Warensendung von “Behindertenwarenversand Hamburg”

Autor: Andre Wolf

Nicht jeder von uns untersuchte Betrug findet ausschließlich im Internet statt, hängt jedoch, bezüglich der Recherche, stark damit zusammen. So wie im Fall des “Behindertenwarenversand Hamburg”.

Da staunt der Firmenchef nicht schlecht: so liegt doch ein verdächtig adressiertes Päckchen auf seinem Tisch (an diese Adresse würde die Firmenpost niemals gehen) und auch der Absender ist ihm völlig unbekannt. In dem Päckchen: 3 Warnwesten und ein Lieferschein.

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Er kratzt sich am Kopf ….

und überlegt “Wieso drei Warnwesten? Wir haben ca. 80 Fahrzeuge im Betrieb, warum sollte ich drei Warnwesten bestellt haben?” Sehr komisch. So wie auch die interessant angegebene Kundennummer: es ist die Hauptrufnummer in der Anmeldung/Rezeption seiner Firma.

Alle Daten, wie sie in dem Lieferschein angegeben sind, entsprechen im Grunde dem Branchenbucheintrag, jedoch NICHT den Adressdaten für die Warenannahme der Firma.

Er beginnt zu googeln ….

und bekommt ein Ergebnis: Der Behindertenwarenversand ist, nach Selbstangaben, ja etwas tolles! “Behinderte eingliedern” heißt es da, mehr noch:

Unsere Einrichtung unterstützt vorwiegend Menschen, die auf sich allein gestellt ihr Leben nur schwer meistern können.

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(Screenshot: Homepage “Behindertenwarenversand Hamburg” )

Auf der eigenen Homepage präsentiert sich das Unternehmen nun als Humanprojekt mit Saubermann-Image.

Doch nicht so sauber

Schnell kommt aber heraus: das scheint alles nur Fassade zu sein! Die Firma scheint mit einer Mitleidsmasche zu arbeiten, die so nicht real ist. Mehr noch: die vertriebenen Produkte, welche auf dem normalen Markt einen geringen Preis haben und teilweise (wie in dem Fall der Warnwesten) aus China kommen, haben  auf der Homepage keine Preisangabe, auch auf dem Lieferschein nicht. Aus weitergehenden Quellen kann man jedoch entnehmen, dass diese überteuert mit Hilfe dieser Mitleidsmasche vertrieben werden.

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(Screenshot und Quelle: Hamburger Morgenpost )

Neben der Masche der “Behindertenwerkstatt”  scheint das Unternehmen auch den guten Namen echter Einrichtungen zu missbrauchen. So gibt es mittlerweile die ersten Klagen.

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(Screenshot und Quelle: Hamburger Morgenpost )

Selbsternannte Behindertenwerkstätten, die auf die Mitleidstour abkassieren – es gibt sie bundesweit, sagt Jörg Heyer von der Bundesarbeitsgemeinschaft „Werkstätten für behinderte Menschen“.

Zitat aus der Hamburger Morgenpost

Auch andere seriöse Verbände, wie der Landesverband Lebenshilfe Hamburg e.V. warnen bereits:

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(Screenshot: Lebenshilfe Hamburg )

Was macht man nun mit dieser unangeforderten Warensendung?

Der Firmenchef grübelt … was nun? Ein Lieferschein, aber kein Auftrag und keine Rechnung? Er geht daher stark davon aus, dass diese Rechnung in den kommenden Tagen postalisch eintrifft und in der Buchhaltung landet, welche dann nach kurzer Rückfrage die Bestätigung zum Eingang der Ware bekommt und womöglich auch noch überweist.

“So nicht” – denkt er sich, greift zum Hörer und ruft in Hamburg an. Immer und immer wieder. Es meldet sich jedoch niemand am anderen Ende.

Zahlen wird er aber ganz gewiss nicht. Denn hier greift § 241 a BGB. Erhält hiernach ein Verbraucher unbestellte Ware zugesandt, kommt weder durch bloßes Schweigen noch durch Ingebrauchnahme der Ware ein Vertrag zustande. (siehe: Unbestellte Ware – was tun? )

 

Autor: Andre, mimikama.org

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