Abzocke durch unseriöse Kammerjäger!

Autor: Kathrin Helmreich

Abzocke durch unseriöse Kammerjäger!
Abzocke durch unseriöse Kammerjäger!

Die schwarzen Schafe unter Schädlingsbekämpfern

Tipps der Verbraucherzentrale Brandenburg gegen Abzocke durch unseriöse Kammerjäger

Wer unliebsame Gäste in Haus oder Garten entdeckt, braucht häufig professionelle Unterstützung, zum Beispiel zur Entfernung eines Wespennests. Dafür verlangen unseriöse Schädlingsbekämpfer ein Mehrfaches der üblichen Summen, sie missachten den Artenschutz oder richten Schäden am Gebäude an. Die Verbraucherzentrale Brandenburg gibt Tipps, woran man schwarze Schafe der Branche erkennt.

Die Wespensaison ist angebrochen und damit auch die Zeit, in der Verbraucher verstärkt die Dienste von Profis für die Entfernung von Wespennestern in Anspruch nehmen müssen. Für die Beseitigung verlangen unseriöse Schädlingsbekämpfer mitunter absurde Summen. Hinzu kommt, dass sie Rechnungen mit gefälschten Angaben ausgeben. Verbraucher haben so kaum noch Möglichkeiten, ihr Geld im Nachhinein zurückzuverlangen.

„Wir empfehlen Verbrauchern, ortsansässige Schädlingsbekämpfer zu bevorzugen“,

so Rechtsexpertin Sabine Fischer-Volk von der Verbraucherzentrale Brandenburg. 0800er- oder Handynummern solle man lieber meiden, wenn man nicht genau weiß, wer sich dahinter verbirgt. Das gleiche gilt für Webseiten, deren Impressum keine ortsnahe Adresse nennt.

Für die Entfernung von Wespennestern können nach ersten Recherchen der Verbraucher-zentrale 80 bis 150 Euro üblich sein, wobei es je nach Schwere des Falls Abweichungen geben kann.

„Vereinbaren Sie bereits beim ersten Anruf einen preislichen Rahmen für die Leistung, inklusive aller Kosten wie beispielsweise der Anfahrt. Sollte der Mitarbeiter vor Ort ohne gute Gründe einen höheren Betrag fordern, zahlen Sie keinesfalls die gesamte Summe, sondern maximal den zuvor vereinbarten Betrag. Dann haben Sie die Möglichkeit, die Rechnung noch einmal in Ruhe zu prüfen“,

betont Sabine Fischer-Volk.

„Achten Sie außerdem darauf, dass sich auf den Rechnungen vollständige Firmenangaben befinden, damit Sie später mögliche Ansprüche auch durchsetzen können“,

ergänzt Fischer-Volk.

Grundsätzlich ist das Umsiedeln oder Töten von Wespen nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Entscheidend ist unter anderem, um welche Wespenart es sich handelt, zu welcher Jahreszeit das Nest entdeckt wird und in welcher unmittelbaren Umgebung sich die Tiere angesiedelt haben. Bei Nichtbeachtung solcher Vorschriften drohen in Brandenburg Bußgelder von bis zu 65.000 Euro.

Weiterer Ärger ist vorprogrammiert, wenn die unsachgemäße Entfernung eines Nestes Schäden am Gebäude verursacht hat. Dann sollten Verbraucher dringend rechtlichen Rat einholen.

Bei Problemen mit Firmen zur Schädlingsbekämpfung können sich Betroffene zur persönlichen Beratung an die Verbraucherzentrale Brandenburg wenden:

[vc_message message_box_color=“grey“ icon_fontawesome=“fa fa-info“]Über die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.
Die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V. (VZB) ist die wichtigste Interessenvertretung der Branden-burger Verbraucher gegenüber Politik und Wirtschaft. Sie bietet unabhängige Verbraucherberatung, -information und -bildung zu zahlreichen Themen: Markt & Recht, Reise & Freizeit, Finanzen & Versicherungen, Lebensmittel & Ernährung, Digitales & Telekommunikation, Energie, Bauen & Wohnen. Zudem berät sie zu deutsch-polnischem Verbraucherrecht.
Darüber hinaus mahnt die VZB Unternehmen ab, die zu Ungunsten von Verbrauchern gegen geltendes Recht verstoßen und klärt die Öffentlichkeit über Verbraucherrechte, Abzockmaschen und Spartipps auf.
Aktuelle Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-brandenburg.de[/mk_info]

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