Virtuelles Hausverbot für die BRD auf Facebook posten?

Autor: Andre Wolf

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Wir haben den neuesten Volksmumpitz zur Überprüfung gesendet bekommen: mit dem einleitenden Satz “Sollte jeder auf seiner Seite veröffentlichen !!!”  wird eine große Sammlung an Halb-und Unwahrheiten begonnen.

Wir haben mit der folgenden, recht langen Statusmeldung genau das gemacht, was man mit ihr machen muss: wir haben diese Statusmeldung unseren Partnern von Gulden Röttger Rechtsanwälte vorgelegt.

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Zunächst aber möchten wir euch dieses genussvolle Konstrukt an Herleitungen und Informationen nicht vorenthalten:

Sollte jeder auf seiner Seite veröffentlichen !!!
Somit mache ich es mal in meinem Namen auf meiner Seite damit da gewissen Damen und Herren es auch EXPLIZID auf meiner Seite lesen und verstehen können !!!

Haftungsausschluss
„Haftung“ Das Landgericht Hamburg entschied mit Urteil vom 12. Mai 1998 – 312 O 85/98 – , daß man durch ausdrückliche Disstanzierung, sich für Links und deren Inhalte nicht zu verantworten hat. Hiermit distanzieren wir uns ausdrücklich und generell von verlinkten Seiten und übernommene Auszüge von Webseiten oder anderen Dateien oder eingegangenen E-Mails, trotz sorgfältiger Kontrolle als juristischer Laie, wird also keine Haftung für deren Inhalte übernommen, dafür sind ausschließlich die Urheber bzw. Betreiber verantwortlich.) Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt. Alles von mir geschriebene ist dem Recht auf Meinungsfreiheit zuzuordnen, auch dann wenn es hierfür nicht korrekt formuliert sein sollte.

Virtuelles Hausverbot
Die Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes, seit dem 23.05.1949 als Bundesrepublik Deutschland bezeichnet (Art. 133 Grundgesetz) hat beschlossen, ab dem 01. Januar 2008 verdachtsunabhängig sämtliche elektronische Daten aller Bürger (gemäß Art. 25 Grundgesetz > Bewohner <) der *BRD* zu speichern. Die Verwaltung der BRD hat hier grob rechtswidrig entschieden, denn durch diesen Beschluß wird die gemäß Grundgesetz garantierte Unschuldsvermutung aller Bewohner aufgehoben. Auch hat sie ein ausstehendes Urteil des „Bundesverfassungsgerichts“ (> Grundgesetzgerichts <) zu dieser sehr sensiblen Frage nicht abgewartet.
Daher widerspreche ich gemäß Bundes- und Landesdatenschutzgesetz und gemäß der Charta der Vereinten Nationen, allgemeine Erklärung der Menschenrechte (im Besonderen die Artikel 12 / 19) einer Speicherung meiner elektronischen Daten durch Sicherheitsbedienstete der BRD oder sonstiger Geheimdienste!
Darüber hinaus erteile ich ab sofort den Mitarbeitern der Sicherheitsbehörden und der Geheimdienste der BRD, sowie den ausländischen Geheimdiensten ein > virtuelles Hausverbot < für alle meine elektronischen Verbindungen und Kommunikationen in Wort, Text, Bild und Ton und meine elektronischen und telefonischen Kommunikationswege. Dieses Hausverbot gilt ohne zeitliche Beschränkung für alle Zeit!

Das sagen Gulden und Röttger

Zunächst verkneifen wir uns die Widergabe der Smileys, welche wir am Anfang der Antwort bekamen. Gehen wir direkt zur Aussage:

Dieser Haftungsausschluss ist natürlich Unsinn. Selbstverständlich haftet jeder für eigene Inhalte Inhalte. Und selbstverständlich kann man auch ohne Vorwarnung abmahnen, sofern Rechtsverletzungen auf der Webseite sind.

Diese Art Disclaimer sind völlig sinnlos.

Hinzu kommt noch die neue EuGH Rechtsprechung, was die Verlinkung von fremden Inhalten angeht. Verlinkt man bewusst auf rechtswidrige Inhalte, dann kann man dafür auch haften. Setzt man Links auf urheberrechtsverletzende Inhalte, und die eigene Webseite, beziehungsweise Blog wird gewerblich genutzt, dann geht der EuGH automatisch davon aus, dass man auch Kenntnis von den rechtsverletzenden Inhalten der verlinkten Blogs, beziehungsweise der Seite hatte.

Trotz aller Windungen und versuchten Bezüge auf irgendwelche Gesetze ist dieser Disclaimer juristisch wirkungslos.

Dem ist nichts hinzuzufügen.

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