Verfassungsschutz soll WhatsApp-Nachrichten überwachen können

Autor: Claudia Spiess

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Verfassungsschutz soll WhatsApp-Nachrichten überwachen können
Verfassungsschutz soll WhatsApp-Nachrichten überwachen können

Rund jeder vierte Mensch weltweit kommuniziert über WhatsApp. Umso wichtiger sind der Schutz der Privatsphäre und verschlüsselte Kommunikation. Deutschlands Regierung will dies nun allerdings umgehen.

Verfassungsschutz soll WhatsApp-Nachrichten überwachen können – das Wichtigste zu Beginn:

Der Gesetzesentwurf der CDU zum „Bundestrojaner“ wurde 2019 abgewiesen. Nun legt Seehofer eine überarbeitete Version vor, der Widerstand gegen das Gesetz sinkt nun.

Umgehen der Verschlüsselung bei Bedrohungen

Die CDU, allen voran Bundesinnenminister Horst Seehofer, versucht schon seit längerer Zeit, die Verschlüsselung vor allem bei „besonders schweren Bedrohungen“ aufzuheben, um im Fall des Falles eingreifen zu können.
Im Frühjahr 2019 gab es hierzu einen Gesetzesentwurf, in dem Befugnisse für den Verfassungsschutz gefordert wurden. Die damalige Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) hatte das Paket abgelehnt.

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Nach dem rechtsextremistisch motivierten Mord an CDU-Politiker Walter Lübcke und dem Anschlag auf die Synagoge in Halle ist das Thema allerdings wieder präsent. Auch die SPD hat nun ihre Haltung dazu geändert. Der Widerstand gegen ein solches Gesetz sinkt also.

Was wird gefordert?

Das Bundesamt für Verfassungsschutz soll die Möglichkeit erhalten, auf Handys von Verdächtigen Trojaner zu installieren. Diese fangen die Nachrichten von WhatsApp ab, bevor sie verschlüsselt werden. Natürlich steht hier nicht allein WhatsApp im Fokus. Die gesamte Kommunikation eines Verdächtigen könnte so überwacht werden.

Der Verfassungsschutz soll also künftig Nachrichten von Extremisten und potenziellen Terroristen mitlesen. So ist es im überarbeiteten Entwurf von Seehofer zu lesen.
Zusätzlich würde der Verfassungsschutz auch die Befugnis zur Online-Durchsuchung bekommen. Der Dienst könnte dann per Trojaner auf Handys, Tablets und Computer zugreifen und die Daten auf diesen Geräten durchsuchen. Bisher darf nur die Polizei Überwachungstrojaner einsetzen.

Als Begründung werden „aktuelle Herausforderungen“ im Bereich des „internationalen Terrorismus und Rechtsterrorismus“ genannt. Um eben diese Gefahren abzuwehren, benötigen Geheimdienste „zeitgemäße digitale Aufklärungsbefugnisse“.

Generelle Überwachung zu befürchten?

Natürlich geht es bei diesem Gesetz in erster Linie um Straftaten, die so vereitelt werden können. Allerdings würde man auch alle anderen Nutzer mit einer großflächigen Überwachung unter Generalverdacht stellen.

„Es ist wichtig, dass die Überwachungsmöglichkeiten unserer Sicherheitsbehörden den technischen Entwicklungen angepasst werden. Kein Verbrecher telefoniert heute noch über das Festnetz.
Es gehe dabei nicht um eine massenhafte Überwachung, sondern darum, dass die Verfassungsschutzämter in einigen wenigen Fällen mehr machen können, als nur Telefonleitungen abzuhören“, sagte die innenpolitische Sprecherin der SPD, Ute Vogt, dem Spiegel.

Kompromisse innerhalb der Regierung

Auch Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) ist nun kompromissbereit. Eine Voraussetzung wird von den Sozialdemokraten allerdings gefordert. Nämlich, dass die parlamentarische Kontrolle der Geheimdienste ausgeweitet wird. Seehofer schlägt in seinem Gesetzesentwurf vor, das Bundestagsgremium, das Überwachungsmaßnahmen des Verfassungsschutzes prüft, aufzustocken.

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Einen umstrittenen Punkt aus dem ersten Entwurf hat Seehofer aus der aktualisierten Version gestrichen. Ursprünglich sollte der Verfassungsschutz auch radikalisierte Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren ins Visier nehmen können, was von der SPD als „völlig indiskutabel“ abgelehnt wurde.

Quelle: giga.de / Spiegel
Artikelbild: Shutterstock / Von posteriori
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