Stadtteil Leipzig-Leutzsch: Schülerin nur knapp einer Entführung entkommen?

Autor: Tom Wannenmacher

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VORAB: Information der Polizeidirektion Leipzig

Das Verhalten des Mannes lässt zwar Fragen offen und Raum für Interpretationen, aber strafrechtlich relevante Grenzen wurden eben nicht überschritten. Die Polizei hat den Vorgang aus gefahrenabwehrrechtlichen Gründen gleichwohl als sog. Kriminalistische Information dokumentiert und die Personalien erfasst.

Der Beitrag als Wortlaut:

PASST AUF EURE KINDER AUF!!!
In Stadtteil Leipzig-Leutzsch ist eine meiner Schülerinnen letzte Woche nur knapp einer Entführung entkommen.
Sie spielte mit einer Freundin vor dem Haus Flohmarkt, als die beiden von einem Mann angesprochen wurden. Unter dem Vorwand Geld zu holen lockte er das Mädchen zu seinem Auto. Die Freundin ging zu ihrer Mutter und erzählte es. Die Mutter lief natürlich sofort hinterher und hielt das Mädchen auf. Das hinderte den Mann nicht daran sich mit ihr für den nächsten Tag zu verabreden.
Drei Familien brachten sich daraufhin in Position, um abzuwarten, ob er tatsächlich aufzauchen würde. Das Mädchen sollte husten, wenn es so wäre. Er kam tatsächlich und wurde von den drei Männern bis zum Eintreffen der Polizei festgehalten. Auf dem Rücksitz seines grauen VW Polos fand sich ein neuer großer Stoffhase für das Mädchen und im Kofferraum eine komplette Kameraausrüstung mit offensichtlichem Bildmaterial. Da das Mädchen ihre Straße nicht verlassen hat (1m weiter wäre die Grenze gewesen) handelte es sich nicht um Kindesentführung, weswegen die Polizei den Mann wieder laufen lassen musste. Er wohnt wohl in der Georg – Schumann – Straße, war in Leutzsch unterwegs und wird sich mit Sicherheit nun ein neues Gebiet suchen.
Impft eure Kinder nochmal und gebt gut Acht. Das Mädel hat wahnsinniges Glück gehabt, dass die andere Mutter so schnell reagieren konnte. Informiert am besten auch die Grundschulen und Kindergärten in eurer Umgebung.

Was sagt die Polizeidirektion Leipzig zu diesem Vorfall?

Wir haben nachgefragt und folgende Antwort erhalten:

Am 13. Februar lockte ein Mann (47) mittels Handzeichen ein Mädchen (8) an eine ca. 50 Meter entfernte Straßenkreuzung. Dort sprach er sie an, etwas von ihrem Verkaufsstand vor der elterlichen Wohnung erwerben zu wollen, aber gerade kein Bargeld bei sich zu haben.

Daher wollte er am kommenden Tag, 17 Uhr, wieder kommen. Dieses Ansinnen negierte das Kind, weil es zu diesem Zeitpunkt nicht da wäre und bat, bereits um 14 Uhr zu erscheinen.

Als die Kindsmutter das Gespräch bemerkt, rief sie ihr Kind zurück. Am Folgetag kam der Mann dann tatsächlich wieder und wurde durch den Kindsvater und einigen Freunden der Familie bis zum Eintreffen der Polizei festgehalten.

Der 47-Jährige stimmte einer freiwilligen Nachschau in seinem Auto zu, wo in einem Rucksack eine Tasche mit einer digitalen Spiegelreflexkamera, einem Mobiltelefon sowie Metalldraht aufgefunden wurden.

Hinsichtlich des Drahtes konnte er keine Angaben machen, warum dieser eigentlich im Rucksack lagerte. Zum eigentlichen Sachverhalt befragt, gab er an, er hätte dem Mädchen bloß etwas Geld zukommen lassen wollen. Und bezüglich der Kamera meinte er, sie als Hobbyfotograf immer bei sich zu haben. Da er anbot, Einblick nehmen zu dürfen, wurden die knapp 200 Bilder gesichtet. Dabei handelte es sich überwiegend um reine Naturaufnahmen. Auf einigen wenigen Aufnahmen war eine junge, bekleidete Frau zu sehen, welche offenbar aus einer Wohnung heraus und auf offener Straße fotografiert worden war.

Zudem stimmte der Mann auch zu, sofort eine Nachschau in seiner Wohnung halten zu dürfen. In jener und auch auf dort befindlicher Datenträgern wurden keinerlei Dinge festgestellt, die pädophile Neigungen bekräftigt hätten. Es wurden ausschließlich Landschaftsfotografien aufgefunden.

Der gesamte Sachverhalt wurde fernmündlich mit der Staatsanwaltschaft erörtert, welche den Anfangsverdacht einer Straftat verneinte, weshalb auch keine weiteren Maßnahmen erfolgten.

Fazit:

Das Verhalten des Mannes lässt zwar Fragen offen und Raum für Interpretationen, aber strafrechtlich relevante Grenzen wurden eben nicht überschritten. Die Polizei hat den Vorgang aus gefahrenabwehrrechtlichen Gründen gleichwohl als sog. Kriminalistische Information dokumentiert und die Personalien erfasst.“

POLIZEIDIREKTION Leipzig

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