Staatstrojaner, Bankgeheimnis, Bargeldverbot – das Ende der Freiheit?

Autor: Mimikama

Es gibt derzeit eine Reihe von Sharepics, die einen Zusammenhang zwischen Bankgeheimnis, Staatstrojanern und auch letztendlich der Einführung der Ehe für homosexuelle Paare herstellen.

Das sind natürlich mehrere Themen, die in komprimierter Form (also als Sharepic) auf die Nutzer einprasseln und nicht mehr differenziert betrachtet werden. Doch man kann hier nicht einfach vermischen, was nichts miteinander zu tun hat. Daher werden wir in einem kleinen FAQ an dieser Stelle genauer hinschauen.

In den letzten Monaten sind in Deutschland eine Reihe von Gesetzen erlassen worden, in denen Kritiker Einschränkungen der Privatsphäre und der persönlichen Freiheit sehen. Behörden und Ermittler betonen aber die Bedeutung der Maßnahmen beim Kampf gegen Kriminalität, Terrorismus und Steuerhinterziehung. Sharepics, wie das Folgende, sind zusätzlich in diesem Zusammenhang aufgetaucht.

Bild könnte enthalten: eine oder mehrere Personen und Text

Dürfen Behörden alle Computer jetzt mittels eines Staatstrojaners überwachen?

Das ist richtig: Durch Änderungen im Straf- und Strafprozessrecht (https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2017/kw25-de-aenderung-stgb/511182) haben Ermittlungsbehörden seit dem 22. Juni prinzipiell Zugriff auf private Computer, Laptops und Handys. Allerdings hatte bereits 2008 das Bundesverfassungsgericht solche Online-Durchsuchungen mit heimlich eingeschleusten Programmen, sogenannten Staatstrojanern, erlaubt – aber nur in besonderen Fällen und unter strenger richterlicher Kontrolle.

Die jetzt vorgenommenen Novellierungen lassen Online-Durchsuchungen nun bei vielen, auch geringeren Straftaten zu, zum Beispiel bei der gewerbsmäßigem Hehlerei und der Verleitung zur missbräuchlichen Asylantragsstellung. Weiterhin muss in jedem Einzelfall ein Richter entscheiden, ob die Maßnahme genehmigt wird.

Die Behörden argumentieren, dass die veränderte Sicherheitslage dies erfordere: Straftäter und Terroristen nutzen schon lange verschlüsselte Kommunikationswege, denen man nur mit diesen Methoden beikommen könne.

Datenschützer bemängeln, dass die Online-Durchsuchung mittels eines Staatstrojaners einen besonders tiefen Eingriff in die Privatsphäre und informationelle Selbstbestimmung darstellt. Davon sind nicht nur die Verdächtigen betroffen: Oft werden bei den Vorgehen zwangsläufig auch Daten Unbeteiligter abgefischt.

Ist das Bankgeheimnis aufgehoben worden?

Am 23. Juni 2017 ist das Gesetz zur Bekämpfung der Steuerumgehung und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz) (dipbt.bundestag.de) in Kraft getreten. Dies gibt Finanzbehörden neue Ermittlungsbefugnisse – unter anderem wird dadurch das steuerliche Bankgeheimnis aufgehoben.

Schon vorher hatten Banken jedoch kein Auskunftsverweigerungsrecht gegenüber den Finanzbehörden. Die Ermittler mussten aber bisher Abfragen in jedem Einzelfall begründen. Sie wurden jedoch in der Regel genehmigt – allein 2016 war dies 300.000 Mal der Fall. Anforderungen von Bankdaten ohne konkreten Verdacht sind auch weiterhin nicht erlaubt.

Das Bankgeheimnis gegenüber Dritten, wie anderen Unternehmen oder Personen bleibt bestehen – diesen dürfen Kreditinstitute auch keine Auskünfte geben, wenn der Betroffene dem nicht ausdrücklich zustimmt, zum Beispiel in Kreditverträgen.

Werden Bargeldeinkäufe ab einer bestimmten Höhe verboten?

In Deutschland sind anonyme Barzahlungen über 10.000 Euro seit dem 27. Juni 2017 nicht mehr erlaubt (bgbl.de). Die Bundesregierung setzt damit eine entsprechende EU-Richtlinie gegen Geldwäsche in deutsches Recht um. Betroffen ist davon der sogenannte Güterhandel, bei dem konkrete Waren und Dienstleistungen erworben werden, nicht aber Banken und Sparkassen.

Eine solche Obergrenze gab es in Deutschland schon vorher – sie lag bei 15.000 Euro. In anderen EU-Ländern sind die Bestimmungen teils deutlich strenger. (Bundesfinanzministerium.de)

Aber auch im Güterhandel dürfen weiterhin auch höhere Beträge in bar entrichtet werden. In diesem Fall muss der Empfänger jedoch „allgemeine Sorgfaltspflichten“ erfüllen. Konkret bedeutet das, dass es den Zahlenden mittels eines gültigen Passes oder Personalausweises identifizieren und eine Kopie des Identitätsnachweises fertigen muss. Dieses muss fünf Jahre aufbewahrt werden. Zudem hat er die Pflicht, bei Geldwäscheverdacht die Behörden zu informieren.

Experten bezweifeln die Wirksamkeit der Verordnung: Sie wäre für Steuerhinterzieher, Schwarzabeitern und andere Kriminelle einfach zu umgehen. Einige Kritiker sehen darin einen weiteren Schritt zum vollständigen Abschaffung des Bargelds und einer totalen staatlichen Kontrolle aller Finanzaktionen.

Fazit:

Tatsächlich sind im Juni mehrere Gesetze in Kraft getreten, die bürgerliche Rechte und Freiheiten betreffen. Zumindest im Fall des Bankgeheimnisses und der Barzahlungen handelt es sich eher um geringere Einschränkungen, da es bereits vorher ähnliche Regelungen gab.

Bei dem Staatstrojaner muss es sich erst zeigen, in wieweit die richterliche Kontrolle ausreichen wird, den Missbrauch dieses Instruments zu verhindern. Hier sind die Sorgen berechtigt.

Die ganzen Themen, zusätzlich noch mit der Einführung der Ehe für homosexuelle Paare, trägt lediglich zu einer unsachlichen Emotionalisierung bei, die den wahren Kritikpunkten speziell zum Staatstrojaner nicht gut tut.

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