Trojaner-Warnung: E-Mail mit “Dies ist eine Abmahnung wegen Ihres Verstoßes gegen §19a UrhG…”

Autor: Tom Wannenmacher

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Im Moment werden Internetuser mit E-Mails von verschieden Anwälten überschüttet. Angeblich hat man gegen das Urheberrecht nach §19a verstoßen. Damit man nicht beim “Amtsgericht” gemeldet wird, soll man schnellstmöglich einen Strafbetrag begleichen.

DOCH ACHTUNG! Diese E-Mails stammten nicht von Anwälten, auch wenn es diese geben mag. Diese Mails werden von Internetbetrügern versendet, die den Usern einen Trojaner unterjubeln möchten.

Es gibt im Moment verschiedene Varianten dazu. Der Inhalt ist zwar immer der gleiche, weicht aber an einigen Stellen ab.

Hier ein Beispiel einer solchen E-Mail:

image

Guten Tag,
Dies ist eine Abmahnung wegen Ihres Verstoßes gegen §19a UrhG am 04-07-2014. Das Musikalbum „Selena Gomez – Stars Dance“ wurde von Ihrer IP 81.251.79.11 gegen 15:06:47 heruntergeladen.
Dies verstößt gegen § 19a UrhG und muss zum verantwortlichen Amtsgericht Strafgericht gemeldet werden.
Nur die schnellstmögliche Zahlung eins Strafbetrags von 245.42 Euro kann dies abwenden.
Wir erwarten den Zahlungseingang innerhalb der nächsten 48 Stunden.
Details finden Sie im angehängten Dokument a5d738e6d885.zip
Hochachtungsvoll,
COPROTECT

Gelbe Markierung: Hier unterscheiden sich die Inhalte der E-Mails immer wieder.

  • Datum,
  • Interpret,
  • IP,
  • Uhrzeit,
  • Betrag in Euro,
  • Dateiname der ZIP Datei,
  • Absender

Die Betrüger arbeiten hier mit der ANGST der User

Angeblich findet man in dem angehängten Dokument weitere Details dazu. Die Betrüger arbeiten hier mit der ANGST der User und daher klicken viele auch auf diesen Anhang an.

In diesem findet man jedoch keine Detailinfos für den User vor sondern in diesem befindet sich ein TROJANER. Dieser liefert nun DETAILINFOS des USERS an die Betrüger!

Achtung: Da diese Variante / dieser Trojaner noch ganz neu ist, wird dieser von keiner Antivirensoftware erkannt!

Folgende Varianten sind uns bis jetzt bekannt:

Guten Tag,
Dies ist eine Abmahnung wegen Ihres Verstoßes gegen §19a UrhG am 02-07-2014. Das Musikalbum „James Blunt – Moon Landing“ wurde von Ihrer IP 74.118.226.224 gegen 20:55:28 heruntergeladen.
Dies verstößt gegen § 19a UrhG und muss zum zuständigen Amtsgericht Strafgericht weitergeleitet werden.
Nur die schnellstmögliche Überweisung eins Bußgeldes von 490.84 Euro kann dies abwenden.
Wir erwarten den Zahlungseingang innerhalb der nächsten 48 Stunden.
Details finden Sie im angehängten Dokument c6820c2d60f9.zip
Hochachtungsvoll,
Amann Rechtsanwälte
+49 8427 8715 388

Guten Tag,
Dies ist eine Abmahnung wegen Ihres Verstoßes gegen §19a UrhG am 02-07-2014. Das Musikalbum „Nelly – M.O.“ wurde von Ihrer IP 46.160.204.180 gegen 22:49:05 heruntergeladen.
Dies verstößt gegen § 19a UrhG und muss zum verantwortlichen Amtsgericht Gericht eskaliert werden.
Nur die schnellstmögliche Bezahlung eins Strafbetrags von 360.60 Euro kann dies verhindern.
Wir erwarten den Zahlungseingang innerhalb der nächsten 48 Stunden.
Details finden Sie im angehängten Dokument 1817c2f50eca.zip
Hochachtungsvoll,
Lutz Schroeder
+4933313395658

Guten Tag,
Dies ist eine Abmahnung wegen Ihres Verstoßes gegen §19a UrhG am 04.07.2014. Das Musikalbum „Will.i.am – #willpower“ wurde von Ihrer IP 0.85.211.43 gegen 03:44:19 gedownloadet.
Dies verstößt gegen § 19a UrhG und muss zum verantwortlichen Amtsgericht Strafgericht gemeldet werden.
Nur die schnellstmögliche Bezahlung eins Strafbetrags von 426.89 Euro kann dies abwenden.
Wir erwarten den Zahlungseingang innerhalb der nächsten 48 Stunden.
Details finden Sie im angehängten Dokument 3124cc54a777.zip
Hochachtungsvoll,
Von Kenne und Partner
+49 7433 1653 112

Guten Tag,
Dies ist eine Abmahnung wegen Ihres Verstoßes gegen §19a UrhG am 05-07-2014. Das Musikalbum „Children of Bodom – Halo of Blood“ wurde von Ihrer IP 62.118.209.152 gegen 03:53:03 heruntergeladen.
Dies verstößt gegen § 19a UrhG und muss zum zuständigen Amtsgericht Gericht eskaliert werden.
Nur die schnellstmögliche Bezahlung eins Strafbetrags von 467.37 Euro kann dies verhindern.
Wir erwarten den Zahlungseingang innerhalb der nächsten 48 Stunden.
Details finden Sie im angehängten Dokument bc5ca2377d0c.zip
Hochachtungsvoll,
Zimmermann und Decker
+49-7152-1385-974

Guten Tag,
Dies ist eine Abmahnung wegen Ihres Verstoßes gegen §19a UrhG am 06-07-2014. Das Musikalbum „Nelly – M.O.“ wurde von Ihrer IP 6.10.8.98 gegen 16:06:26 runtergeladen.
Dies verstößt gegen § 19a UrhG und muss zum verantwortlichen Amtsgericht weitergeleitet werden.
Nur die schnellstmögliche Überweisung eins Strafbetrags von 312.39 Euro kann dies verhindern.
Wir erwarten den Zahlungseingang innerhalb der nächsten 48 Stunden.
Details finden Sie im angehängten Dokument 0461de9e6624.zip
Hochachtungsvoll,
Kanzlei IP Burg
+49 34205 8451 906

Guten Tag,
Dies ist eine Abmahnung wegen Ihres Verstoßes gegen §19a UrhG am 02-07-2014. Das Musikalbum „Killswitch Engage – Disarm The Descent“ wurde von Ihrer IP 5.52.52.242 gegen 22:12:10 gedownloadet.
Dies verstößt gegen § 19a UrhG und muss zum verantwortlichen Amtsgericht Zivilgericht gemeldet werden.
Nur die schnellstmögliche Bezahlung eins Bußgeldes von 488.50 Euro kann dies verhindern.
Wir erwarten den Zahlungseingang innerhalb der nächsten 48 Stunden.
Details finden Sie im angehängten Dokument b383549da64e.zip
Hochachtungsvoll,
We Save Your Copyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
+49-8677-2394-315

Guten Tag,
Dies ist eine Abmahnung wegen Ihres Verstoßes gegen §19a UrhG am 02.07.2014. Das Musikalbum „Backstreet Boys – In a World Like This“ wurde von Ihrer IP 27.91.92.224 gegen 20:20:31 gedownloadet.
Dies verstößt gegen § 19a UrhG und muss zum verantwortlichen Amtsgericht Zivilgericht eskaliert werden.
Nur die schnellstmögliche Bezahlung eins Strafbetrags von 244.17 Euro kann dies verhindern.
Wir erwarten den Zahlungseingang innerhalb der nächsten 48 Stunden.
Details finden Sie im angehängten Dokument 6c3ee478651a.zip
Hochachtungsvoll,
Carsten Goethe Rechtsanwalt
+49-7841-7070-805

Gibt es aber auch in dieser Variante:

Guten Tag,
Wir von Brodauf Rechtsanwälte haben Nachweise dafür, dass Sie am 02.07.2014 von Ihrem PC aus das Musikalbum „Killswitch Engage – Disarm The Descent“ gedownloadet und gleichzeitig zur Verfügung gestellt haben.
Passiert ist es um 23:30:14. Sie verstoßen damit gegen §19a UrhG, was enorme gerichtliche Konsequenzen für Sie bedeutet.
Soweit muss es aber nicht kommen, wenn Sie uns gegenüber eine Zahlung in Höhe von 433.54 Euro leisten.
Dieses Angebot besteht jedoch nur während der nächsten 48 Stunden.
Hochachtungsvoll,
Brodauf Rechtsanwälte
+4938741561391

Guten Tag,
Wir von Jeff Martin Rechtsanwalt haben Nachweise dafür, dass Sie am 05.07.2014 von Ihrem PC aus das Musikalbum „Sepultura – Kairos“ gedownloadet und gleichzeitig zur Verfügung gestellt haben.
Passiert ist es um 16:08:05. Sie verstoßen damit gegen §19a UrhG, was enorme juristische Konsequenzen für Sie mit sich bringt.
Soweit muss es aber nicht kommen, falls Sie uns gegenüber eine Abschlagszahlung in Höhe von 467.91 Euro leisten.
Dieser Vorschlag gilt jedoch nur während der nächsten 48 Stunden.
Hochachtungsvoll,
Jeff Martin Rechtsanwalt
+4934931176200

Guten Tag,
Wir von Scheuermann, Westerhoff, Strittmatter Rechtsanwälte haben Beweise dafür, dass Sie am 04.07.2014 von Ihrem Computer aus das Musikalbum „Children of Bodom – Halo of Blood“ heruntergeladen und gleichzeitig zur Verfügung gestellt haben.
Passiert ist es um 04:32:22. Sie verstoßen damit gegen §19a UrhG, was enorme gerichtliche Konsequenzen für Sie bedeutet.
Soweit muss es aber nicht kommen, falls Sie uns gegenüber eine Zahlung in Höhe von 300.52 Euro leisten.
Dieses Angebot besteht jedoch nur innerhalb der nächsten 48 Stunden.
Hochachtungsvoll,
Scheuermann, Westerhoff, Strittmatter Rechtsanwälte
+49 3691 2704 437

Guten Tag,
Wir von Rechtsanwaltskanzlei Schwier haben Beweise dafür, dass Sie am 04.07.2014 von Ihrem Rechner aus das Musikalbum „Celine Dion – Loved Me Back to Life“ gedownloadet und gleichzeitig zur Verfügung gestellt haben.
Passiert ist es um 20:02:03. Sie verstoßen damit gegen §19a UrhG, was enorme juristische Konsequenzen für Sie mit sich bringt.
Soweit muss es aber nicht kommen, falls Sie uns gegenüber eine Überweisung in Höhe von 402.74 Euro vollbringen.
Dieser Vorschlag gilt jedoch nur während der nächsten 48 Stunden.
Hochachtungsvoll,
Rechtsanwaltskanzlei Schwier
+49 3907 9595 266

Guten Tag,
Wir von Rechtsanwalt Marcus Meier haben Beweise dafür, dass Sie am 02-07-2014 von Ihrem Computer aus das Musikalbum „Pet Shop Boys – Electric“ heruntergeladen und gleichzeitig zur Verfügung gestellt haben.
Passiert ist es um 06:42:19. Sie verstoßen damit gegen §19a UrhG, was enorme juristische Konsequenzen für Sie bedeutet.
Soweit muss es aber nicht kommen, falls Sie uns gegenüber eine Abschlagszahlung in Höhe von 235.11 Euro leisten.
Dieser Vorschlag gilt jedoch nur während der nächsten 48 Stunden.
Hochachtungsvoll,
Rechtsanwalt Marcus Meier
+4934358174516

Guten Tag,
Wir von Rainer Munderloh haben Beweise dafür, dass Sie am 02.07.2014 von Ihrem Computer aus das Musikalbum „Bullet For My Valentine – Temper Temper“ gedownloadet und gleichzeitig zur Verfügung gestellt haben.
Passiert ist es um 13:14:39. Sie verstoßen damit gegen §19a UrhG, was enorme juristische Konsequenzen für Sie mit sich bringt.
Soweit muss es aber nicht kommen, wenn Sie uns gegenüber eine Abschlagszahlung in Höhe von 264.66 Euro leisten.
Diese Möglichkeit gilt jedoch lediglich während der nächsten 48 Stunden.
Hochachtungsvoll,
Rainer Munderloh
+4937243146983

und

Guten Tag,
Unsere Anwaltskanzlei Philipp Marquort hat Hinweise darauf, dass am 06.07.2014 der Film „Ride Along“ von Ihrer IP, der 7.83.223.180, illegal gedownloadet wurde, und zwar um 19:14:15.
Das verstößt gegen §19a UrhG, was einen Gesetzesverstoß mit sich bringt. Falls Sie uns keine Strafgebühr i.H.v. 336.43 Euro innerhalb der nächsten drei Tage überweisen.
Sämtliche Daten finden Sie im Anhang facaded.zip.
Bitte sputen Sie sich mit der Bezahlung, falls Sie ein Verfahren vor Gericht verhindern wollen.

Hochachtungsvoll,
Philipp Marquort
+49-231-2955-640

Sehr geehrte/r Vorname, Nachname,
am 23.06.2014 gegen 22:34:16 Uhr ist von Ihrer IP Adresse Nr. 96.247.246.22 eine Urheberrechtsverletzung an dem Objekt unseres Kunden begangen.
Sie haben den Porno: Close up von dem Anbieter Redtube, verteilt.
Aufgrund des § 53 des UrhG steht es uns frei, jedes Anlegen einer privaten Kopie durch eine Anzeige zu bestrafen. In beigefügtem Anhang finden Sie die Online-Anzeige und die Verstoßdetails.
Das Verbot, eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlage zu kopieren, wurde am 1. Januar 2008 auf offensichtlich rechtswidrig[4] online zum Download angebotene Vorlagen ausgedehnt.
Es bleibt bei dem durch EU-Recht vorgegebenen Verbot, einen Kopierschutz zu knacken.
Mit freundlichen Grüßen RA Kay Wolkau

Sehr geehrte/r  Vorname, Nachname
am 26.06.2014 gegen 21:61:55 Uhr ist von Ihrer IP Adresse Nr. 96…….eine Urheberrechtsverletzung an dem Projekt unserer Mandantin begangen.
Sie haben den Porno: Akte Wixx von der Tauschbörse Youporn, geladen.
Aufgrund des § 53 des UrhG sind wir verpflichtet, jedes Anschaffen einer privaten Kopie durch eine Anzeige zu bestrafen. In beigefügtem Anhang finden Sie die Anzeigedaten und die Tatdetails.
Durch Art. 1 Nr. 2 des „Fünften Gesetzes zur Änderung des Urheberrechts“ vom 10. November 2006 wurde diese Regelung zunächst bis zum 31. Dezember 2008 verlängert, durch Artikel 1 des „Sechsten Gesetzes zur Änderung des Urheberrechts“ vom 7. Dezember 2008 (BGBl. I 2008 S. 2349) bis zum 31. Dezember 2012 und durch Wirkung des „Siebenten Gesetzes zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes“ vom 14.12.2012 schlussendlich bis zum 31. Dezember 2014 (§ 137k).
Mit freundlichen Grüßen RA Peter Schütze

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