Vatikan erlaubt Sex mit Kindern ab 12 Jahren, stimmt das?

Autor: Andre Wolf

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Vatikan und das Schutzalter
Vatikan und das Schutzalter

Es ist eine Mischung aus oberflächlichem Lesen und Empörung, welche eine Schlagzeile über den Vatikan wieder durch die Newsstreams auf Social Media treibt.

Und zwar geht es um eine Schlagzeile aus dem Onlineangebot der Zeitung WELT. Diese besagt, dass der Vatikan den Sex mit Kindern ab 12 Jahren erlaube. In dem Artikel liest man einleitend:

Der Vatikanstaat hat in Europa das niedrigste Schutzalter für Kinder. Es liegt bei 12 Jahren, in Deutschland dagegen bei 14 und in der Schweiz bei 16. Das Schutzalter legt fest, wie alt ein Kind mindestens sein muss, damit Erwachsene und Jugendliche sexuelle Beziehungen mit ihm haben dürfen.

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Der Artikel und die darin getroffenen Angaben sind kein Fake. Dennoch muss man etwas Wichtiges zu diesem Artikel wissen: Es handelt sich um einen Inhalt, der im Jahr 2010 veröffentlicht wurde!

genauer gesagt wurde dieser Artikel über den Vatikan auf der Webseite der WELT am 24. April 2010 veröffentlicht, also im Grunde exakt vor 10 Jahren. Ob der Inhalt für 2020 noch gilt, klären wir in diesem Faktencheck.

Vatikan: Artikel aus 2010
Vatikan: Artikel aus 2010

ist das im Vatikan immer noch so?

Nein, mittlerweile ist das anders. Bereits 2013 veranlasste Papst Franziskus die Überarbeitung des vatikanischen Strafrechts. Bis dahin sah dieses Strafrecht im Vatikan tatsächlich ein niedriges Schutzalter von 12 Jahren vor.

Der Grund: Diese Regelung war noch ein Überbleibsel eines alten, italienischen Gesetzes aus dem 19. Jahrhundert, in dem das Schutzalter auch noch bei 12 Jahren lag.

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Seit 2013 beträgt das Schutzalter von Kindern entsprechend 18 Jahre und die Höchststrafe für Geschlechtsverkehr mit Personen unter 18 Jahren, sowie für Kinderprostitution und Erstellung und Besitz von Kinderpornographie wurde auf 12 Jahre Gefängnis erhöht.

Vertreibt die Welt denn jetzt Fakenews?

Wer nun behauptet, die WELT würde jetzt Fakenews verbreiten, irrt gewaltig! Denn grundsätzlich gilt, dass zu einem Thema immer der historische Kontext betrachtet werden muss und das Datum der Veröffentlichung eine wichtige Rolle spielt.

Da das Veröffentlichungsdatum des Artikels auf 2010 datiert ist und im Vatikan zu diesem Zeitpunkt die Gesetzeslage entsprechend war, ist der Artikel natürlich völlig korrekt und in diesem historischen Zusammenhang zu sehen.

Siehe hierzu auch unseren älteren Artikel.

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