Türkei erlaubt Geschlechtsverkehr mit Kindern – Eine Betrachtung

Kurz vor dem Putschversuch in der Türkei im Juli 2016 wurde ein Gesetz beschlossen, welches nun für viel Aufregung sorgt: Die Türkei senkt das Mindestalter für Geschlechtsverkehr von 16 auf 12 Jahre ab. Wir betrachten uns die Entscheidung.

Autor: Ralf Nowotny

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EDIT / NACHTRAG / TEXTLICHE VERÄNDERUNG

Da einige Menschen augenscheinlich KEIN INTERESSE daran haben, diesen Artikel bis zum Ende zu lesen, stellen wir die entscheidenden Sätze aus dem Fazit dieses Textes (die standen immer schon da) auch an den ANFANG des Textes:

Ja, die Türkei senkte das Mindestalter für Geschlechtsverkehr auf 12 Jahre, welches jetzt das niedrigste Alter für Sex in Europa ist (Vatikan-Stadt erhöhte das Mindestalter 2013 von 12 auf 18 Jahre).

Das bedeutet zwar, dass Sex mit Kindern zwar erlaubt ist, falsch ist aber, dass dies dann straffrei sei, wie andere Seiten schreiben: Stimmt das Kind dem Geschlechtsverkehr nicht zu, dann darf der Täter mit der Höchststrafe „Chemische Kastration“ rechnen.

Nun ist nur zu hoffen, dass die türkische Justiz diese Regelungen auch konsequent durchziehen, und auch gegen Zwangsehen mit Minderjährigen vorgehen, also jede neue Ehe mit einer Minderjährigen, wenn sie dem schon nicht Herr werden, zumindest genau überprüfen, ob das Kind einer solchen Ehe und den damit verbundenen Sex überhaupt zustimmte.

Ansonsten haben die Kritiker absolut recht: Mehr Täter könnten straffrei ausgehen, mehr Kinder könnten leiden. Und das kann es dann auch nicht sein.

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Quelle: Viraltroop

„Türkei erlaubt Sex mit Kindern: Verfassungsgericht annulliert Missbrauchs-Gesetz“

So oder ähnlich titeln Anfang August 2016 sehr viel News und Blogs.

Mindestalter Geschlechtsverkehr in der Türkei: Was genau wurde beschlossen? Und warum?

Wie das türkische Boulevardblatt „Hürriyet“ berichtete, beschloss das türkische Verfassungsgericht, das Mindestalter für Geschlechtsverkehr auf 12 Jahre, anstatt wie bisher 16 Jahre, abzusenken.
Das Verfassungsgericht stützt sich dabei auf einen Antrag eines Landgerichtes, welches sich beschwerte, dass das aktuelle Gesetz nicht zwischen Sex mit einem 4-jährigen und einem 14-jährigen Kind unterscheidet. Es soll also eine Differenzierung stattfinden.

Die Begründung wurde weiterhin dahingehend ausgeführt, dass ein 12-jähriges Kind bereits den sexuellen Akt verstehe und auch zustimmen oder ablehnen könne, was vom Verfassungsgericht anerkannt wurde.

Die neue Altersregelung soll am 13. Januar 2017 in Kraft treten.

Update dieses Absatzes:
In der Zwischenzeit nahm der in Deutschland wohnende S. Cakir, Betreiber des Blogs „Pressespiegel Türkei“ mit uns Kontakt auf, um uns auf einige Ungenauigkeiten und Fehler in dem Artikel hinzuweisen. Aufgrund der Transparenz werden wir die Ursprungsversion stehen lassen, aber ergänzende Informationen bringen.

So wurde das Mindestalter für Geschlechtsverkehr nicht abgesenkt, wie es ursprünglich den Eindruck macht. Der annulierte Paragraph 103 des türkischen Strafgesetzbuches regelt pauschal die Bestrafung von Kindern im Alter zwischen 0 und 15 Jahren, was allerdings zu einer unverhältnismäßigen Bestrafung von Tätern führte. Es wurde auch keine neue Altersgrenze von 12 Jahren mittels eines neuen Gesetzes beschlossen (dies könnte das Verfassungsgericht auch gar nicht), sondern das bisher bestehende Gesetz wurde annulliert.

In der Urteilsbegründung des Verfassungsgerichtes wird lediglich dargelegt, dass jener § 103 nicht zwischen Alterskategorien unterscheidet, eine konkrete Altersstufe, ab wann der Sex mit Minderjährigen erlaubt sein soll, wurde nicht genannt.

Infolgedessen gibt es auch keine neue Altersregelung am 13. Januar 2017. Es ist vielmehr so, dass bis zu diesem Zeitpunkt das alte Gesetz noch in Kraft ist. Bis dahin muss das Parlament den § 103 neu definieren und beschließen. Sollte diese Frist verstreichen, gilt weiterhin das alte Gesetz.

Bezüglich der Altersstufe von 12 bis 15 Jahren ist das lokale Gericht auch nicht pauschal der Meinung gewesen, dass jene die geistige Reife für Geschlechtsverkehr besitzen. Es ist vielmehr so, dass dies in individuellen Fällen ein Gutachter prüft, und das Einverständnis von Kindern in dieser Altersstufe sich strafmildernd auswirken würde.

Wie die neue Fassung des § 103 des türkischen Strafgesetzbuches aussehen wird, ist natürlich noch nicht klar. Fest steht aber, dass es mit der Annullierung des alten Paragraphen keine Alterssenkung auf 12 Jahre gab. Somit ist die Behauptung, dass die Türkei jene Altersgrenze auf 12 Jahre absenkte, schlichtweg falsch und wurde teilweise leider auch von uns missverstanden.

An dieser Stelle möchten wir uns bei S. Cakir für die sehr ausführliche Erklärung des Urteils bedanken!

Was spricht gegen diese Regelung?

Man kann noch so neutral über dieses neue Gesetz nachdenken, wie man möchte: Es bekommt einen bitteren Geschmack. So mag die Begründung des Gerichtes vielleicht logisch erscheinen, nämlich, dass heutzutage auch 12-jährige Kinder wissen, was Sex ist, jedoch gibt es ganz andere Befürchtungen, die wir hier zu Wort kommen lassen.

Nazan Moroğlu, Koordinatorin und Anwältin des Frauenverein Istanbul, betont, dass dieses Urteil zu mehr sexuellem Kindesmissbrauch und –vergewaltigungen führen wird, auch werden mehr junge Mädchen heiraten und dadurch keine gute Ausbildung bekommen.

MIMIKAMA
QuelleViraltroop

Sabit Aktas, Leiterin des Zentrums für Kinderrechte der Anwaltskammer Ankara führt aus:

„Wir können jetzt schon sagen, was passieren wird. Die Juristen, die weit entfernt in ihren Elfenbeintürmen sitzen, sollten doch einmal in die Gerichtssäle gehen und hören, was diese Kinder durchmachten, wenn sie von dem Erlebten erzählen. Danach sollten sie sich nochmal fragen, ob diese Entscheidung richtig war.“

Tatsächlich sind diese Vorwürfe nicht von der Hand zu weisen. Wie Nazan Moroğlu sagt, hat die Türkei derzeit ohnehin ein großes Problem mit „Kinderbräuten“, mittlerweile soll es 3,5 Millionen Ehen mit Minderjährigen geben. Diese Zahl könnte nach Inkrafttreten dieses Gesetzes signifikant steigen.

Was dachte sich das Gericht bei dem Gesetz?

Im Prinzip geht es dem Gericht ja darum, „echte“ Pädophile rechtlich von denen abzugrenzen, die eine sexuelle Beziehung mit einem jungen Kind haben, welches auf beiderseitigem Einverständnis beruht. Andererseits ist dies allerdings auch eine Beugung der Türkei vor Religionsströmungen, in denen Kinderehen erlaubt sind.

Das liegt am Islam! Oder?

Das wird gerne behauptet, ist aber falsch. Tatsächlich ist die Heirat mit Minderjährigen (der Geschlechtsverkehr dann sowieso) in den meisten islamischen Ländern untersagt. In einigen orthodoxen islamischen Rechtsschulen wird sich allerdings streng an die Ehe Mohammeds gehalten, dessen dritte Frau Aischa neun Jahre alt gewesen sein soll. Auch in ländlichen Gebieten wird die Kinderehe aus finanziellen Nöten oder um den Ruf der Familie zu wahren, vollzogen.

Fassen wir zusammen

Das Gesetz geht davon aus, dass Kinder ab 12 Jahren wissen, was Geschlechtsverkehr ist und auch fähig sind, darüber frei entscheiden zu können, ob sie dies wollen oder nicht. Das mag zwar richtig sein, aber gerade im Hinblick auf die vielen Kinderehen in der Türkei und Druck der Familien auf Kinder ist dies nicht unbedingt eine kluge Entscheidung gewesen.

Eines ändert sich aber noch

So unwohl auch den Meisten bei diesem Urteil ist: Ein weiteres Urteil sollte nicht außer Acht gelassen werden. So wurde in der Türkei, wie „Hürriyet“ Ende Juli 2016 berichtete, ein Programm zur chemischen Kastration von Vergewaltigern präsentiert.

Fazit

Ja, die Türkei senkte das Mindestalter für Geschlechtsverkehr auf 12 Jahre, welches jetzt das niedrigste Alter für Sex in Europa ist (Vatikan-Stadt erhöhte das Mindestalter 2013 von 12 auf 18 Jahre).

Das bedeutet zwar, dass Sex mit Kindern zwar erlaubt ist, falsch ist aber, dass dies dann straffrei sei, wie andere Seiten schreiben: Stimmt das Kind dem Geschlechtsverkehr nicht zu, dann darf der Täter mit der Höchststrafe „Chemische Kastration“ rechnen.

Nun ist nur zu hoffen, dass die türkische Justiz diese Regelungen auch konsequent durchziehen, und auch gegen Zwangsehen mit Minderjährigen vorgehen, also jede neue Ehe mit einer Minderjährigen, wenn sie dem schon nicht Herr werden, zumindest genau überprüfen, ob das Kind einer solchen Ehe und den damit verbundenen Sex überhaupt zustimmte.

Ansonsten haben die Kritiker absolut recht: Mehr Täter könnten straffrei ausgehen, mehr Kinder könnten leiden. Und das kann es dann auch nicht sein.

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