Viel Wirbel um eine Wahl ohne Konsequenz: die Probewahlen für Ausländer

Autor: Andre Wolf

Aber die Behauptungen und Vorwürfe dazu sind schon ganz cool, die darf man sich ruhig mal durchlesen.

Kurz zur Information: Am 11. März gibt es in Sachsen-Anhalt sogenannte Probewahlen für Ausländer. Diese werden von dem Landesnetzwerk Migrantenorganisationen in Sachsen-Anhalt (LAMSA) durchgeführt, einem eingetragenen Verein mit Sitz in Halle an der Saale. Die Probewahlen haben keinerlei Gültigkeit und auch keinerlei Relevanz auf irgendeine Sitzverteilung.

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(Screenshot: LAMSA)

So erfährt man auf der Webseite von LAMSA:

Im Rahmen des Projekts „Politische Partizipation ohne Wahlzettel“, führt das LAMSA Probewahlen zur Landtagswahl 2016 für Migrant*innen ohne deutsche Staatsangehörigkeit durch. Ziel ist es, auch jenen Migrant*innen eine politische „Stimme“ zu geben, die per Gesetz nicht wählen dürfen, jedoch in Sachsen-Anhalt ihren ständigen Wohnsitz haben.

Wie wird das nun rezipiert?

Recht schnell findet man nun erste kritische Stimmen dazu. So beschreibt Karl-Michael Merkle alias „Michael Mannheimer“ in seinem Blog und auch grafisch, das man hier “mit Migrantenstimmen gegen das deutsche Volk” angehen wolle:

Wie kann man den Widerstand der Deutschen doch noch „demokratisch“ brechen? Man holte Millionen Moslems aus allen möglichen Ländern ins Land – und gibt ihnen sofortiges Wahlrecht.
[…]
Solche Pläne sind absurd und weltfremd? Nein. Sie sind bitter real. In Sachsen-Anhalt dürfen „Flüchtlinge“ schon mal probewählen.


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Dabei nutzt er als Zitatquelle den Netzplaneten, wo man in einem Artikel vom 07. Februar herumspekuliert, dass diese Zahlen aus der Testwahl doch bestimmt heimlich genutzt werden:

Man muss konstatieren, die deutschen Politiker sind mit Eifer dabei, das deutsche Volk auszutauschen, offenbar wird es langsam zur Last im eigenen Land.
[…]
Da kann man nur hoffen, das nicht Ausversehen die abgegebenen Stimmen der Illegalen in die Wahlergebnisse am 13. März 2016 einfließen und sich so die Einheitsparteien ihre Macht sichern.

Dabei nimmt man Bezug auf die Berichterstattung in der “Welt”. Die Welt als Quelle zu nennen ist in dieser Situation durchaus legitim (auch wenn die Überschrift „Flüchtlinge dürfen kurz vor Landtagswahl probewählen“ zwar in gewisser Weise korrekt ist, jedoch nicht komplett aussagekräftig, da nur ein Teil der potentiellen Teilnehmer Flüchtlinge sind), der Rest ist jedoch Geschwafel. Von einem Volksaustausch oder künftigen Wahlmanipulationen zu reden, ist im Grunde freie Spekulation ohne jegliche Grundlage. Zum einen findet die Wahl nicht flächendeckend statt, sondern in 14 Orten in Sachsen-Anhalt, die entweder öffentlich-gemeinnützig sind oder direkt von der LAMSA betrieben werden.

Migrant*innen ohne deutsche Staatsangehörigkeit

Hier liegt abermals ein Denkfehler der Kritiker vor: man geht bei dieser Beschreibung immer von Kopftuchträgerinnen (um den Jargon zu nutzen) und Nordafrikanern aus. Hier geht es aber generell um Migranten! Damit kann also der nette Holländer von nebenan gemeint sein, sowie der russische Arbeitskollege oder aber auch der Österreicher im Nachbardorf. Denn die Teilnahme besagt nicht, das nur Flüchtlinge wählen dürfen, sondern generell Migranten:

Wer? Alle ab 18 Jahre mit ständigem Wohnsitz in Sachsen-Anhalt (mindestens 3 Monate) unabhängig von Herkunft und Aufenthaltstitel

Da nach dem Wahlrecht Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft zwar in Deutschland bei Wahlen in Kreisen und Gemeinden teilnehmen dürfen, jedoch nicht bei Landtagswahlen, zählen also auch EU-Bürger zu den potentiellen Teilnehmern dieser Probewahlen. Und wenn man sich zudem die einzelnen Gruppen anschaut, die Mitglieder bei LAMSA e.V. sind, wird dies nochmals verstärkt (siehe Mitgliederliste).

Skandal! Probewahlen! Das gab es ja noch nie!!!11!

Probewahlen sind nun weder ein teuflisches Instrument, noch eine neue Erfindung, um das Volk im Vaterland auszutauschen. Probewahlen wurden immer wieder schon angewandt, um eben die Menschengruppen an das Wahlsystem heranzuführen, die es bisher noch nicht genutzt haben. Die waren zumeist Jugendliche. So kann man dem Tagesspiegel aus einem Artikel von 14. August 2006 entnehmen:

DIE BISHERIGEN JUNGWAHLEN

In einzelnen Bezirken beteiligten sich Jugendliche bereits 1999 an den Probewahlen zur Bezirksverordnetenversammlung.

Diese Ergebnisse haben keinerlei Konsequenz, weder aus Probewahlen für Jugendliche, noch aus Probewahlen für Ausländer.

 


Ministerium für Arbeit und Soziales – Pressemitteilung Nr.: 204/2016
Magdeburg, den 12. Februar 2016
„Integration braucht Information und Teilhabe“ / Möbbeck begrüßt Politikinfos für Flüchtlinge und Zugewanderte

Die Integrationsbeauftragte der Landesregierung, Susi Möbbeck, hat dafür geworben, Flüchtlingen und Asylbewerbern auch politische Informationen zugänglich zu machen. Möbbeck erklärte am Freitag in Magdeburg: „Wertevermittlung bedeutet auch Information zu Demokratie und politischem Parteiensystem in Deutschland.“ Vor diesem Hintergrund begrüßte Möbbeck mehrsprachige Angebote zur bevorstehenden Landtagswahl.

So will der Mitteldeutsche Rundfunk ein Online-Informationsangebot in arabischer und englischer Sprache anbieten, in dem Parteien, Programme und Wahlwerbung zur Landtagswahl vorgestellt werden. „Eine tolle Idee“, sagte die Beauftragte. „Wer will, dass Flüchtlinge sich schnell integrieren, muss sie früh über Demokratie, Wahlen und Parteien aufklären.“

Auch die Landeszentrale für politische Bildung und das Landesnetzwerk der Migrantenorganisationen (LAMSA) bereiten eine Informations-Aktion für in Sachsen-Anhalt lebende Ausländerinnen und Ausländer vor. Für den 10. März (sic!) wird zu einer Probewahl aufgerufen. Möbbeck erklärte: „Auch wenn Ausländerinnen und Ausländer über kein Wahlrecht verfügen, so sind sie doch Teil der Gesellschaft. Durch Information und Teilhabe können sie in der Gesellschaft ankommen und schließlich zu Neubürgerinnen und Neubürgern werden“. Dabei komme der Arbeit von Migrantenorganisationen, Ausländerbeiräten sowie Integrationsnetzwerken eine große Bedeutung zu.

Für den Hintergrund:

Zum Jahresende 2015 lebten in Sachsen-Anhalt 83.051 Ausländerinnen und Ausländer. Etwa 30.000 von ihnen waren neu angekommene Flüchtlinge. Ausländerinnen und Ausländer haben zu Landtagswahlen kein Stimmrecht. EU-Staatsangehörige sind zu Kommunalwahlen stimmberechtigt.

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