Transparenzregister-Abzocke, Teil 2 – Eine lauwarme Richtigstellung

Autor: Ralf Nowotny

Transparenzregister-Abzocke, Teil 2 - Eine lauwarme Richtigstellung
Transparenzregister-Abzocke, Teil 2 - Eine lauwarme Richtigstellung

Vor wenigen Tagen erst bekamen Unternehmen eine unaufgeforderte Mail, die nun eine Fortsetzung erhielt.

Die Transparenzregister-Abzocke – Das Wichtigste zu Beginn:

  1. Ein Verein versandte drohend anmutende Mails mit Zahlungsaufforderung
  2. In der neuen Mail wird sich halbherzig dafür entschuldigt
  3. Unternehmen können sich trotzdem kostenlos selbst im Transparenzregister registrieren

Viele Unternehmen bekamen eine Mail von einer Organisation namens „Transparenzregister e.V.“, welche bereits im Betreff der Mail eher bedrohlich wirkte (wir berichteten). So hatte die Mail bereits den Betreff „Zahlungsaufforderung Verstoß gegen das Geldwäschegesetz„, in der Mail selbst wird dazu gedrängt, sich innerhalb von 10 Tagen zu registrieren, da sonst hohe Bußgelder drohen.

Allerdings registrierte man sich nicht etwa auf der Seite für das Transparenzregister (wo die Eintragung kostenlos ist), sondern bei dem Verein, der die Eintragung laut eigenen Angaben für das Unternehmen übernimmt und dafür eine Jahresgebühr von 49 Euro verlangt.

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Eine neue Mail mit einer Richtigstellung

Nun ging eine neue Mail an die Unternehmen, welche die erste Mail zu erklären versucht und „administrative Fehler“ einräumt:

Die neue Mail vom "Transparenzregister e.V."
Die neue Mail vom „Transparenzregister e.V.“

In der Mail schlägt der Verein versöhnlichere Töne an und nennt sich nun selbst beim Namen: „Organisation Transparenzregister e.V. i.G.“. Demnach sei der Verein eine Interessenvereinigung, die betroffene Personen bei der Eintragung in das Transparenzregister „informieren und unterstützen“ möchte.

Im Folgenden möchten wir die wichtigsten Absätze der Mail wiedergeben.

„Am 21.01./22.01.2020 ging per Mail eine entsprechende Aufforderung an Sie heraus, sich im Transparenzregister zu registrieren. Dies ist unter anderen auch über den Link unseres Vereins möglich.“

Hierzu sei festzustellen, dass in der ersten Mail nie der direkte Link zum Transparenzregister, bei dem man sich kostenlos registrieren kann, erwähnt wird. Auch in der neuen Mail steht nur, dass die Registrierung „unter anderen“ über den Link des Vereins möglich sei.

„Der jährliche Mitgliedsbeitrag für die vom Verein berechnete Dienstleistung inklusive der Eintragsgebühren beläuft sich hierbei auf 49,00 Euro. Laut unseres Kenntnistandes übernimmt diese Eintragung auch Ihr Steuerberater. Die Kosten belaufen sich hierbei auf zwischen 90,00 bis 150,00 Euro.“

Hier wird impliziert, dass der jährliche Mitgliedsbeitrag von 49 Euro ja immer noch günstiger sei, als wenn der Steuerberater dies für einen erledigt. Jedoch wurde in der ersten Mail nie erwähnt dass es sich um einen Mitgliedsbeitrag handelt, auch braucht es nicht zwingend einen Steuerberater für die Eintragung.

„Leider ist uns bei der Versendung der Ihnen bekannten E-Mail ein administrativer Fehler unterlaufen, da nicht explizit Organisation Transparenzregister e.V. i.G. angegeben wurde und somit nicht ersichtlich war, dass sich unser Verein in der Gründungsphase befindet.“

Die Tatsache, ob ein Verein bereits besteht oder sich gerade erst in der Gründungsphase befindet, ist für den Sachverhalt irrelevant, da das Schreiben so oder so im Namen des Vereins versandt wurde, was auch im Header der ersten Mail ersichtlich ist.

„An dieser Stelle möchten wir darauf hinweisen, dass ein Verein, der sich in der Gründung befindet, rechtlich gleichermaßen tätig werden darf, wie beispielsweise eine GmbH i.G. und von daher jegliche, geäußerte Verdachtsmomente haltlos sind.“

Das ist insofern korrekt, dass ein Verein bereits in der Gründungsphase rechtlich tätig werden darf. Was ein Verein allerdings nicht darf: Drohend anmutende Mails verschicken, die den Eindruck erwecken, dass sie von einer offiziellen Behörde stammen und die Unternehmen mittels eines Zeitdrucks von 10 Tagen dazu drängen, sich bei dem Verein zu registrieren.

Zwar kann man mit Blick auf die erste Mail zugute halten, dass zumindest im Header ersichtlich ist, dass es sich um einen Verein handelt, nicht um eine Behörde. Der Gesamtcharakter der ersten Mail, inklusiver roter Schrift und Fettdruck, zeigt jedoch, dass das Schreiben weniger einem Angebot, sondern mehr einer Drohung gleicht.

Die Reaktionen vieler Nutzer auf die Mail zeigt uns, dass der Verein damit eine große Verunsicherung auslöste, wodurch vermutlich eine unbekannte Zahl von Unternehmen die Summe auch bereitwillig zahlten.

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Fazit

Die zweite Mail kommt ohne rote Schrift und Fettdruck aus, stattdessen wird nüchtern erklärt, was der Verein genau macht, gleichzeitig aber auch eher halbherzig versucht, die erste Mail zu erklären.

Da es sich bei der ersten Mail im Prinzip um eine unaufgeforderte Werbung handelt, für die die Unternehmen keine ausdrückliche Einwilligung gaben, handelt es sich zudem um einen Verstoß gegen § 7 (2) Nr. 3 UWG (Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb).

Den Unternehmen ist es nun freigestellt, ob sie sich kostenlos direkt im Transparenzregister eintragen, einen Steuerberater beauftragen oder sich bei einem in Gründung befindlichen Verein für 49 Euro jährlich registrieren.

Zum Vorläufer-Artikel: Abzocke mit Transparenzregister

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