Schilder an Schildern: kein Fake!

Autor: Andre Wolf

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“Bitte flüchten sie weiter, es gibt hier nichts zu wohnen!”

Nein, diese und ähnliche Schilder sind kein Fake und bei Facebook immer öfter in Form von Statusmeldungen zu sehen. So wie zum Beispiel diese Anfrage zu einem Ortsschild bei Zuckerdorf Klein Wanzleben, bei dem es sich nicht um ein bearbeitetes Foto handelt.

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(Screenshot: Facebook, Anfrage auf ZDDK)

Dieses und auch ähnliche Bilder kann man zur Zeit mehrfach finden, der Spiegel widmete am Mittwoch, dem 21. Januar diesem Thema einen Artikel unter dem Titel “Ortsschilder in Thüringen: „Es gibt hier nichts zu wohnen”. Darin bekommt man die Information, dass im im thüringischen Sondershausen ebenfalls Schilder am Ortseingang durch Unbekannte aufgestellt wurden. Aufschrift hier: „Liebe Asylschwindler! Bitte flüchten sie weiter, es gibt hier nichts zu wohnen!“

Bilder wie dieses aus Klein Wanzleben oder Sondershausen sieht man derzeit öfter, jedoch beschränken diese sich nicht allein auf Thüringen.


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Auch die Pforzheimer Zeitung berichtet über Mitteilungen an Ortschildern, am 18. Januar berichtete die PZ unter dem Titel “Asylsuche in der Region” zu diesem Thema:

In der Nacht auf den 20. Oktober 2015 hing schon einmal ein ähnliches Schild am Ortseingang von Ersingen. „Refugees go Home“ („Flüchtlinge geht heim“) stand dort.

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(Screenshot: Pforzheimer Zeitung)

Ebenso findet man hier einen Verweis auf Ortsschilder, welche mit den Namen in Lautschrift auf Arabisch überklebt wurden. Wir schilderten den Fall am 2. Oktober 2015 ebenso als wahr und gaben dort die Meldung der Polizei wider:

Im Verlauf der Nacht zum Freitag haben bislang unbekannte Täter in Ludwigsburg, Bietigheim-Bissingen, Markgröningen, Schwieberdingen, Besigheim, Pleidelsheim, Kirchheim am Neckar sowie in Tamm und in Marbach am Neckar insgesamt 29 Ortsschilder mit gelber Folie überklebt. Darauf sind jeweils individuell die Ortsnamen in arabischen Schriftzeichen sowie ein Klammervermerk “ehemals…” aufgedruckt, die mit der Ergänzung “refugees welcome” versehen sind.

Wildes Plakatieren

Juristisch gesehen handelt es sich bei der Anbringung von Aufklebern, Schildern oder ähnlichem um “wildes plakatieren”. Hier sind die Angaben über die Strafmöglichkeiten breit gefächert, angefangen mit einem Bußgeld bis hin zu zwei Jahren Freiheitsstrafe. Der Inhalt hat dabei weniger eine Relevanz: ob Geburtstagspfeile, Partywerbung oder politische Mitteilungen, da gibt es keinen Unterschied. Unter dem Titel “Plakatieren: Was ist für Veranstalter erlaubt?” erfährt man auf ARAG.de:

Denn laut § 303 Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB) „wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört“. Gleiches gilt nach Abs. 2 der Vorschrift, wenn „unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert“ wird.

Städte und Gemeinden gehen ebenso gegen unerlaubtes Plakatieren vor. Zum einen werde diese Schilder direkt wieder entfernt, zum anderen auch mit Bußgeldern geahndet. Insofern halten viele dieser Schilder gerade mal für die Länge eines Fotos, welches man dann in die sozialen Netzwerke hochladen kann.

Weiterführende Informationen:

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