Ab heute und ab der 1. Klasse bereits Homo-Ehe im Unterricht? Der Faktencheck!

Autor: Andre Wolf

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Analyse
Analyse

Ein Sharepic auf Facebook sorgt für Unmut: Werden Schulkinder in der 1. Klasse bereits mit homosexuellen Sexualpraktiken konfrontiert? Wir schauen, was dahinter steckt!

Wie bei so vielen Sharepics fehlt auch hier eine Quellennennung, hingegen ist die Gefühlslage, welches das Bild erzeugen soll, eindeutig: Es findet sich hier der Narrativ einer „perversen“ Sexualerziehung bereits ab der 1. Klasse.

Gezielt richtet sich das Bild gegen die Bildungspolitik der CDU/Grüne Landesregierung in Hessen. Man liest hier, dass diese Pläne „ab heute“ gelten, da wir uns im September 2019 befinden kann man mutmaßen, dass damit das aktuelle Schuljahr gemeint ist. Man liest:

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Ab heute werden Hessens Schulkinder ab der 1. Klasse über Homo-Ehe und Analverkehr aufgeklärt – und das verpflichtend laut Sexualerziehungsplan von CDU/Grüne.

Screenshot Facebook
Screenshot Facebook

Ab der 1. Klasse?

Doch werden Schülerinnen und Schüler nun ab der 1. Klasse mit vermeintlich „verstörenden“ Bildungsinhalten konfrontiert und sind diese Inhalte neu? Wir haben dazu bereits vor mehreren Monaten einen Faktencheck veröffentlicht. Daraus können wir entnehmen:

An dieser Stelle finden wir den Aufbau des klassischen Narratives einer „perversen“ Sexualerziehung aufgrund grüner Bildungspolitik vor, gespickt mit dem Bild, Schulen würden zu Homosexualität erziehen.

Das hier erzeugte Mindsetting stellt ein Szenario dar, dass Schulen verpflichtend homosexuelle Werte vermitteln. Demgegenüber wirken hier die nicht dargestellten „klassischen“ Familienbilder.

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Dem Faktencheck liegt der Lehrplan zur Sexualerziehung an den allgemeinbildenden und beruflichen Schulen in Hessen (hier), sowie der Rahmenplan der Grundschulen Hessen (hier) zugrunde. Darin liest man:

Vom 1. bis 4. Schuljahr gilt es, die Ziele und Inhalte der Sexualerziehung und der
Gesundheitserziehung (s. Teil C, 1.1 und 1.2) altersgemäß zu berücksichtigen.

Der Faktencheck:

An dieser Stelle wiederholen wir die Ergebnisse aus unserem Faktencheck unter dem Titel „Faktencheck: Homo-Ehe und Analverkehr laut Sexualerziehungslehrplan?

Der Lehrplan für diese Inhalte bildet tatsächlich die Pflichtinhalte ab, welche im Grundschulalter (auch 1. Klasse) vermittelt werden können. So liest man unter 3. Themen und Inhalte darin:

Für die fächerübergreifende Bearbeitung in der Altersgruppe der 6- bis 10-Jährigen sind folgende Themen verbindlich:

Der menschliche Körper: Bau und Entwicklung, Unterschiede der Geschlechter
Kindliches Sexualverhalten – ich mag mich, ich mag dich.
Ich sage NEIN – Prävention sexuellen Missbrauchs.
Die Rolle von Medien und ihr Bezug zu mir.
Unterschiedliche Familiensituationen (z.B. Patchworkfamilien, Alleinerziehende, Pflegefamilien, gleichgeschlechtliche Partnerschaften)
Schwangerschaft, Geburt und Neugeborene
Körperpflege
Tatsächlich taucht hier unter anderem und als Beispiel aufgeführt „gleichgeschlechtliche Partnerschaften“ auf, jedoch in dem Zusammenhang, dass unterschiedliche Familiensituationen erklärt werden. Der Begriff „Analverkehr“, bzw. eine generelle Nennung sexueller Praktiken findet sich nicht.

In den 7 aufgezählten Punkten wird zudem die gleichgeschlechtliche Partnerschaft lediglich als möglicher Beispielfall dargestellt, man kann also davon ausgehen, dass die gleichgeschlechtliche Partnerschaft nicht den Schwerpunkt im Lehrplan zur Sexualerziehung darstellt.

Sexualerziehung in der Grundschule: Nicht ohne Absprache!

Der Lehrplan zur Sexualerziehung schreibt ebenso vor, dass die Inhalte im Vorfeld mit den Eltern abgesprochen werden sollen. Auch in der 1. Klasse. Unter 4. Zusammenarbeit mit Eltern liest man:

Sexualerziehung kann nur in einem transparenten und möglichst abgestimmten Prozess zwischen Erziehungsberechtigten und Schule gelingen. Die Erziehungsberechtigten sind vor Beginn der Bearbeitung von Themen der Sexualerziehung rechtzeitig und ausführlich in einem Elternabend über Ziele, Inhalte und die im Unterricht einzusetzenden Lehr- und Hilfsmittel zu informieren. So bietet sich Eltern die Möglichkeit, vorher mit ihren Kindern über die anstehenden Themen und in der Familie herrschenden Wertvorstellungen zu sprechen.

Was bedeutet … ab heute?

Ebenso problematisch gestaltet sich die historische Einordnung dieses Sharepics. Nach Eigenangabe finden wir lediglich die relative Zeitangabe „ab heute“ vor. Ob und welche Änderungen es gibt, bzw. gegeben hat, lässt sich aus dem aktuellen Zeitraum Februar 2019 nicht weiter erkennen. Wir haben hierzu jedoch das hessische Kulturministerium angeschrieben und befragt, ob es in der jüngeren Vergangenheit Änderungen diesbezüglich gab.

Dort bestätigte man uns, dieses Meme bereits länger zu kennen, es sei also nichts Aktuelles. Der aktuell gültige Lehrplan zur Sexualerziehung, so wie oben dargestellt, stammt aus dem August 2016 – ist also mit Beginn des Schuljahrs 2016/17 in Kraft getreten.

Das Kultusministerium bestätigte uns gegenüber, dass es darüber hinaus gehende Änderungen oder Neuerungen nicht gegeben hat.

In der Anfangsphase gab es in der Tat aus einigen Kreisen Vorwürfe, die mit Schlagworten wie „Frühsexualisierung“ , „Gender-Wahn“ etc. verknüpft waren. Konkrete Beschwerden aus den hessischen Schulgemeinden hat es hingegen beim Ministerium nie gegeben.

Wie man also dem Lehrplan entnehmen kann, ist eines der grundsätzlich formulierten Ziele die Vermittlung von Akzeptanz der Vielfalt von sexuellen Orientierungen und geschlechtlichen Identitäten. Für die Altersgruppe der 6 – 10-Jährigen ist in diesem Zusammenhang lediglich die Vermittlung unterschiedlicher Familiensituationen – zu denen auch gleichgeschlechtliche Partnerschaften gehören – vorgesehen.

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