Verfallen nun alle Führerscheine?

Autor: Tom Wannenmacher

In den letzten Tagen haben wir immer wieder Anfragen zu einem Bericht bekommen bei dem es darum geht, dass die EU angeblich Ü50-Fahrern etwas verbieten, was sie bisher durften

Nutzeranfrage:

„Guten Tag, nun geht diese Meldung rum in FB. Da die meisten nicht gründlich lesen, wird missverstanden und mit viel Entsetzen weitergeteilt…”

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Hier steht:

Alle Führerscheine, die vor 2013 ausgestellt wurden, sind nur noch maximal 15 Jahre gültig. Danach müssen alle Fahrer über 50 nachweisen, dass sie noch fit genug sind, ansonsten verfallen teilweise ihre Rechte.

Stimmt das?

Bereits im Sommer 2016 gab es die große Diskussion um Führerscheine und deren Umtausch. Viele Webseiten machten sich diese Diskussion zunutze und bauschten ihre Meldungen auf. Doch worum es am Ende geht, ist eher einfach und undramataisch.

Seit 2013 gelten neu ausgestellte Führerscheine nur noch 15 Jahre. Das kann man wie ein Persolausweis sehen: man muss nicht nach 15 Jahren wieder eine Fahrprüfung machen, sondern den Führerschein in dem Sinne verlängern. Es geht hier um Fälschungsschutz, aber auch darum, dass die angegebenen Daten und auch das dargestellte Foto immer halbwegs aktuell und somit nachvollziehbar ist. (Ganz ehrlich: jeder „Lappenbesitzer“ zeigt doch immer gerne mit großem Schmunzeln das Foto im eigenen Führerschein, gerade weil es hoffnungslos veraltet ist.)

Etwas komplizierter ist es bei den alten „Lappen“, an denen viele Menschen (so auch ich) durchaus hängen. Alle VOR 2013 ausgestellten Fahrerlaubnisse sollten eigentlich noch bis zum Jahr 2033 ihre Gültigkeit behalten. Damit aber nun nicht die vielen Millionen Nostalgiefans alle 2033 zum Stichtag einen neuen Führerschein haben müssen, gibt es eine Empfehlung des Verkehrsausschusses an den Bundesrat (hier).  Hier geht es nun um einen Stufenplan, um die Behörden nicht zum Kollabieren zu bringen. Ebenso liest man hier auch, dass Personen, deren Führerschein VOR 1953 ausgestellt wurde, davon per se ausgenommen sind:

Personen mit Geburtsjahrgang vor 1953 sind vom vorgezogenen Umtausch ausgenommen. Damit soll ihnen erspart werden, ihren Führerschein umtauschen zu müssen, obwohl altersbedingt nicht sicher ist, ob sie nach dem Stichtag des 19. Januar 2033 von ihrer Fahrerlaubnis Gebrauch machen möchten und dafür einen weiter gültigen Führerschein benötigen.

Die geplanten Regelungen zum „vorgezogenen Führerscheinumtausch“ seien notwendig, um die Behörden zu entlasten. Mit der Neuregelung würde sichergestellt, dass die Behörden die Vielzahl der künftigen Anträge bewältigen könnten.

Der Umstieg auf die Karte (den neuen Führerschein) erfordert keine neue Fahrprüfung oder Gesundheitstest, also kann man tief durchatmen. Alles andere ist Panikmacherei.

Die Polizei wird erleichtert sein, sobald alle Führerscheine die selbe Form und den selben Inhalt an den selben Stellen enthalten, denn bisher müssen die Polizisten hunderte Plastikkarten und Papierscheine unterscheiden müssen.

Thema Staffelung vorerst vom Tisch

Bei älteren Führerscheinen war bisher immer eine Staffelung der Umtauschfrist im Gespräch, die jedoch bisher noch nicht offiziell durchgesetzt wurde. Insofern gilt (aktuelles Datum 05.12.2018) für alle Scheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, dass diese bis zum Stichtag 18. Januar 2033 umgetauscht werden müssen.

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