Achtung! Behörde gibt Sicherheitshinweis zu „Fidget Spinner“ heraus

Autor: Tom Wannenmacher

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Fidget SpinnerFidget Spinner sind im Moment voll im Trend. 

Im Moment geistert ein Statusbeitrag durchs Netz der vielen Eltern und Kindern Angst macht. Angeblich warnt eine Mutter vor einer tödliche Gefahr, welche durch diese “Fidget Spinner” ausgelöst werden können. Für jene die nicht wissen um was es sich handelt, hier eine Beschreibung von Wikipedia: “Ein Fidget Spinner ist ein Spielzeug, das es in verschiedenen Bauformen gibt. In der Mitte befindet sich ein Kugellager. Die äußeren Flügel werden mit Gewichten versehen; diese können ebenfalls aus Kugellagern bestehen. Eine einfache Anwendung besteht darin, den Fidget Spinner zwischen Daumen und Zeigefinger oder Mittelfinger zu halten und mit den Fingern derselben (fortgeschritten) oder der anderen Hand in Rotation zu versetzen. Wie beim Spiel mit einem Jo-Jo oder einem Fingerskateboard können darüber hinaus verschiedene Bewegungen und Aufgaben zu bewerkstelligen sein wie zum Beispiel lange Drehzeiten oder der Wechsel der haltenden Finger (Balancieren). Das Spielzeug kann auch geworfen und gefangen werden, wobei die Rotation nicht angehalten werden darf. Durch die Beschäftigung mit dem Spielzeug könnte der Benutzer von seiner Nervosität abgelenkt werden. Ein von den Herstellern behaupteter therapeutischer Nutzen, beispielsweise bei einer Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitäts- (ADHS) oder bei Autismus, ist Thema von Untersuchungen, aber wissenschaftlich fundierte Aussagen können diesbezüglich bisher nicht getroffen werden.”

Tochter beinahe verstorben!

Eine Mutter aus TEXAS hat auf Facebook nun einen Statusbeitrag veröffentlicht, indem sie beschreibt, dass Ihre Tochter beinahe verstorben sei, da diese einen Teil des Fidget Spinners verschluckt hatte. Erst durch eine Not-OP konnte das Kind gerettet werden. (Hinweis: Der erwähnte Statusbeitrag ist auf FB nicht mehr verfügbar)

Nun warnt auch ILNAS, die für die Sicherheit von Spielzeug zuständige Behörde, davor!

ILNAS, die für die Sicherheit von Spielzeug zuständige Behörde weist darauf hin, dass die „Fidget Spinner“ als Spielzeug eingestuft werden und daher auch alle Anforderungen der EU-Rechtsvorschriften über die Sicherheit von Spielzeug erfüllen müssen. ILNAS rät Verbrauchern dringend, beim Kauf solcher Produkte entsprechend aufmerksam zu sein.

Die Medien berichteten:

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Quelle: Twitter / KTLA

ILNAS empfiehlt!

  • Kaufen Sie nur Fidget Spinner, welche mit dem “CE-ZEICHEN” gekennzeichnet sind.
  • Prüfen Sie bitte, ob die Adresse des jeweiligen Herstellers sich auf der Verpackung befindet
  • Prüfen Sie bitte, ob sich “Kleinteile” lösen. Diese könnten einen Erstickungsgefahr darstellen, wenn diese von einem Kind verschluckt werden.
  • Befolgen Sie auf dem Produkt angeführte Sicherheitshinweise sowie Warnungen.
  • Lesen Sie dem Produkt beigelegte Bedienungsanleitung.
  • Bewahren Sie dieses Spielzeug außerhalb der Reichweite von Kleinkindern auf.

    Quellen:

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