Private Fahndungsaufruf auf Facebook: “Das sind diese 2 Bastarde,die dem Hundebaby die Ohren abgeschnitten haben”

Autor: Jens | ZDDK | MIMIKAMA

Facebook Nutzer spielen Ermittler und posten ihre Ergebnisse, aber sind sie dabei auf der sicheren Seite?

Im Moment wird auf Facebook auf einer Seite folgende private Fahndung gepostet: (Hinweis: Wir haben Namen und Bilder verpixelt)

Es geht um den Fall, in dem zwei Personen einem Hundebaby die Ohren abgeschnitten haben. Zu Recht und völlig verständlich ein Fall, der unser aller Gemüter in Aufregung versetzt.

Wir selbst haben am 18.1.2017 darüber hier berichtet: Facebook: Zwei Männer, die einem Hundewelpen die Ohren abschneiden

Der Fall ist bereits abgeschlossen!

Der Fall ist an sich abgeschlossen, es war ein Vorfall im Türkischen Isparta, mehrere türkische Zeitungen hatten darüber berichtet.

Der ortsansässige Tierschutzverein hat das Tier unter seine Fittiche genommen, weitere Tiere aus den Händen der Tierquäler gerettet und den Fall sofort den zuständigen Behörden gemeldet.

Die beiden Personen sind der Polizei namentlich bekannt und sind wegen Verletzung des Tierschutzgesetzes bestraft worden.

Soweit die „hard facts“ zu diesem Fall, dennoch zieht er weiter Kreise wie folgender Facebook Beitrag beweist;

image

Quelle / Facebook

Wir können nicht sagen, ob es sich bei den beiden gezeigten Personen tatsächlich um die Täter handelt, das ist auch eigentlich nicht mehr wirklich relevant, denn der Fall ist wie oben dargelegt abgehandelt worden.

Die Täter sind bei der Polizei bekannt, sie sind verurteilt worden und es fand auch nicht im deutschsprachigen Raum statt, weshalb ein wie auch immer gearteter Fahndungsaufruf nicht nur illegal, sondern zugleich auch noch recht sinnfrei ist.

Private Fahndungsaufrufe sind VERBOTEN!

Wie schon mehrfach dargelegt, PRIVATE FAHNDUNGSAUFRUFE SIND VERBOTEN völlig egal, ob es sich dabei um ein berechtigtes Interesse handelt oder um Hetze, die Herausgabe von Fahndungsaufrufen obliegt den zuständigen Behörden, werden Fahndungsaufrufe in den Medien geteilt, so geschieht dies auf Betreiben der Behörden hin und ist darüber „abgesegnet“.

Jeder, der private Fahndungsaufrufe erstellt oder teilt macht sich entsprechend strafbar und kann aus mehrfachen Gründen belangt werden.

Ich zitiere hierzu mal aus einem unserer Beiträge zu dem Thema:

  • Auch Straftäter, ganz zu schweigen von Tatverdächtigen oder Personen, gegen die nicht einmal ermittelt wird(!), haben Persönlichkeitsrechte. Darüber kann sich niemand per eigener Meinung hinwegsetzen.
  • Diese Persönlichkeitsrechte dürfen nur unter ganz bestimmten Umständen aufgeweicht werden. Voraussetzungen, die in den deutlich seltensten Fällen greifen.
  • Auch Kinder und Jugendliche haben Persönlichkeitsrechte, die nicht durch private Fahndungen verletzt werden dürfen (Bilder angeblich gesuchter Kinder, kranke Kinder, etc.).
  • Wer Persönlichkeitsrechte Dritter verletzt, muss mit teuren Abmahnungen, Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen rechnen und erfüllt u.U. Straftatbestände.

Thema: HEXENJAGD 2.0

Moderne Hexenjagd auf Facebook ist ein ernst zu nehmendes Thema. Es ist immer einfach seinen Unmut zu äußern, Menschen zu bedrohen so lang man gemütlich vor seinem Bildschirm sitzt.

Das solches Verhalten ernsthafte Konsequenzen (schon allein für das Verbreiten solcher Hetze) haben kann ist leider viel zu wenigen bewusst. Nicht umsonst gibt es Gesetze die Verdächtige schützen, Selbstjustiz verbieten, Rufmord und Verleumdung verhindern sollen. Nicht ohne Grund schützen Gesetze unsere Privatsphäre und verbieten die ungefragt Weitergabe von personenbezogenen Daten oder die unerlaubte Nutzung von Fotos.

Wer sich an einer modernen Hexenjagd beteiligt, macht sich also ebenfalls strafbar.

Man sollte die Ermittlungen und Fahndungen immer den Behörden überlassen, für private kann es sehr unangenehme Folgen haben.

Behördliche Fahndungsaufrufe darf natürlich jeder teilen, das wird sogar ausdrücklich so gewünscht.

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