, eben diese weiter zu geben. Laut Burger wäre es hier nötig, “einen Vertrag mit WhatsApp schließen und diesen bei der Datenschutzbehörde genehmigen lassen” [2] .

Problem 2 besagt, dass lediglich eine private Nutzung des Dienstes legal ist. “Personal use” steht in den AGB. Das würde also bedeuten, dass jede Art von Mitteilung, die das berufliche betrifft, verboten ist. Dem Kollegen sagen, dass man im Stau stecke, sich mal eben ein Foto von Waren oder Schriftstücken senden, berufliche Terminabsprachen, ja unter Umständen auch Kontaktabsprachen bezüglich eines Flohmarktverkaufes (eBay/willhaben etc.). Was also nicht rein privat ist, könnte von WhatsApp verklagt werden.

So viel zur Theorie

Und jetzt atmen wir alle einfach mal kräftig aus. So viel Luft in den Lungen …. . Bedeutet das alles, dass hier jeder Nutzer demnächst verklagt wird? Nein, wohl eher kaum. Es gibt auch andere Stimmen, die Aussagen, dass hierzu in der Praxis eher keine Probleme vorliegen. Karsten Gulden, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht bei Gulden Röttger Rechtsanwälte meint dazu:

Also, rein theoretisch kann man bei der Nutzung von WhatsApp immer eine Rechtsverletzung konstruieren. WhatsApp könnte streng genommen wahrscheinlich 99 % seiner Nutzer kündigen. Rein praktisch sieht dies natürlich anders aus. WhatsApp hat kein Interesse gegen die eigenen Nutzer vorzugehen. Auch nicht gegen die Unternehmen. Daher erachte ich das Problem als ein rein theoretisches.

Sehr ähnlich, aber mit noch drastischeren Worten, wird auf N24 der auf IT-Recht spezialisierte Anwalt Martin Steiger erwähnt [2]:

„Ich halte die Argumentation und die Befürchtungen von Anwaltskollege Burgstaller für übertrieben und weltfremd.“

via N24, Futurezone

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