Totes Baby in Lichtenberg – 5.000 Euro Belohnung ausgelobt

Autor: Kathrin Helmreich

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Für die Hinweise der Kindesmutter wurde von der Staatsanwaltschaft nun eine Belohnung von 5.000 Euro ausgesetzt

Der Fall rund um das tote Baby, welches in Lichtenberg gefunden wurde, wird wieder aktuell.

Wie wir bereits am 9. März dieses Jahres berichtet haben, wurde damals am 8. März ein Baby von einem Passanten tot aufgefunden.

Hier kannst du den Bericht nachlesen: Totes Baby! Mordkommission bittet die Bevölkerung um Mithilfe

Staatsanwalt gelobt Belohnung aus

Nun hat die Staatsanwaltschaft Berlin eine Belohnung ausgesetzt. Für Hinweise, die zur Identifizierung der Kindesmutter beziehungsweise zur Aufklärung der Straftat führen, ist eine Belohnung in Höhe von bis zu 5.000 Euro (fünftausend Euro) ausgelobt worden.

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Quelle: Plakat Download berlin.de/Polizei/Polizeimeldung




Die 7. Mordkommission bittet die Bevölkerung weiterhin um Mithilfe und hat folgende Fragen:

  • Wer hat in der Zeit vom 6. bis zum 8. März 2016 Beobachtungen im Bereich der genannten Grünanlage gemacht?
  • Wer kann Angaben zur Herkunft des getöteten Säuglings machen?
  • Wer hat im oben angegebenen Zeitraum Personen in der Grünanlage oder in der näheren Umgebung mit einem blauen Plastikmüllsack gesehen?
  • Wer kennt Frauen, die Ende Februar/Anfang März 2016 schwanger waren, danach aber nicht mit einem Baby gesehen wurden oder eine Schwangerschaft
    kaschiert haben könnten?
  • Welche Frau war ab Anfang März 2016 wegen möglicher Beschwerden, die auf eine nicht fachgerechte Geburt hindeuten, in ärztlicher Behandlung?
  • Wer kennt Personen, die im Besitz der abgebildeten Handtücher waren und nun nicht mehr sind?
  • Wer weiß, wo derartige Handtücher vertrieben werden oder wurden?
  • Wer kann sonstige sachdienliche Hinweise geben?

Hinweise bitte an die 7. Mordkommission in der Keithstraße 30 in Berlin–Tiergarten unter der Telefonnummer (030) 4664 – 911 777 oder an eine andere Polizeidienststelle.

Die Belohnung ist ausschließlich für Personen aus der Bevölkerung bestimmt, nicht für solche, zu deren Berufspflichten die Verfolgung von Straftaten gehört. Personen, die an der Tat beteiligt waren, sind von einer Zuteilung ausgeschlossen. Die Verteilung der Belohnung findet unter Ausschluss des Rechtsweges statt.

Quelle: Polizei Berlin

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