Faktencheck zu: “Ihr Testament hilft! Schenken Sie Flüchtlingen eine Zukunft”

Autor: Tom Wannenmacher

Auch wenn der Titel aussagt, dass man mit seinem Testament direkt einem Flüchtling hilft, so stimmt das nicht ganz. Man unterstütz nämlich nicht direkt einen Flüchtling als Person, sondern die UNO-Flüchtlingshilfe im Gesamten!
Auch wenn der Titel aussagt, dass man mit seinem Testament direkt einem Flüchtling hilft, so stimmt das nicht ganz. Man unterstütz nämlich nicht direkt einen Flüchtling als Person, sondern die UNO-Flüchtlingshilfe im Gesamten!

Seit dem Jahre 2015 macht im Netz ein Zeitungsausschnitt die Runde, der immer wieder aufs Neue veröffentlicht wird.

Dies ist auch der Grund, warum diese immer wieder bei uns landet und Nutzer weitere Informationen darüber wollen, da sie einen Fake dahinter vermuten. Erst am 15.5.2019 wurde dieser Zeitungsausschnitt abermals in Umlauf gebracht und wurde über 3.400 mal geteilt!

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Gab es diese Anzeige wirklich?

Ja, die Anzeige stammte von der Uno-Flüchtlingshilfe.

Der Titel der Anzeige: “Schenken Sie Flüchtlingen eine Zukunft – mit Ihrem Testament” verwundert viele Nutzer!

Es macht den Anschein, als MÜSSE man dies tun- oder das es von einem VERLANGT wird. Doch dem ist nicht so. Denn wenn man hier einem Flüchtling eine Zukunft schenkt, dann betrifft dies keine Person, die man im Testament mittels des Namens erwähnt. Es wird nämlich die UNO-Flüchtlingshilfe als Erbe eingesetzt.

Diese schreibt dazu folgendes:

Kann ich die UNO-Flüchtlingshilfe testamentarisch bedenken?

Ja, Sie können die UNO-Flüchtlingshilfe als Allein- oder Miterben oder auch mit einem Vermächtnis in einem Testament oder Erbvertrag bedenken. Die häufigste Form ist die des Vermächtnisses.

Wenn Sie dauerhaft helfen möchten, besteht die Möglichkeit, sich mit Ihrem Testament in der Stiftung der UNO-Flüchtlingshilfe zu engagieren – mit einer Zustiftung, einem Stiftungsfonds oder der Gründung einer Treuhandstiftung.

Informationen zur Stiftung der UNO-Flüchtlingshilfe finden Sie hier: UNO-Flüchtlingshilfe Stiftung

Sollten Sie sich entschieden haben, die UNO-Flüchtlingshilfe in Ihrem Testament zu bedenken, können die folgenden Formulierungen für Ihr Testament hilfreich sein.

Hilfreiche Formulierungen

a) Sie möchten die UNO-Flüchtlingshilfe als Miterben einsetzen:

„Zu meinen Erben setze ich mit drei Vierteln meines Vermögens meine Tochter Marianne Schmidt und mit einem Viertel die UNO-Flüchtlingshilfe e.V. ein.“

b) Sie möchten die UNO-Flüchtlingshilfe mit einem Vermächtnisbedenken und ihr einen bestimmten Geldbetrag, eine Immobilie, Wertpapiere oder einen Wertgegenstand vermachen:

„Ich vermache der UNO-Flüchtlingshilfe e.V. einen Geldbetrag von 10.000 Euro.“ Oder: „Die UNO-Flüchtlingshilfe e.V. soll als Vermächtnis das Sparbuch Nr. abc bei der xy-Bank erhalten.“

c) Sie möchten die UNO-Flüchtlingshilfe als Alleinerben einsetzen:

„Alleinerbe meines gesamten Vermögens soll die UNO-Flüchtlingshilfe e.V. sein. Meinem Patenkind Michael Müller vermache ich einen Geldbetrag in Höhe von 20.000 Euro.“

Fazit:

Auch wenn der Titel aussagt, dass man mit seinem Testament direkt einem Flüchtling hilft, so stimmt das nicht ganz. Man unterstütz nämlich nicht direkt einen Flüchtling als Person, sondern die UNO-Flüchtlingshilfe im Gesamten!

Weitere Information finden Sie hier vor!

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