“Tatort Spielplatz” Persönlichkeitsverletzung? Racheakt?

Autor: Andre Wolf

Der Warnaufruf, welcher auf den ersten Blick wie eine heftige Persönlichkeitsverletzung aussieht, scheint noch wesentlich tiefgründiger zu sein.

Denn auf den ersten Blick ist nicht zu erkennen, wer hier mittels Personalsausweis und genauer persönlicher Daten als vorbestrafter Sexualstraftäter hingestellt wird. Auf Facebook findet man lediglich diesen Statusbericht:

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(Screenshot: Facebook, öffentlicher Status)

Im Klartext steht dort:

Achtung!!!!!!!!!!!!!!
Wieder und wieder!!!!!!!!!!!!!!!!
Die können es nicht lassen!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Es sind, wenn für mich auch schwer verständlich, kranke Menschen, deswegen gilt es die Öffentlichkeit zu warnen!!!!!!!!!!
Mehrfach aufgefallener und VORBESTRAFTER Sexualstraftäter treibt wieder sein Unwesen!!!!!!!!!!!!!
Mütter und Väter, passt auf eure Kinder auf, oft ist er auf Spielplätzen zu sehen. Egal ob in der Stadt oder abgelegen!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

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Stellungnahme zu diesem Bild und den Text

An dieser Stelle muss deutlich gesagt werden: diese Art von Aufbau mit Bekanntgabe der persönlichen Daten ist zivilrechtlich strafbar. Wir raten auch dringend davon ab, die Warnung und das Bild zu verteilen.

  • Auch Straftäter, ganz zu schweigen von Tatverdächtigen oder Personen, gegen die nicht einmal ermittelt wird(!), haben Persönlichkeitsrechte. Darüber kann sich niemand per eigener Meinung hinwegsetzen.
  • Diese Persönlichkeitsrechte dürfen nur unter ganz bestimmten Umständen aufgeweicht werden. Voraussetzungen, die in den deutlich seltensten Fällen greifen.
  • Auch Kinder und Jugendliche haben Persönlichkeitsrechte, die nicht durch private Fahndungen verletzt werden dürfen (Bilder angeblich gesuchter Kinder, kranke Kinder, etc.).
  • Wer Persönlichkeitsrechte Dritter verletzt, muss mit teuren Abmahnungen, Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen rechnen und erfüllt u.U. Straftatbestände.

Daher Finger weg vom “Teilen” Button, denn wer sich an einer modernen Hexenjagd beteiligt, macht sich also ebenfalls strafbar.

Genauer auf diesen Fall geschaut

Uns ließ die Frage nicht in Ruh, woher jemand den Ausweis und die genauen Adressdaten des abgebildeten Mannes hat. Erstaunlich, denn zu dem Namen gibt es nicht nur reichlich Fundstellen im Internet, sondern auch einen Internetblog, den er betreibt. Auf diesem Blog findet man, wenn man das Impressum aufruft, die kompletten Daten des Mannes, inklusive eine Bildes seines Personalausweises, so wie er auf dem “Warnbild” abgebildet ist.

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(Quellort aufgrund der Einhaltung von Persönlichkeitsrechten nicht angegeben)

Warum nimmt nun jemand die Daten dieser Seite und baut daraus eine persönlichkeitsrechtsverletzende Aussage auf Facebook?

Racheakt?

Wer den Blog des Beschuldigten liest wird erkennen, dass hier über “Gott und die Welt” sinniert wird. Und dieses sinnieren über Gott und die Welt hat in ihrer Tonlage keine Grenzen nach oben oder unten.

Ferner findet man in den Kommentarspalten auf verschiedenen Seiten Kommentare des abgebildeten Herren und anderen Personen, wie sie nicht gerade zimperlich miteinander umgehen.

Man geht sich hier bereits quasi derbe an den Kragen, die einzelnen Anfeindungen sind schon recht derbe.

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(Quelle: Forum einheit11)

Anhand dieser vielen Fundorte und Anfeindungen im Netz kann man schon fast davon ausgehen, dass es sich bei dieser Statusmeldung auf Facebook eher um einen Verleumdungs- und Racheakt handelt, als um eine Darstellung, die um ihre inhaltliche Genauigkeit bemüht ist.

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