Virtuelles Erbe? Mutter will Todesursache der Tochter durch Facebook-Account klären

Autor: Kathrin Helmreich

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Berlin: Facebook lehnt die Bitte einer Mutter ab, die Facebook-Nachrichten ihrer verstorbenen Tochter durchsehen zu dürfen – gibt es so etwas wie ein virtuelles Erbe denn überhaupt?

Wie ‘rbb24’ und ‘pnn’ berichten, will eine Berliner Mutter die Facebook-Nachrichten ihres toten 15-jährigen Kindes einsehen dürfen um eine weitere Möglichkeit ausgeschöpft zu haben, aufzuklären, wieso ihre Tochter gestorben war.

Die 15-Jährige geriet 2012 unter eine einfahrende U-Bahn und verstarb später im Krankenhaus.

Noch immer ist die Mutter der Jugendlichen im Unklaren, ob es sich um Unglück oder Suizid handelte und möchte dies mithilfe der Nachrichten, die ihre Tochter über Facebook versandt hatte, herausfinden.

Doch Facebook kommt der Mutter nicht entgegen. Seit Jahren klagt sie gegen das Unternehmen, um den Tod ihres Kindes besser verstehen zu können.

Aus Datenschutzgründen könne Facebook jedoch der Mutter keinen Zugang zu den Nachrichten ihrer verstorbenen Tochter gewähren.

Ebenso ende das Sorgerecht gesetzlich mit dem Tod des Kindes, sodass dies vor Gericht nicht geltend gemacht werden könne – abgesehen von der Frage, ob man digitale Inhalte eines Facebook-Kontos überhaupt erben könne.

Status “Gedenkzustand”

Ein Facebook-Freund der Toten dürfte Facebook benachrichtigt haben, dass die 15-Jährige verstorben sei, denn seit ihr Konto mit dem Status “Gedenkzustand” versehen wurde, funktioniert das alte Passwort der Jugendlichen nicht mehr.

Die Eltern kannten das Passwort ihrer Tochter, da es ein Kriterium war, als die damals 14-Jährige die Nutzung der Social Media Plattform erlaubt wurde.

Laut rbb ist “Facebook die Tragik des Falls bewusst”.

imageScreenshot mimikama

Eine Facebook-Vertreterin erörtert den Standpunkt folgendermaßen:

Die Messenger-Dienste des sozialen Netzwerks seinen ähnlich zu bewerten wie Telefongespräche, für die das Telekommunikationsgesetz gelte. Inhalte dürften also nur preisgegeben werden, wenn Absender und Empfänger zustimmten. Das sei hier aber nicht geschehen. Auch die Daten der Chat-Partner müssten geschützt werden.

Dabei betont sie, dass “man nicht aus Trotz der Mutter die Daten nicht geben wolle”. Schließlich gehe es hier um den Tod eines Kindes.

Gericht plädiert auf außergerichtliche Einigung

Beide Parteien starten nochmals den Versuch einer gütlichen Einigung, indem zum Beispiel die Namen der Chat-Partner anonymisiert werden sollen.

Wird jedoch keine Einigung erzielt, wird das Kammergericht am 30. Mai das Urteil verkünden.

Quellen: rbb24, pnn

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