Verdächtiges Ansprechen eines Kindes

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Autor: Janine Moorees

Herford – Am Dienstag (20.6.) meldet sich eine Mutter fernmündlich bei der Polizei Herford.

Am Vortag gegen 08:30 Uhr habe sie beobachtet, dass eine männliche Person am Neuer Markt ihren 3-jährigen Sohn angesprochen hat und dem Kind Bonbons anbot. Die männliche Person war 40-45 Jahre alt, circa 180 cm groß, von normaler Statur, machte einen ungepflegten Eindruck und trug einen bunten Jogginganzug und eine Kopfbedeckung.

Auch wenn hier kein konkreter Verdacht einer Straftat vorliegt und der Unbekannte vielleicht in guter Absicht handelte, so lösten aber die Gesamtumstände ein mulmiges Gefühl bei der Melderin aus. Dieses „innere Alarmsystem“ haben Kinder noch nicht.

Die Kreispolizeibehörde Herford empfiehlt deshalb:

  • Üben Sie mit Ihrem Kind in kleinen Rollenspielen, wie es sich verhalten kann. Es sind „Was-tue-ich-wenn“-Spiele.
  • Warnen Sie dabei nicht vor Fremden, sondern vor Taten. Kinder wissen mit dem Erwachsenen-Begriff „fremd“ oftmals nichts anzufangen. Für Kinder ist schon derjenige nicht mehr fremd, der sich mit Namen vorstellt oder das Kind mit dessen Namen anspricht („Der kennt mich doch“).
  • Üben Sie mit Ihrem Kind, wie es sich in bedrohlichen Situationen verhalten soll. Es soll weglaufen, andere Erwachsene ansprechen, um Hilfe bitten oder auch laut um Hilfe schreien.
  • Ermuntern Sie Ihr Kind, um Hilfe zu bitten, wenn es Hilfe braucht. Überlegen Sie mit Ihrem Kind, wo und bei wem es sich im Notfall Hilfe holen kann.
  • Ihr Kind sollte die Notrufnummer 110 kennen. Erklären Sie Ihrem Kind, dass es bei Gefahr ohne Geld und ohne Telefonkarte und mit jedem Handy von jeder öffentlichen Telefonzelle aus die Polizei rufen kann.
  • Sie sollten wissen, wo und mit wem Ihr Kind die Freizeit verbringt.
  • Legen Sie mit Ihrem Kind Wege und Orte fest, an denen es sich aufhalten darf.
  • Halten Sie Ihr Kind zur Pünktlichkeit an. Treffen Sie Absprachen! Halten Sie selbst ebenfalls getroffene Absprachen ein, denn das Kind lernt „am Modell“! Erklären Sie dem Kind, wohin Sie gehen und wann Sie zurückkehren. Ein Kind muss wissen, wo es Sie erreichen kann.
  • Kinder sollen üben, Abstand zu Fahrzeugen zu halten, wenn sie z.B. nach dem Weg gefragt werden. Sie sollen nicht nah an ein Fahrzeug herantreten.

Verständigen Sie in Akutsituationen sofort über Notruf 110 die Polizei, damit weitere Maßnahmen schnell eingeleitet werden können. Für weitere Informationen und Beratungen wenden Sie sich bitte an das Kriminalkommissariat Kriminalprävention / Opferschutz unter der Telefonnummer 05221 888 1710

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