Waldorf Frommer Abmahnung – kein Fake, nicht ignorieren

Autor: Tom Wannenmacher

Wir erhalten immer wieder Nachfragen von verunsicherten Lesern, ob die Abmahnungen der Münchner Kanzlei Waldorf Frommer wegen Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen ein Fake sind oder ob man auf die Briefe reagieren muss. Diese und 11 weitere Fragen zu den Abmahnungen von Waldorf Frommer hat uns Rechtsanwalt Tobias Röttger, LL.M. von unserem Kooperationspartner der Medienkanzlei gulden röttger | rechtsanwälte aus Mainz beantwortet.

Sind die Abmahnungen von Waldorf Frommer ein Fake? Kann man sich gegen Waldorf Frommer wehren? Mimikama im Geschpräch mit gulden röttger | rechtsanwälte

1. Sind die Abmahnungen von Waldorf Frommer ein Fake?

Nein, die Abmahnungen von Waldorf Frommer sind kein Fake. Wenn man ein solches Schreiben per Post bekommt, sollte man sich damit auseinandersetzen und nicht einfach ignorieren oder wegschmeißen. Es kommt immer mal wieder vor, dass gefälschte Abmahnungen im Umlauf sind. Diese werden häufig per E-Mail übersendet und der Empfänger wird in der Regel dazu aufgefordert, das Geld auf ein ausländisches Konto zu überweisen oder per Paysafecard zu zahlen. Solche Abmahnungen sind Fake-Abmahnungen mit betrügerischen Absichten.

2. Wer lässt abmahnen und was wird abgemahnt?

Waldorf Frommer vertritt insbesondere Rechteinhaber aus der Film-, TV-Serien-, Musik- und Hörbuchbranche. Eine nicht abschließende Aufzählung der Rechteinhaber, die von Waldorf Frommer abmahnen lassen und der abgemahnten Titel findet man auf der Übersichtsseite ,“Waldorf Frommer Hilfe bei Abmahnung, Klage, Zahlungsaufforderung

In den letzten beiden Jahren werden hauptsächlich Kinofilme und erfolgreiche TV-Serien abgemahnt.

3. Anwaltliche Hilfe bei Abmahnungen oder Do-It-Yourself Verteidigung?

Im außergerichtlichen Bereich besteht kein Anwaltszwang, d.h. man kann sich außergerichtlich theoretisch selbst verteidigen. Voraussetzung ist aber, dass man sich mit der Materie in rechtlicher und technischer Hinsicht sehr gut auskennt und insbesondere die Rechtsprechung der letzten Jahre kennt. Daneben benötigt man noch viel Zeit und Nerven. Ein Verfahren gegen Waldorf Frommer kann sich problemlos über mindestens drei Jahre hinziehen. Wenn diese Voraussetzungen nicht gegeben sind, kann man nur dazu anraten, dass man die Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer durch eine spezialisierte Kanzlei überprüfen und bearbeiten lässt. Man sollte sich nicht zu voreiligen Handlungen hinreißen lassen.


Wenn Sie mit juristischer Unterstützung gegen die Abmahnung von Waldorf Frommer vorgehen wollen, können Sie sich gerne an unsere Kooperationspartner von gulden röttger | rechtsanwälte wenden:

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4. Kann man sich gegen eine Abmahnung wehren oder muss man immer eine Unterlassungserklärung abgeben?

In vielen Konstellationen kann man erfolgreich gegen Abmahnungen vorgehen. Je nach Sachverhalt kann man solche Abmahnungen entweder komplett abwehren oder die Forderungen senken. Eine Modifizierung der Unterlassungserklärung ist dann anzuraten, wenn man die geforderte Abgabe einer Unterlassungserklärung nicht vollständig verhindern kann.

Wurde durch den abgemahnten Anschlussinhaber die streitgegenständliche Datei tatsächlich über eine Tauschbörse heruntergeladen, dann lässt sich ohne Eingehung eines erheblichen Risikos die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung nicht verhindern.

Der abgemahnte Anschlussinhaber haftet nicht automatisch für seine minderjährigen Kinder (Morpheus-Urteil) oder erwachsenen Familienangehörigen (Bearshare-Urteil). Der Anspruch auf Abgabe einer Unterlassungserklärung und Schadensersatz ist insbesondere bei folgenden Konstellationen fraglich:

  • Internetanschluss im Familienverbund mit mehreren Erwachsenen, minderjährigen Kindern,
  • in Wohngemeinschaften (WG),
  • im Verhältnis Vermieter / Mieter, Mieter / Untermieter,
  • bei Besuch von Bekannten und Verwandten,
  • Gäste, Hotelgäste, Feriengäste
  • wenn Mitarbeiter den Verstoß begangen haben, etc..

5. Kann man mehrere Abmahnungen von Waldorf Frommer erhalten?

Wenn die Möglichkeit besteht, dass über den Anschluss der Abgemahnten noch weitere Dateien über Tauschbörsen verteilt wurden, drohen weitere Abmahnungen. Theoretisch können illegale Uploads oder Downloads aus den letzten drei Jahren verfolgt werden. In der Regel werden Verstöße aus dem letzten halben, dreiviertel Jahr verfolgt.

6. Popcorn Time – Abmahnungen wegen Filesharing / P2P nimmt wieder zu

Die Anzahl der Abmahnungen nimmt seit einem Jahr wieder zu. Dies liegt sehr wahrscheinlich an der häufigen Nutzung des „Streaming“ Programms Popcorn Time. Popcorn Time ist kein reines Streaming-Tool, sondern verwendet die Torrent-Technologie, auch wenn das für viele User nicht immer sofort erkennbar ist. Es macht keinen Unterschied, ob man eine Tauschbörse à la Bittorrent oder Popcorn Time verwendet. Auch bei Popcorn Time findet ein Upload der angeschauten Dateiteile statt, so dass die Urheberrechtsverletzung sehr leicht ermittelt und abgemahnt werden kann.

7. Wie kommt Waldorf Frommer an die Daten der Abgemahnten?

Waldorf Frommer hackt nicht Ihren PC oder überwacht Sie illegal. Wer P2P Tauschbörsen verwendet hinterlässt in der Tauschbörse Spuren (IP-Adresse), sofern er seinen Internetverkehr nicht anonymisiert, bspw. mittels VPN. Eine spezielle Ermittlungsfirma (Ipoque GmbH) durchforstet die Tauschbörsen wie Bittorrent und E-Mule nach Nutzern, die Werke der von Waldorf Frommer vertretenen Rechteinhaber zum Download anbieten. Mittels einer speziellen Software wird die IP Adresse des Anbieters und Beweismaterial gesichert. Über ein gerichtliches Auskunftsverfahren wird der Provider verpflichtet, die Daten des Anschlussinhabers herauszugeben, dem zum Tatzeitpunkt die ermittelte IP Adresse zugeordnet war. Das gerichtliche Auskunftsverfahren ist in § 101 Abs. 9 UrhG geregelt und stellt leider keinen Verstoß gegen den Datenschutz dar.

8. Was will Waldorf Frommer vom Abgemahnten?

Waldorf Frommer will Geld und die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung.

Mit der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung erklärt der Unterzeichner, dass er sein bisheriges Verhalten (Upload der abgemahnten Datei) nicht fortführt und sich bei einem erneuten Verstoß zur Zahlung einer Vertragsstrafe verpflichtet. Die Höhe einer solche Vertragsstrafe liegt zwischen 2.000 € und 10.000 € pro Fall. Aufgrund des hohen finanziellen Risikos, die die Abgabe einer falschen oder unvorteilhaften Unterlassungserklärung für den Abgemahnten bedeutet, sollte man die abzugebende Unterlassungserklärung nicht ohne vorherige Überprüfung an Waldorf Frommer übersenden.

Daneben werden Anwaltskosten und Schadensersatz gefordert. Für eine Folge einer TV-Serie werden 469,50 € oder 519,50 € aufgerufen. Ein Film oder Musikalbum ist mit 815,00 € noch mal deutlich teurer.

9. Warum ist der Schadensersatz so hoch, wenn eine DVD doch nur max. 15 € kostet?

Waldorf Frommer mahnt nicht den Download der Datei, sondern deren Upload ab. Durch den Upload besteht die Möglichkeit, das theoretisch mehrere tausend User den abgemahnten Titel vom PC des Abgemahnten runterladen können. Dementsprechend bemisst sich der reine Schadensersatz nicht nach dem Preis eines Downloads oder einer DVD, sondern nach den theoretischen Kosten einer Lizenz, die dem Abgemahnten das Recht einräumen würde, die abgemahnte Datei über Tauschbörsen Dritten anzubieten (fiktive Lizenzgebühr).

10. Wann tritt Verjährung ein?

Der Anspruch auf die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Anwaltskosten verjährt drei Jahre zum Ende des Jahres, in dem die Urheberrechtsverletzung festgestellt worden ist.

Die Verjährungsdauer des Schadensersatzes ist umstritten. Es ist noch nicht abschließend höchstrichterlich entschieden, ob der Anspruch auf Schadensersatz nach drei oder zehn Jahren zum Ende des Jahres verjähren, in dem die Urheberrechtsverletzung festgestellt worden ist.

11. Klagen Waldorf Frommer?

Waldorf Frommer gehört bisher zu den klageaktivsten Kanzleien, mit mehreren tausend Gerichtsverfahren im Jahr. Wie hoch der prozentuale Anteil der verklagten Zahlungsverweigerer ist, weiß niemand genau, da keine zuverlässigen Zahlen existieren.

12. Droht durch die Abmahnung eine Hausdurchsuchung, ein Eintrag ins Führungszeugnis oder ein Strafverfahren?

Nein, mit der Abmahnung von Waldorf Frommer befindet man sich in einem zivilrechtlichen Verfahren. Filesharing wird nahezu ausschließlich auf zivilrechtlichem Wege verfolgt. Dementsprechend geht die Gefahr einer Hausdurchsuchung, einer strafrechtlichen Verurteilung und eines Eintrages in das Führungszeugnis gegen Null.

Fazit

Wer eine Abmahnung von Waldorf Frommer erhalten hat, sollte

  • die Ruhe bewahren,
  • die Unterlassungserklärung nicht ungeprüft unterschreiben,
  • und die Anwaltskosten und Schadensersatzforderung nicht ungeprüft bezahlen.

Die Abmahnungen von Waldorf Frommer sind kein Fake, sondern eine ernste Angelegenheit, die weitreichende finanzielle Folgen haben kann, wenn man darauf falsch reagiert.

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