Straßenschilder unkenntlich machen?

Autor: Andre Wolf

Muss ich, wenn ich ein Foto auf Facebook veröffentliche, die Straßennamen unkenntlich machen?

Neulich scrollte ich durch die Bilder einer Fotogruppe auf Facebook. Dort fiel mir etwas Interessantes auf: Einer der Nutzer machte durchgehend jeden Straßennamen auf einem Foto unkenntlich. Das ist nicht nur schade für die schönen Fotos (so ein Verpixeln ist nie besonders hübsch), sondern tatsächlich auch unnötige Arbeit, die man sich da selbst auferlegt.

Nein, Straßennamen muss man nicht unkenntlich machen, außer man hat ein persönliches Interesse daran! Wusstest Du auch, dass es in Deutschland, Österreich und der Schweiz völlig unproblematisch ist, Privathäuser, Gärten oder sogar öffentlich zugängliche Kunstwerke zu fotografieren und anschließend frei zu verwenden?

Wichtig ist dabei, dass diese Bilder von einem normal zugänglichen und öffentlichen Bereich aus aufgenommen werden. Denn diese Bilder fallen unter die Panoramafreiheit [1].

Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz)

§ 59 Werke an öffentlichen Plätzen

(1) Zulässig ist, Werke, die sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden, mit Mitteln der Malerei oder Graphik, durch Lichtbild oder durch Film zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben. Bei Bauwerken erstrecken sich diese Befugnisse nur auf die äußere Ansicht.

(2) Die Vervielfältigungen dürfen nicht an einem Bauwerk vorgenommen werden.

Straßenschilder und Straßennamen unterliegen weder einem Urheberrecht, noch einem Persönlichkeitsrecht.

Ausnahmen und abweichende Regelungen

Bisher wurde die Panoramafreiheit in Europa unterschiedlich geregelt. Jedes Land hatte dabei seine eigenen Bestimmungen. In Deutschland, Österreich und der Schweiz ist die Panoramafreiheit tatsächlich eine Freiheit: Wer von einem normal zugänglichen, öffentlichen Bereich ein Foto seiner Umwelt macht, kann dieses frei verwenden (abgesehen von Persönlichkeitsrechten eventuell abgebildeter Personen) Die folgende Karte zeigt jedoch, wie unterschiedlich in Europa diese Freiheit gewährt wird. Die Ampelkarte macht deutlich:

MIMIKAMA
(Maximilian Dörrbecker (Chumwa) – Eigenes Werk, using: File:Levels of Freedom of Panorama in Europe.svg)

Daher solltest Du im Urlaub zumindest immer ein wenig darauf achten, in welchem Land Du Dich befindest.

Und dann gibt es noch berühmte Ausnahmen, ein wunderbares Beispiel hierfür ist der Eiffelturm. Fotografien des Eiffelturms bei Tag und Nacht sind erlaubt. Die Veröffentlichung der Bilder ist jedoch nur bei Tagfotografien ohne Genehmigung erlaubt.

Der Grund dafür liegt in der Beleuchtung des Eiffelturms, denn die Betreiberfirma SETE (Société d’Exploitation de la Tour Eiffel) beansprucht die Veröffentlichungsrechte an dem illuminierten Eiffelturm für sich.

„Daytime views from the Eiffel Tower are rights-free“

„Permission and rights must be obtained from the „Société d’Exploitation de la Tour Eiffel“ (the Operating Company, or SETE) for the publication of photos of the illuminated Eiffel Tower.“

Wer dennoch ein Bild des beleuchteten Eiffelturms veröffentlichen möchte sollte sich die Erlaubnis der Betreiberfirma einholen: documentation(at)toureiffel.paris

Nachtbilder des illuminierten Eiffelturms ohne Genehmigung der Betreiberfirma dürfen nicht veröffentlicht werden. Das gilt für Privatpersonen ebenso wie auch für die kommerzielle Nutzung durch Fotografen oder Filmemacher. (siehe hierzu auch Gulden Röttger Rechtsanwälte)

Beruflich

Und auf der anderen Seite: Nicht jeder, der Häuser fotografiert, ist gleich ein Verbrecher! Es gibt noch Menschen, die tatsächlich beruflich Fotos von Häusern machen. Diese Menschen sind beispielsweise Immobiliensachverständige. Zu einer solchen hatten wir übrigens Kontakt und bekamen geschrieben:


„Hallo liebes Mimikama Team,

ich verfolge euch schon länger und bin froh, dass ihr Aufklärung betreibt, wobei das manchmal einige nicht so ganz verstehen und dennoch Irrglauben in Umlauf bringen.
Jetzt bin ich aber auf dieses Thema Unbekannter Mann fotografiert Häuser! gestoßen und möchte mich hier „anonym outen“ und ein wenig aufklären.
Ich bin einer von vielen, sogenannten „Besichtigern“ in Deutschland, allerdings mit normalem deutschen Nummernschild. Wir sind Immobiliensachverständige mit hochoffiziellen Aufträgen, die alle Rechtlich abgesichert sind. Es sieht natürlich seltsam aus und wir erleben oft Anfeindungen auf der Straße, wenn wir bestimmte Häuser und Umgebungen fotografieren, jedoch auf Nachfrage keine Auskünfte aufgrund des Datenschutzgesetzes erteilen dürfen. Es wird des Öfteren auch die Polizei gerufen, der wir uns selbstverständlich ausweisen und den Auftrag erläutern. Es mutet nach Außen einen Hauch von krimineller Borbereitung an und wir sind geschult, deeskalierend zu wirken, jedoch funktioniert das nicht immer.

Eines ist jedoch Gewiss, wir sind keine Verbrecher und haben auch nichts vor, betreiben einen höchst seriösen Job und werden auf Herz und Niere von den Auftraggebern, zu denen ich nichts sagen darf, auf alle negativen Vorkommnisse geprüft und notfalls ausgeschlossen. Ich habe mich schon selbst bei der Polizei vorgestellt und denen den Job erläutert, damit bei einem Verdacht nicht falsch ermittelt wird, jedoch war dies nicht „von Interesse“, sprich es war förmlich egal.
Ich möchte damit nur ein wenig Klarheit in die Situation bringen, zumal die Rechtliche Seite dies ja auch nicht ganz verbietet. (siehe oben abgebildete Angabe)


Daher bleibt die Frage immer offen: Können es tatsächlich Gauner sein, die lukrative Objekte ausspionieren? Oder Architekten, die sich durch interessante Bauweisen inspirieren lassen wollen? Städtische Beamte, die geplante Bauvorhaben dokumentieren oder nur archivieren wollen? Oder vielleicht sind es auch nur Fotoanfänger, die ihre Kamera ausprobieren.

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